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Rechtliche Betreuung

Für Erwachsene, die durch Alter, Krankheit, Behinderung oder Unfall in die Situation kommen, dass sie entscheidende Angelegenheiten ihres Lebens (z. B. Organisation der medizinischen und pflegerischen Versorgung, Klärung der finanziellen Angelegenheiten, Schriftwechsel mit Behörden und anderen Institutionen) nicht mehr regeln können, kann eine rechtliche Betreuung erforderlich werden.

Nach spätestens 7 Jahren wird durch das Betreuungsgericht geprüft, ob die Betreuung verlängert oder aufgehoben wird.

  • Ich möchte eine gesetzliche Betreuung anregen

    Die Anregung zur Einrichtung einer Betreuung kann für jede betroffene Person, die im Landkreis Fulda wohnhaft ist, beim zuständigen Betreuungsgericht eingereicht werden. Je nach Wohnort ist das Betreuungsgericht in Fulda oder in Hünfeld zuständig.
    Nach der Anregung beim zuständigen Betreuungsgericht wird die Betreuungsbehörde beauftragt, mit der betroffenen Person und Angehörigen in Kontakt zu treten um Bedarfe feststellen zu können. Weiterhin benennt die Betreuungsbehörde dem Betreuungsgericht gegenüber geeignete Betreuer, die bereit sind, die betroffene Person in ihren Belangen zu unterstützen.

    Sollte es zu Fragen oder Konflikten kommen, fungiert die Betreuungsbehörde als Bindeglied zwischen Betroffenem, Betreuer und Betreuungsgericht.

    Benötigte Unterlagen:

    • Antrag zur Anregung einer rechtlichen Betreuung (siehe "Downloads")
    • ggf. Vorsorgevollmacht
    • ggf. ärztliche Gutachten/Diagnosen

    Bitte beachten Sie, dass der Antrag an das zuständige Betreuungsgericht und nicht an die Betreuungsbehörde zu adressieren ist. Die Angaben von Telefonnummern und/oder E-MailAdresse auf dem Antrag erleichtert die spätere Kontaktaufnahme.

  • Ich benötige eine Vorsorgevollmacht im Rahmen der Betreuung

    Mit einer Vorsorgevollmacht kann vorsorglich eine Person bevollmächtigt werden, die im Bedarfsfall die rechtlichen Angelegenheiten der vertretenen Person im Umfang der erteilten Vollmacht wahrnimmt. 

    Die Vorsorgevollmacht kann von der Betreuungsbehörde beglaubigt werden. Eine öffentliche Beglaubigung der Vorsorgevollmacht bestätigt, dass die geleistete Unterschrift tatsächlich echt ist und den Willen des Vollmachtgebers widerspiegelt. Die Beglaubigung sorgt dafür, dass relevante Stellen die Vollmacht anerkennen und Zweifel an der Gültigkeit vermieden werden können.

    Eine öffentliche Beglaubigung ist zum Beispiel erforderlich bei

    • Erklärungen gegenüber dem Handelsregister
    • Erklärung einer Erbausschlagung
    • Beantragung von Reisepass oder Personalausweis
    • Aufnahme von Darlehen
    • Änderungen im Grundbuch

    Für Rückfragen sowie zur Terminvereinbarung für ein Beratungsgespräch stehen wir gerne zur Verfügung.

    Voraussetzungen:

    • Der Vollmachtgeber oder die Vollmachtgeberin müssen für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht volljährig und geschäftsfähig sein. Das heißt die Person muss verstehen können was sie erklärt und welche Folgen die Unterschrift hat,
    • Die Stiftführung muss möglich sein,
    • Die Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung müssen in schriftlicher Form vorliegen

    Benötigte Unterlagen:

    • Ein gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
    • Die Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung in schriftlicher Form

    Welche Gebühren fallen an?
    Es wird eine Beglaubigungsgebühr in Höhe von 10 Euro erhoben

    Bearbeitungsdauer
    Die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung erfolgt in einem einmaligen Termin und nimmt 30-60 Minuten in Anspruch.

    Was sollte ich noch wissen?
    Beratungen hinsichtlich Patientenverfügungen nimmt die Betreuungsbehörde nicht vor. Wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin. Vorsorgevollmachten können auch zweisprachig ausgeführt werden.

  • Ich möchte Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer werden

    Als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer vertreten Sie die rechtlichen Interessen von volljährigen Menschen, die bei der Bestellung ihrer Alltagsgeschäfte Unterstützung benötigen.

    Die Tätigkeit bietet Ihnen:

    • ein abwechslungsreiches Berufsfeld
    • die Zusammenarbeit mit verschiedenen Menschengruppen
    • flexible Arbeitszeiten (Teil- oder Vollzeit)
    • attraktive Vergütung
    • Selbstständigkeit
    • gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf

    Zu den Aufgaben können zum Beispiel zählen:

    • die Organisation medizinischer und pflegerischer Versorgung
    • die Beantragung von Sozialleistungen
    • die Verwaltung des Vermögens

    Die Aufgaben erfordern

    • Empathie
    • die Fähigkeit sich auf verschiedene Lebenswelten einzulassen
    • Hohes Kommunikationsgeschick
    • Eine lösungsorientierte Arbeitsweise
    • Organisationstalent
    • Verantwortungsbewusstsein
    • Durchsetzungsfähigkeit

    Für die Registrierung in der Berufsbetreuung müssen Berufseinsteigerinnen und -einsteiger ihre Sachkunde nachweisen. Diese Weiterbildung ist in elf Module gegliedert und umfasst 360 Unterrichtsstunden. Wer über das zweite juristische Staatsexamen oder ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung verfügt, kann direkt in die Tätigkeit einsteigen.
    Sie haben Interesse an einer Tätigkeit als Berufsbetreuer? Wenden Sie sich an die Betreuungsbehörde.

  • Ich möchte Betreuungen im Ehrenamt übernehmen

    Neben der Übernahme einer Betreuung für Angehörige und Bekanntem gibt es die Möglichkeit, Betreuungen im Ehrenamt zu führen. Vom hiesigen VdK-Betreuungsverein werden regelmäßig Curriculum Schulungen zum ehrenamtlichen Betreuer und zur ehrenamtlichen Betreuerin angeboten. Zusätzlich ist der Betreuungsbehörde ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis vorzulegen.

    Sie haben Interesse, Betreuungen im Ehrenamt zu übernehmen? Wenden Sie sich an die Betreuungsbehörde.

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