Wohnungsbauförderung
Die Wohnungsbauförderstelle unterstützt im Rahmen der Wohnungsbauförderung Haushalte dabei, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen oder zu erhalten oder bestehenden Wohnraum barrierefrei für das Alter oder bei Behinderung umzubauen.
Je nach Lebenssituation und Vorhaben stehen unterschiedliche Förderwege offen. Über die Wohnungsbauförderstelle werden derzeit folgende Förderprogramme angeboten:
- Erstmaliger Neubau oder Bestandserwerb von selbst genutztem Wohneigentum
- Sozialer Mietwohnungsbau für Haushalte mit geringem Einkommen
- Kostenzuschüsse für behindertengerechte Umbaumaßnahmen
Die konkreten Voraussetzungen richten sich nach dem verfügbaren Haushaltseinkommen, der Anzahl der Personen im Haushalt sowie nach Art und Kosten des Vorhabens. Zudem spielen bei der Förderung von Mietwohnraum Belegungsbindungen und Vorgaben zur Miethöhe eine Rolle.
Hessen-Darlehen (Eigenheimförderung)
Für die erstmalige Bildung von selbst genutztem Wohneigentum werden vom Land Hessen gemeinsam mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zinsgünstige Darlehen bereitgestellt. Zielgruppe der Förderung sind bevorzugt Haushalte mit Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung oder aus sonstigen Gründen ein besonderer Bedarf besteht. Die Antragstellung ist grundsätzlich auch ohne Kinder möglich, wichtig ist stets die Einhaltung der Einkommensgrenze für die jeweilige Haushaltsgröße.
Förderfähig sind insbesondere folgende Maßnahmen:
- Neubau eines neuen Ein- oder Zweifamilienhauses (max. 160 m²)
- Erwerb eines Ein- oder Zweifamilienhauses für die Eigennutzung (max. 200 m²)
Weitere Informationen sowie die aktuelle Förderrichtlinie und das Antragsformular erhalten Sie auf der Webseite der WIBank.
Kostenzuschuss für behindertengerechten Umbau
Suchergebnisse werden geladenKeine Leistungen gefunden.Sozialer Mietwohnungsbau
Die Neuschaffung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen wird vom Land Hessen gemeinsam mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) finanziell unterstützt. Ziel ist es, bezahlbaren Mietwohnraum zu schaffen.
Förderfähig sind Maßnahmen im Mietwohnungsbau, bei denen mindestens vier Wohneinheiten entstehen oder modernisiert werden. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege einer Festbetragsfinanzierung. Die Wohnungen sind durch den Fördernehmer bezugsfertig herzurichten.
Die Förderung setzt sich zusammen aus einem Darlehen, einem Zinszuschuss sowie einem Finanzierungszuschuss. Die genauen Werte sind abhängig von der Wohnfläche und vom Grundstückswert.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der WIBank.
Weitere Fördermöglichkeiten
Weitere Fördermöglichkeiten bestehen beim Landkreis Fulda unter anderem beim Denkmalschutz und im Rahmen der Regionalentwicklung. Darüber hinaus bietet die KFW regelmäßig Förderprogramme an, deren Antragsvoraussetzungen sich meist an den Energiestandards der Gebäude orientieren. Außerdem bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle regelmäßig Fördermöglichkeiten für den Wohnungsbau für Privatpersonen an.
