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Schornsteinfegerwesen

Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger sorgen für Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerungsanlagen sowie für die Einhaltung wichtiger Umwelt- und Klimaschutzvorgaben. Bestimmte Arbeiten sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen in festgelegten Zeitabständen durchgeführt werden. Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden sind verpflichtet, diese Überprüfungen zu ermöglichen.

Feuerungsanlagen wie Heizkessel, Kamine oder Öfen müssen regelmäßig kontrolliert werden, um Gefahren durch Brände, Kohlenmonoxid oder Funktionsstörungen zu vermeiden. Gleichzeitig leisten ordnungsgemäß eingestellte Anlagen einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und zur Energieeffizienz.

Das Schornsteinfegerwesen ist daher öffentlich-rechtlich organisiert. Für jeden Kehrbezirk ist eine bevollmächtigte Schornsteinfegerin oder ein bevollmächtigter Schornsteinfeger bestellt. Zu den hoheitlichen Aufgaben zählen insbesondere die Feuerstättenschau sowie der Erlass von Feuerstättenbescheiden, in denen Art und Fristen der durchzuführenden Arbeiten festgelegt werden.

Auf Grundlage dieser Vorgaben sind Eigentümerinnen und Eigentümer dafür verantwortlich, die notwendigen Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten fristgerecht durchführen zu lassen. Ein Teil der Arbeiten kann auch von anderen zugelassenen Fachbetrieben übernommen werden, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die Nachweise rechtzeitig vorgelegt werden.

Werden vorgeschriebene Maßnahmen nicht durchgeführt, kann die zuständige Behörde ordnungsrechtlich einschreiten.

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Kontakt zu den Bezirksschornsteinfegern

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