Immissionsschutz

Unter Immissionen versteht man Einwirkungen in Form von Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und sonstigen Umwelteinwirkungen. Immissionen sind nach dem Stand der Technik soweit zu vermeiden bzw. zu reduzieren, dass lediglich nicht vermeidbare Einwirkungen hingenommen werden müssen. 

Die Kreisverwaltung ist für die Beurteilungen von Immissionen durch Heizungsanlagen (Kleinfeuerungsanlagen), Freizeit-, Sport- und Gaststättenlärm, landwirtschaftliche Betriebe, Baustellen etc. zuständig. Die in diesem Zusammenhang notwendige Ausübung von Überwachungsaufgaben gestaltet sich mitunter sehr komplex, da keine für alle Belange zutreffenden konkreten Regelungen und Handlungsvorgaben existieren und somit individuell ein Ausgleich der Interessen herbeigeführt werden muss.

Regelmäßig kommt es zu Beschwerden über Rauchbelästigungen durch Kaminöfen, Kachelöfen und andere Feuerungsanlagen. Oftmals liegt die Ursache hierfür in der nicht sachgemäßen Nutzung des Brennstoffes Holz. Bei den weiterführenden Links finden Sie Informationen zum richtigen Heizen mit Holz.

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