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Ganztagsbetreuung

Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht ein Rechtsanspruch der Grundschulkinder auf eine Ganztagsbetreuung. Der Landkreis Fulda hat für die 52 betreffenden Schulstandorte (ohne Stadt Fulda) dafür die Voraussetzungen geschaffen.

  • Für wen gilt der Rechtsanspruch?

    Durch den Rechtsanspruch haben Erstklässlerinnen und Erstklässler ab dem Schuljahr 2026/27 Anspruch auf eine Betreuung

    • an fünf Werktagen pro Woche
    • für bis zu acht Stunden pro Tag
    • in einer Kindertageseinrichtung oder einem schulischen Ganztagsangebot.

    Der Landkreis Fulda bietet jedoch ab August 2026 die Ganztagsbetreuung an allen Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 an

  • Bekommen nur Kinder der 1. Klasse einen Ganztagsplatz?

    Nein. Auch wenn der Rechtsanspruch ab August 2026 für die Erstklässlerinnen und Erstklässler gilt, wird der Landkreis Fulda an allen Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen für alle Kinder der Klassen 1 bis 4 ein Ganztagsangebot schaffen.

  • Wer kümmert sich beim Ganztagsangebot um mein Kind?

    Die Betreuung der Kinder im Ganztag erfolgt durch multiprofessionelle Teams: Gemeinsam arbeiten Lehrkräfte, Ganztagskräfte oder pädagogische Fachkräfte vertrauensvoll in ganztägigen Angeboten zusammen. Viele Mitarbeitende sind bereits seit vielen Jahren im Ganztag tätig. Alle Mitarbeitenden können sich an der Volkshochschule des Landkreises Fulda zur Betreuung im Ganztag qualifizieren lassen.

  • Gibt es ausreichend Personal für die Ganztagsbetreuung?

    Der Großteil des Personals ist bereits – teils seit Jahren – in den Schulen tätig. Die Anstellung und Unterstützung bei der Akquise der Mitarbeitenden übernimmt die eigens hierfür gegründete Schulservice gGmbH des Landkreises Fulda

  • Welche Angebote werden im Ganztag den Kindern gemacht?

    Das Angebot ist vielfältig und kann von Förderkursen über Sport bis hin zu Musik und kreativen AGs reichen. Schulen können auch mit externen Partnerinnen und Partnern, wie zum Beispiel Vereinen, zusammenarbeiten. Die Ausgestaltung ist individuell pro Schule und  abhängig von den Angeboten vor Ort. 

  • Müssen Eltern für die Bildungs- und Betreuungsangebote zahlen?

    Ja, da die Kosten für qualifizierte Angebote nicht durch die Zuschüsse des Landes Hessens allein gedeckt werden können. Neben den Elternbeiträgen gleicht der Landkreis zusätzliche Fehlbeträge aus.

  • Wie hoch sind die Elternbeiträge?

    Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich nach verbindlicher Anmeldung nach der Anzahl der gebuchten Tage, jedoch nicht nach der Dauer der täglichen Inanspruchnahme. Die Zahlung erfolgt pro Schulhalbjahr. 

    Betreuung vormittags bis zur jeweiligen Mittagspause der Schule:
    Modul 1: 1-5 Tage 75 €/Halbjahr (5 Monate à 15 €)

    Modul 1: Der Schulvormittag umfasst alle Bildungs- und Betreuungsangebote, die in der Zeit vor dem Unterricht bis zur Mittagspause freiwillig in Anspruch genommen werden. Es ist auszuwählen, sobald ein Betreuungsangebot im oben genannten Rahmen genutzt wird. Hierbei spielt der zeitliche Umfang innerhalb des Schulvormittages sowie die Anzahl der Tage keine Rolle.

    Betreuung vor- und nachmittags:
    Modul 2: 1-2 Tage 100 €/Halbjahr (5 Monate à 20 €)
    Modul 3: 3-4 Tage 175 €/Halbjahr (5 Monate à 35 €)
    Modul 4: 5 Tage 200 €/Halbjahr (5 Monate à 40 €)

    Die Module 2–4 sind zu buchen, sobald ein Angebot ab der Mittagspause in Anspruch genommen wird – ganz gleich, welches man wählt. Die Zeiten des Schulvormittages sind in den Modulen 2–4 inkludiert – das bedeutet, sobald eines der Module 2–4 ausgewählt wird, können die Zeiten des Vormittages ebenfalls in Anspruch genommen werden.

  • Gibt es Ermäßigungen für den Elternbeitrag?

    Ja, unter bestimmten Voraussetzungen wird es nach Einzelfallprüfung eine Ermäßigung des Beitrags geben. Weitere Informationen zur Beantragung folgen.

  • Muss ich mein Kind verbindlich anmelden?

    Ja, die Anmeldung ist verbindlich und erfolgt in zwei Stufen. Zuerst muss die verbindliche Anmeldung bei der Schule erfolgen. Nach der Bestätigung durch die Schule muss zudem eine Anmeldung beim Landkreis Fulda erfolgen. 

    Zum Anmeldeprozess erhalten Sie durch die Schule Ihres Kindes rechtzeitig weitere Infos.

  • Bekommt mein Kind ein Mittagessen?

    Ja, zum Ganztag gehört das Angebot eines Mittagessens dazu. Das Mittagessen muss von den Eltern selbst gezahlt werden. Die Verrechnung und Kostenbeiträge sind individuell vom Caterer abhängig. 

  • Findet auch in den Ferien eine Betreuung statt, und kostet diese extra?

    Grundsätzlich ist eine Ferienbetreuung Teil des Rechtsanspruchs. Lediglich an vier Wochen im Jahr wird kein Angebot vorgehalten. Die Kosten für die Ferienbetreuung werden separat erhoben. Pro gebuchter Woche betragen die Kosten 150 Euro. 

  • Wer kann im Schuljahr 2026/2027 die Ferienbetreuung nutzen?

    Die Ferienbetreuung im Schuljahr 2026/2027 gilt ausschließlich für Erstklässlerinnen und Erstklässler, die 2026 eingeschult werden. 

  • Wann startet die Ferienbetreuung, und wie kann ich mein Kind anmelden?

    Die erste Ferienbetreuung im Schuljahr 2026/2027 wird zu den Osterferien 2027 angeboten. Ein Recht auf die Betreuung an einem bestimmten Ort besteht hierbei nicht. Informationen zur Anmeldung erhalten Sie rechtzeitig.

  • Sie haben weitere Fragen?

    Rückfragen können Sie gern an den Schulträger Landkreis Fulda per E-Mail senden unter ganztag@landkreis-fulda.de.

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