Hilfen des Jugendamtes

Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Unterstützungs- und Schutzangebote des Jugendamtes für Kinder, Jugendliche und Familien. Dazu gehören Hilfen bei Erziehungsfragen, Unterstützung für junge Menschen mit Behinderungen sowie Maßnahmen zum Schutz von Kindern in schwierigen Lebenssituationen. Öffnen Sie die einzelnen Themenbereiche, um weitere Informationen zu den jeweiligen Leistungen und Angeboten zu erhalten.

  • Hilfen zur Erziehung

    Eltern sind grundsätzlich für die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder verantwortlich. Wenn Familien dabei Unterstützung benötigen, kann das Jugendamt verschiedene Hilfen anbieten, zum Beispiel Erziehungsberatung, Familienhilfe oder eine Betreuung außerhalb der Familie. Die Hilfe wird gemeinsam mit den Eltern geplant und richtet sich immer nach dem Wohl und den Bedürfnissen des Kindes oder Jugendlichen.

  • Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

    Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung oder mit einer drohenden seelischen Behinderung können Eingliederungshilfe erhalten, wenn ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt ist. Dazu zählen zum Beispiel psychische Erkrankungen wie Angststörungen, Depressionen, Autismus oder ADHS. Ziel der Unterstützung ist es, jungen Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und ihre Teilhabe in Schule, Familie und Freizeit zu fördern. Die Hilfen können beispielsweise als Schulbegleitung, in Tages- oder Wohneinrichtungen oder in einer Pflegefamilie erbracht werden.

  • Verfahrenslotse 

    Verfahrenslotsen beraten junge Menschen mit Behinderungen bis zum 27. Lebensjahr sowie ihre Familien unabhängig und kostenlos. Sie unterstützen bei Fragen zur Eingliederungshilfe und Jugendhilfe, helfen bei Anträgen und begleiten auf Wunsch auch zu Gesprächen mit Behörden. Ziel ist es, den Zugang zu passenden Hilfen zu erleichtern.

  • Gefährdung des Kindeswohls

    Wenn das körperliche, seelische oder geistige Wohl eines Kindes gefährdet ist und die Eltern die Gefahr nicht abwenden können oder wollen, kann das Familiengericht eingreifen. Das Jugendamt informiert das Gericht, wenn Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Dabei werden nur die Teile des Sorgerechts eingeschränkt, die zum Schutz des Kindes notwendig sind.

  • Inobhutnahme 

    Eine Inobhutnahme ist eine sofortige Schutzmaßnahme des Jugendamtes in akuten Krisen oder Gefahrensituationen. Das Kind oder der Jugendliche wird vorübergehend an einem sicheren Ort untergebracht, zum Beispiel in einer Bereitschaftspflegefamilie oder einer Einrichtung. Ziel ist es, Schutz zu bieten und gemeinsam mit allen Beteiligten eine geeignete Lösung für die weitere Betreuung zu finden.

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