Zahnärztliche Reihenuntersuchung in der Kita. Foto: Sebastian Mannert

Zahngesundheit: Untersuchung und Prophylaxe für Kinder

Das Gesundheitsamt des Landkreises unterstützt Eltern und Kinder bei einem zahngesunden Start ins Leben und setzt sich dafür ein, dass Jugendliche Verantwortung für ihre Zähne übernehmen.

Das umfasst die

  • zahnärztlichen Reihenuntersuchungen von Kindern in Kindertagesstätten und Schulen 
  • Gruppenprophylaxe in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Jugendzahnpflege (AkJ) sowie die
  • Beratung von Eltern und pädagogischem Fachpersonal (z. B. Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer) zu allen Fragen rund um die Gesunderhaltung von Zähnen, Mund und Kiefer.

Alle Kinder bis zum 12. Lebensjahr haben einen Anspruch auf Maßnahmen der Gruppenprophylaxe (§ 21 SGB V, § 11 HGöGD). 

Die Teams des Zahnärztlichen Diensts, bestehend aus zwei Zahnärztinnen, Zahnmedizinischen Fachangestellten, Prophylaxe-Fachkräften und Ökotrophologinnen, besuchen alle Grund‐ und Förderschulen sowie Behinderteneinrichtungen und Kindertagesstätten im Landkreis Fulda nach Rücksprache und Bedarfsevaluation.

Es handelt sich dabei um ein Angebot zusätzlich zu den halbjährlichen Vorsorgeuntersuchungen in der Zahnarztpraxis.

Das Ziel ist es, präventive Maßnahmen so früh wie möglich einzusetzen und somit die Chancengleichheit auf langfristige Zahn- und Mundgesundheit aller Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Denn in Kindertagesstätten und Schulen können alle Kinder, unabhängig von ihrer Lebenssituation, erreicht werden.

  • Gruppenprophylaxe-Unterrichtsstunden

    Durch geschulte Prophylaxe-Mitarbeiterinnen werden Ihren Kindern altersgerecht und mit viel Spaß und Spiel wichtige Informationen zum Thema Zahngesundheit vermittelt und praktische Zahnputzübungen durchgeführt. Ihre Kinder erhalten eine Zahnbürste ohne Zahnpasta sowie Informationsmaterialien rund um das Thema gesunde Zähne und zahngesunde Ernährung.

  • Zahnärztliche Reihenuntersuchungen

    Die zahnärztlichen Reihenuntersuchungen finden im Schutz der Gruppe und in der vertrauten Umgebung der Kinder statt. Es werden Befunde zu Karies, Zahn- und Kieferfehlstellungen und Mundhygiene erfasst. Aus pädagogischen Gründen erhalten die Kinder selbst keine Auskunft über ihren Zahnstatus oder den Zahnstatus der anderen Kinder. Über Auffälligkeiten und Behandlungsbedürftigkeit werden die Sorgeberechtigten schriftlich informiert. Eine eventuell notwendige Therapie erfolgt in der Zahnarztpraxis/kieferorthopädischen Praxis Ihrer Wahl.

  • Wie oft finden Reihenuntersuchungen statt?  

    Die Untersuchungen finden in der Regel einmal pro Schuljahr in allen Grund- und Förderschulen in Stadt und Landkreis Fulda statt. Dabei kann es sein, dass Ihr Kind jährlich oder nur zweijährlich untersucht wird, da bedarfsorientiert untersucht wird.

    In Kindertagesstätten finden die Untersuchungen momentan bedarfsorientiert statt.

  • Muss mein Kind an der Untersuchung teilnehmen?

    Schulen: In Hessen sind die schulzahnärztlichen Untersuchungen über die Schulgesundheitspflege geregelt, die Teilnahme an der Untersuchung ist verpflichtend (§§ 71,149 Hessisches Schulgesetz).

    Kitas: In Kindertagesstätten ist die  zahnärztliche Untersuchung ein zusätzliches Angebot. Wenn Sie wünschen, dass Ihr Kind an den Untersuchungen teilnimmt, benötigen wir Ihre schriftliche Einverständniserklärung, die in der Regel mit dem Eintritt in die Kindertagesstätte von der Einrichtung eingeholt wird.

  • Wie läuft die Untersuchung in der Schule ab?

    Die Termine werden im Voraus mit der Schulleitung abgestimmt, sodass alle beteiligten Lehrerinnen und Lehrer, Kinder und Eltern rechtzeitig informiert werden können. 

    Die Vorstellung der Mitarbeiterinnen und einleitende Worte zur Untersuchung erfolgen im Klassenzimmer. Es findet immer eine Zahnputzübung statt. Hierfür erhalten Ihre Kinder eine Zahnbürste ohne Zahnpasta von uns. 

    Danach gehen Ihre Kinder gruppenweise in den Untersuchungsraum. Die Anwesenheit einer Lehrkraft ist hierbei meist nicht notwendig und aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vorgesehen. Ein Kind nach dem anderen kommt an die Reihe. Hygienestandards werden dabei selbstverständlich eingehalten. Es wird kein Kind gezwungen teilzunehmen.

  • Wie läuft die Untersuchung in der Kita ab?

    Die Termine werden im Voraus mit der Kitaleitung abgestimmt, sodass alle beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kinder und Eltern rechtzeitig informiert werden können. Es nehmen die Kinder teil, deren Eltern zuvor ein schriftliches Einverständnis erteilt haben. 

    Mit einer kindgerechten Vorstellung der Mitarbeiterinnen und der spielerischen Erklärung der eigentlichen Untersuchung beginnt die Untersuchung gruppenweise. Ein Kind nach dem anderen kommt an die Reihe. Hygienestandards werden dabei selbstverständlich eingehalten.

    Es wird kein Kind gezwungen teilzunehmen. Besonders bei sehr jungen Kindern erleben wir oft, wie sehr sie von der Gruppendynamik profitieren und ganz toll mitmachen! Im Kindergartenalter sind auch immer die Gruppenerzieherinnen und Gruppenerzieher mit im Untersuchungsraum anwesend.

  • Wer untersucht die Kinder?

    Die Untersuchung wird von einer Jugendzahnärztin des Öffentlichen Gesundheitsdienstes durchgeführt, die über langjährige Erfahrung, besonders mit Kindern, verfügt. Sie wird von einer Zahnmedizinischen Fachangestellten unterstützt. Das Untersuchungsergebnis unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht, nur Eltern und Sorgeberechtigte werden über den Befund schriftlich in Kenntnis gesetzt.

    Alle erhobenen Daten werden ausschließlich anonymisiert verarbeitet.

  • Was passiert, wenn ein Schulkind sich nicht untersuchen lassen möchte?

    Hat Ihr Kind schlechte Erfahrungen gemacht oder einfach Angst vor der Untersuchung, setzen Sie sich bitte im Voraus mit uns in Verbindung und schildern uns die Situation. Wir raten generell dazu, dass Ihr Kind bei den Untersuchungen zuschaut und dann entscheidet, ob es mitmachen kann. Sollte Ihr Kind nicht an der Untersuchung teilnehmen, bitten wir Sie, sich von Ihrer Zahnärztin/Ihrem Zahnarzt schriftlich bestätigen zu lassen, dass ihr Kind regelmäßig zur Vorsorge geht.

  • Wie geht es nach der Untersuchung weiter?

    Nach unserer Untersuchung werden Sie als Eltern oder Sorgeberechtigte schriftlich informiert, ob wir eine Vorstellung und Behandlung in der Zahnarztpraxis empfehlen. Eine Rückmeldung ist dann nicht notwendig. Wenn wir hingegen schwerwiegende oder andauernde Zahnschäden feststellen, erhalten Sie ein Schreiben mit einer Behandlungsbescheinigung, die von der Zahnarztpraxis ausgefüllt und zeitnah von Ihnen an uns zurückgeschickt werden muss.

    Wir wissen, dass es oft nicht einfach ist, einen zeitnahen Termin in einer Zahnarztpraxis zu finden, und dass sich Behandlungen oft lange hinziehen und auch herausfordernd sein können. Bitte nehmen Sie in so einem Fall unbedingt Kontakt mit uns auf. Es ist uns ein Anliegen, dass Ihr Kind gesund aufwächst und sich gut entwickeln kann. Dazu gehören auch gesunde Zähne. Kinderschutz ist eine unserer Aufgaben. Bei nicht gegebener Zusammenarbeit sehen wir uns in letzter Konsequenz verpflichtet, eine Information an das Jugendamt zu geben.

  • Was ist eine Fluoridlackbehandlung?

    An einigen Schulen haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, mit dem Einverständnis der Eltern an wissenschaftlich anerkannten Fluoridierungsmaßnahmen teilzunehmen.

    Durch die Fluoridlackbehandlung werden die Zähne widerstandsfähiger gegen Karies. Der Fluoridlack wird einmal schuljährlich im Rahmen der zahnärztlichen Reihenuntersuchung auf die großen bleibenden Backenzähne aufgetragen. Zusätzlich erhalten Ihre Kinder im zweiten Schulhalbjahr eine Tube hochkonzentriertes Fluoridgel (z. Zt. elmex ® gelée) zur eigenverantwortlichen Zahnschmelzhärtung zuhause. Für die Fluoridlackbehandlung benötigen wir Ihre schriftliche Einverständniserklärung. Diese wird ihrem Kind über die Schule ausgeteilt.

  • Kann ich beim Gesundheitsamt einen Termin zur Behandlung vereinbaren?  

    Leider führen wir keine zahnärztlichen Behandlungen durch. Bitte wenden Sie sich an die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen. 

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