Datenschutz-Information 

Datenschutz-Information des Gesundheitsamtes Fulda gemäß der Datenschutzgrundverordnung Art. 13 und 14 GSGVO für die Reihenuntersuchungen des Zahnärztlichen Dienstes in den Kindertagesstätten in Stadt und Landkreis Fulda

Rechtsgrundlagen der Reihenuntersuchungen

Die Durchführung zahnärztlicher Untersuchungen in den Kindertagesstätten ist im fünften Buch des Sozialgesetzes (§ 21 SGB V) und im Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (§§ 10, 11 HGöGD) verankert.

Die Reihenuntersuchungen sind mit der Erhebung von Daten verbunden, mit welchen wir verantwortungsvoll und unter Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umgehen.

Rechtsgrundlagen der Datenerhebung

  • Hessisches Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst (§§ 10, 11, 18, 22 HGöGD)
  • Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)
  • Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1a und 1e DSGVO)

Kategorien der Daten

Wir erheben folgende Daten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Daten der Kindertagesstätte und Zahn- und Kieferbefund. Die Verarbeitung zu statistischen Zwecken erfolgt anonymisiert.

Zweck der Datenverarbeitung

Die personenbezogenen Daten werden für den folgenden Zweck verarbeitet:

  • zahnärztliche Untersuchungen aller drei- bis sechsjährigen Kinder in den Kindertagesstätten

Zur statistischen Auswertung werden die Gesundheitsdaten anonymisiert und dienen:

  • der Gesundheitsförderung und Präventionsarbeit durch Information der Öffentlichkeit
  • epidemiologischen Erhebungen und Analysen für die Gesundheitsberichterstattung als Entscheidungshilfe für Maßnahmen auf kommunaler Ebene

Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern der Daten

Es erfolgt keine Übermittlung von Daten an Dritte.

Dauer der Speicherung der Daten

Die Daten werden nach gesetzlich vorgeschriebenen Fristen bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres aufbewahrt und anschließend gelöscht.

Betroffenenrechte

Die gesetzliche Grundlage der Datenverarbeitung ist die Datenschutzgrundverordnung, die Rechte der Betroffenen sind insbesondere festgelegt in:

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO, § 33 HDSIG)
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO, § 34 HDSIG)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO, § 34 HDSIG);
    dieses Recht ersetzt nach HDSIG in bestimmten Fällen das Recht auf Löschung
  • Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO, § 35 HDSIG)
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)

Datenschutzbeauftragte

Der Landkreis Fulda hat eine Datenschutzbeauftragte bestellt, die über folgende Adresse kontaktiert werden kann:

Datenschutzbeauftragte des Landkreises Fulda
Wörthstraße 15
36037 Fulda
E-Mail: datenschutzbeauftragter@landkreis-fulda.de

Aufsichtsbehörde in Datenschutzangelegenheiten

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden

Telefon 0611 1408 – 0

E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de

Sie haben das Recht, sich über vermutete oder tatsächliche Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen bei dieser Aufsichtsbehörde zu beschweren.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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