Datenschutz-Information
Information des Gesundheitsamtes Fulda gemäß der Datenschutzgrundverordnung Art. 13 und 14 GSGVO für die Reihenuntersuchungen und Prophylaxemaßnahmen des Zahnärztlichen Dienstes in den Schulen in Stadt und Landkreis Fulda
Die Reihenuntersuchungen des Zahnärztlichen Dienstes in den Schulen
Die Durchführung zahnärztlicher Untersuchungen in Schulen ist im fünften Buch des Sozialgesetzes (§ 21 SGB V) und im Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (§§ 10, 11 HGöGD) verankert und wird in der Verordnung über die Zulassung und die Ausgestaltung von Untersuchungen und Maßnahmen der Schulgesundheitspflege (SchulGesPflV HE) näher definiert.
Die Reihenuntersuchungen sind mit der Erhebung von Daten verbunden, mit welchen wir verantwortungsvoll und unter Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umgehen.
Rechtsgrundlagen der Datenerhebung
- Hessisches Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst (§§ 10, 11, 18, 22 HGöGD)
- Verordnung über die Zulassung und Ausgestaltung von Untersuchungen und Maßnahmen der Schulgesundheitspflege
- Hessisches Schulgesetz (§§ 71, 141 HSchG)
- Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)
- DSGVO (Art. 6 Abs. 1c und 1e)
Kategorien der Daten
Wir erheben folgende Daten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Daten der Schule und Zahn- und Kieferbefund. Die Verarbeitung erfolgt anonymisiert.
Zweck der Datenverarbeitung
Die personenbezogenen Daten werden für die folgenden Zwecke verarbeitet:
- schulzahnärztliche Untersuchungen aller Kinder in Grund- und Förderschulen
- Durchführung der Gruppenprophylaxe in allen Grund- und Förderschulen
Zur statistischen Auswertung werden die Gesundheitsdaten anonymisiert und dienen:
- Gesundheitsförderung und Präventionsarbeit durch Information der Öffentlichkeit
- epidemiologischen Erhebungen und Analysen für die Gesundheitsberichterstattung als Entscheidungshilfe für Maßnahmen auf kommunaler Ebene
Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern der Daten
Es erfolgt keine Übermittlung von Daten an Dritte
Dauer der Speicherung der Daten
Die erhobenen Daten werden nach gesetzlich vorgeschriebenen Fristen bis zum Ablauf des 23. Lebensjahres aufbewahrt und anschließend gelöscht.
Betroffenenrechte
Die gesetzliche Grundlage der Datenverarbeitung ist die Datenschutzgrundverordnung, die Rechte der Betroffenen sind insbesondere festgelegt in:
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO, § 33 HDSIG)
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO, § 34 HDSIG)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO, § 34 HDSIG);
- dieses Recht ersetzt nach HDSIG in bestimmten Fällen das Recht auf Löschung,
- Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO, § 35 HDSIG)
Datenschutzbeauftragte
Der Landkreis Fulda hat eine Datenschutzbeauftragte bestellt, die über folgende Adresse kontaktiert werden kann:
Datenschutzbeauftragte des Landkreises Fulda
Wörthstraße 15
36037 Fulda
E-Mail: datenschutzbeauftragter@landkreis-fulda.de
Aufsichtsbehörde in Datenschutzangelegenheiten
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Telefon 0611 1408 – 0
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
Sie haben das Recht, sich über vermutete oder tatsächliche Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen bei dieser Aufsichtsbehörde zu beschweren.