Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich

Personen, die beruflich und regelmäßig mit Lebensmitteln zu tun haben – herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen –, benötigen vor der erstmaligen Aufnahme dieser Tätigkeiten eine Bescheinigung über eine Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Gesundheitsamt.

Dies gilt beispielsweise für Beschäftigte, die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés, Imbissständen, Kindertagestätten, Pflegeeinrichtungen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung direkt (z. B. mit den Händen) oder indirekt (z. B. über Geschirr, Besteck oder andere Arbeitsgeräte) mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. 

Hiervon betroffen sind auch Aushilfen, Praktikantinnen und Praktikanten, Auszubildende, mithelfende Familienangehörige sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Reinigungs- oder Spülbereich.

Für die Belehrung muss ein Termin gebucht werden. Die Belehrung ist in vielen verschiedenen Sprachen möglich.

  • Termin buchen

    Schulungstermine werden von Montag – Freitag zwischen 08:00 Uhr und 20:30 Uhr und Samstag zwischen 9:00 Uhr und 15:30 Uhr angeboten. 

  • Wo kann ich die Belehrung machen?

    Die Belehrung findet online statt. Hierfür benötigen Sie einen PC, ein Notebook, ein Tablet oder ein Smartphone und eine stabile Internetverbindung.

    Für Fragen während der Belehrung gibt es folgende Hotline: 02182-850765. Sie erhalten das Zertifikat direkt im Anschluss an die Belehrung.

    Alle weiteren Informationen zum Ablauf der Belehrung finden Sie unter https://fd.gotzg.de/.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren für die Belehrung betragen 29,00 Euro. Die Bezahlung findet online bei der Anmeldung per PayPal oder Kreditkarte statt.

    Sollten Sie keine Möglichkeit haben, per PayPal oder Kreditkarte zu bezahlen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: belehrung@landkreis-fulda.de oder 0661 6006 6086.

    Ohne Zahlung ist keine Terminbuchung möglich.

  • Wie lange ist die Bescheinigung gültig?  

    Die Bescheinigung darf bei erstmaliger Arbeitsaufnahme nicht älter als drei Monate sein, d. h. Sie müssen innerhalb von drei Monaten nach der Belehrung mit der Arbeit beginnen. Danach ist sie ein Leben lang gültig.

  • Was gilt für Minderjährige?

    Auch Minderjährige müssen sich online anmelden. Bei Minderjährigen wird die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten benötigt. Das Formular wird Ihnen mit der Anmeldebestätigung per E-Mail zugestellt. Sie können das Formular auch vorab herunterladen:

    Das ausgefüllte und unterschriebene Formular muss vor der Belehrung per E-Mail an ifsg@tzg-online.de geschickt werden.

  • Sie benötigen eine Ersatzbescheinigung?

    Sollten Sie oder Ihr Arbeitgeber die Bescheinigung verloren haben, besteht die Möglichkeit eine Ersatzbescheinigung unter Vorlage eines Tätigkeitsnachweises (Tätigkeitsaufnahme innerhalb von drei Monaten nach Erstbelehrung) und es gültigen Ausweisdokuments auszustellen. Hierfür wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer persönlichen Daten direkt an belehrung@landkreis-fulda.de. Die Gebühr beträgt hierfür aktuell 12,00 Euro.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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    Vergrößern

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    Verringern

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    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

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    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
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  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

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