Schutz der Nacht

Der Naturschutz im Landkreis Fulda hat auch nachtaktive Arten im Blick. Die Reduzierung von Lichtimmissionen und somit der Schutz der natürlichen Nachtlandschaften stehen im Sternenpark Rhön besonders im Fokus. Für Vereine, Unternehmen und Privatleute werden Förderungen beziehungsweise Beratung zur Planung und Umrüstung von Beleuchtungsanlagen angeboten.

  • Für Vereine: Umrüstung von Flutlichtanlagen

    Sportplätze sind wichtige Treffpunkte für Vereine und wichtig für das Jugend- und Gemeindeleben. Gleichzeitig tragen Flutlichtanlagen – besonders ältere Modelle – erheblich zur Lichtverschmutzung bei. Der Landkreis Fulda unterstützt daher im Rahmen der Förderrichtlinie für die Vereins- und Jugendarbeit Vereine, die die Beleuchtungsanlage an ihrer Sportstätte Sternenpark-konform planen bzw. umrüsten. 

    Damit eine Förderung möglich ist, müssen spezielle technische und naturschutzfachliche Standards erfüllt sein. Diese stellen sicher, dass das Licht auf dem Spielfeld bleibt, Energie eingespart wird und wertvolle Lebensräume im Umfeld weniger belastet werden. 

    Der Landkreis Fulda begleitet die Vereine mit Beratung, Lichtberechnungsprüfung und fachlicher Unterstützung. Ausführliche Informationen finden Vereine im Download-Bereich auf dieser Seite. 

  • Für Unternehmen: Prädikat #lichtbewusstsein

    Mit dem Prädikat #lichtbewusstsein zeichnet die IHK Fulda gemeinsam mit Stadt und Landkreis Fulda Unternehmen aus, die durch den bewussten Einsatz von Außenbeleuchtung den Schutz der Nacht berücksichtigen und damit einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität, Energieeinsparung und zu einem ästhetischen Ortsbild und Nachtlandschaft leisten.

    Unternehmen, die sich für Nachhaltigkeit einsetzen und Lichtverschmutzung wirksam reduzieren, können sich für das Prädikat bewerben. 

  • Für Eigentum, Hausbau und Planung

    Es gibt viele Möglichkeiten, Lichtverschmutzung zu reduzieren. Sowohl Privatperson als auch Unternehmen und Kommunen können sich an folgenden Fragen orientieren:

    • Ist die künstliche Außenbeleuchtung wirklich notwendig?
    • Wie lange ist die Beleuchtung notwendig?
    • In welchen Bereichen wird das Licht benötigt (Lichtlenkung auf die Nutzfläche)?
    • Welches Leuchtmittel (Lampe) ist geeignet?

    Beim Leuchtmittel auf eine warme Lichtfarbe bis maximal 3000 Kelvin, noch besser: bis maximal 2700 Kelvin, achten. Auch die Lichtmenge beachten: 200–300 Lumen reichen für Privathäuser aus, für größere (Hof-)Flächen sind 500 bis maximal 800 Lumen ausreichend.

    Auch bereits bestehende Beleuchtung kann durch Umrüstung verbessert werden:

    • Lichtlenkung: Kann die Leuchte nachträglich so eingestellt werden, dass sie nur auf die Nutzfläche strahlt?
    • Lichtfarbe: Durch den Einsatz von Filterfolie kann grelles Licht wärmer gestaltet werden.
    • Beleuchtungsumfang und Dauer:  In welchem Maße – also wie viel – Licht wird eingesetzt?
    • Intelligente Beleuchtung: Werden gut eingestellte Bewegungsmelder oder besser noch Zeitschalter eingesetzt, um das Licht bedarfsorientiert zu steuern?

    Die Verwaltungen des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön haben in Kooperation mit den Rhön-Landratsämtern anwendungsspezifische Planungshilfen zum Thema umweltverträgliche Beleuchtung herausgegeben. Diese umfassen die Parameter Lichtlenkung, -menge und -farbe und beziehen somit einschlägige Normen wie zum Beispiel die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ein. Die Broschüren finden Sie auf dieser Seite im Download-Bereich.

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