Sonstige Grundwassernutzung
Die Benutzung von Grundwasser ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Erlaubnisverfahren sind kostenpflichtige Verfahren. Benutzung meint jegliches Entnehmen, Aufstauen, Umleiten oder Absenken von Grundwasser. Auch das Einbringen von Stoffen (auch festen Stoffen) in das Grundwasser gilt als Benutzung.
Sonstige erlaubnispflichtige Grundwassernutzungen neben der Nutzung von Erdwärme oder Brunnen und Quellen sind:
- die Speisung einer Teichanlage oder Fischzuchtanlage durch Grundwasserentnahme,
- eine vorübergehenden Grundwasserhaltung oder Grundwasserabsenkung (zum Beispiel bei Baumaßnahmen zur Trockenhaltung der Baugrube)
Für Teich- und Fischzuchtanlagen sind formlose Anträge möglich, mit aussagekräftigen Ausführungen zum Vorhaben und den dazugehörigen Planungsunterlagen.