Anlagen an Oberflächengewässern
Anlagen in und an Gewässern sowie Vorhaben, die ein Gewässer ober- oder unterirdisch kreuzen, bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung. Dies gilt ebenfalls für maßgebliche Änderungen an bereits bestehenden Anlagen.
Bauliche Anlagen in und an Gewässern sind beispielsweise Durchlässe, Brücken, Wehre, Uferbebauungen und Stege. Von Gewässerkreuzungen spricht man, wenn Kabel, Versorgungs- oder Entsorgungsleitungen ein Gewässer über- oder unterqueren.
Anträge können formlos, im Regelfall über die örtliche Gemeinde, mit aussagekräftigen Ausführungen zum Vorhaben und den dazugehörigen Planungsunterlagen gestellt werden.