Gebrauchtfahrzeuge aus einem EU-Staat
Zugelassene Gebrauchtfahrzeuge
Checkliste Gebrauchtfahrzeug (Import aus einem anderen Land)
- CoC-Papier* oder Gutachten gem. §21 StVZO**
- gültige eVB-Nummer von der Versicherung
- gültiger Personalausweis (oder gültiger Reisepass mit Meldebestätigung)
- Bei ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung erforderlich (bei EG-Staatsangehörigen der "EG-Ausweis").
- ausländische Fahrzeugpapiere und Kfz-Kennzeichen
- Eigentumsnachweis, z. B. Kaufvertrag oder Originalrechnung, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, das bisherige KfZ-Kennzeichen.
- Fahrzeuge, die in die EU eingeführt wurden, benötigen eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Download-Bereich auf dieser Seite)
Evtl. ist die Vorführung des Fahrzeuges erforderlich. Hierzu geben Ihnen die Mitarbeitenden der Zulassungsbehörde gern weitere Auskünfte.
Die Gebühr für Zulassung des Fahrzeuges beträgt mindestens 33,80 Euro. Für die evtl. Zuteilung eines Wunschkennzeichens werden 10,20 Euro berechnet. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
Abgemeldete Gebrauchtfahrzeuge
Checkliste Gebrauchtfahrzeug (Import aus einem anderen Land)
- CoC-Papier* oder Gutachten gem. §21 StVZO**
- gültige eVB-Nummer von der Versicherung
- gültiger Personalausweis (oder gültiger Reisepass mit Meldebestätigung)
- Bei ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung erforderlich (bei EG-Staatsangehörigen der "EG-Ausweis").
- ausländische Fahrzeugpapiere
- Eigentumsnachweis, z. B. Kaufvetrag oder Originalrechnung
- Fahrzeuge, die in die EU eingeführt wurden, benötigen eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung.
Evtl. ist die Vorführung des Fahrzeuges erforderlich. Hierzu geben Ihnen die Mitarbeitenden der Zulassungsbehörde gern weitere Auskünfte.
Die Gebühr für Zulassung des Fahrzeuges beträgt mindestens 33,80 Euro. Für die evtl. Zuteilung eines Wunschkennzeichens werden 10,20 Euro berechnet. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.