Neufahrzeug aus dem Ausland

Neufahrzeug aus dem Ausland zulassen

Die Zulassung können Sie online erledigen, oder Sie vereinbaren einen Termin in der Zulassungsbehörde. 

  • Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden

    Neuzulassung fabrikneuer Fahrzeuge (Import aus einem anderen Land):

    • ZB II/Fahrzeugbrief/Betriebserlaubnis bzw. Datenbestätigung des Herstellers 
    • gültige eVB-Nummer von der Versicherung 
    • gültiger Personalausweis (oder gültiger Reisepass mit Meldebestätigung) 
    • bei ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung erforderlich (bei EG-Staatsangehörigen der "EG-Ausweis")
    • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer  (Download-Bereich auf dieser Seite)

    Wichtiger Hinweis: Evtl. ist die Vorführung des Fahrzeuges erforderlich - hierbei geben Ihnen die Mitarbeitenden der Zulassungsstelle nähere Auskunft.

    Die Gebühr für Zulassung des Fahrzeuges beträgt mindestens 33,80 Euro. Für die evtl. Zuteilung eines Wunschkennzeichens werden 10,20 Euro berechnet. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II ist nicht vorhanden

    • CoC-Papier* oder Gutachten gem. §21 StVZO bzw. Gutachten nach § 13 EG-FGV** 
    • gültige eVB-Nummer von der Versicherung
    • gültiger Personalausweis (oder gültiger Reisepass mit Meldebestätigung) 
    • bei ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung erforderlich (bei EG-Staatsangehörigen der "EG-Ausweis") 
    • evtl. ausländische Fahrzeugpapiere
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei Import von EG-Mitgliedsstaaten) 
    • Eigentumsnachweis, z .B. Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
    • evtl. ist die Vorführung des Fahrzeuges erforderlich
      (hierzu geben Ihnen die Mitarbeitenden der Zulassungsbehörde gerne weitere Auskünfte) 
    • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer  (Download-Bereich auf dieser Seite)

    Die Gebühr für Zulassung des Fahrzeuges beträgt mindestens 33,80 Euro. Für die evtl. Zuteilung eines Wunschkennzeichens werden 10,20 Euro berechnet. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen

    * COC = Certificate of Conformity / EG-Übereinstimmungserklärung
    ** nur die Fahrzeugklassen:
    M = Fahrzeuge zur Personenbeförderung
    N = Fahrzeuge zur Güterbeförderung
    O = Anhänger

  • Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen 

    Keine Leistungen gefunden.
  • Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen

    Keine Leistungen gefunden.

Hilfe zur Barrierefreiheit

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    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

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    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

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    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

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