Neufahrzeug aus dem Ausland zulassen
Die Zulassung können Sie online erledigen, oder Sie vereinbaren einen Termin in der Zulassungsbehörde.
Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden
Neuzulassung fabrikneuer Fahrzeuge (Import aus einem anderen Land):
- ZB II/Fahrzeugbrief/Betriebserlaubnis bzw. Datenbestätigung des Herstellers
- gültige eVB-Nummer von der Versicherung
- gültiger Personalausweis (oder gültiger Reisepass mit Meldebestätigung)
- bei ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung erforderlich (bei EG-Staatsangehörigen der "EG-Ausweis")
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Download-Bereich auf dieser Seite)
Wichtiger Hinweis: Evtl. ist die Vorführung des Fahrzeuges erforderlich - hierbei geben Ihnen die Mitarbeitenden der Zulassungsstelle nähere Auskunft.
Die Gebühr für Zulassung des Fahrzeuges beträgt mindestens 33,80 Euro. Für die evtl. Zuteilung eines Wunschkennzeichens werden 10,20 Euro berechnet. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen
Zulassungsbescheinigung Teil II ist nicht vorhanden
- CoC-Papier* oder Gutachten gem. §21 StVZO bzw. Gutachten nach § 13 EG-FGV**
- gültige eVB-Nummer von der Versicherung
- gültiger Personalausweis (oder gültiger Reisepass mit Meldebestätigung)
- bei ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung erforderlich (bei EG-Staatsangehörigen der "EG-Ausweis")
- evtl. ausländische Fahrzeugpapiere
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei Import von EG-Mitgliedsstaaten)
- Eigentumsnachweis, z .B. Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
- evtl. ist die Vorführung des Fahrzeuges erforderlich
(hierzu geben Ihnen die Mitarbeitenden der Zulassungsbehörde gerne weitere Auskünfte) - SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Download-Bereich auf dieser Seite)
Die Gebühr für Zulassung des Fahrzeuges beträgt mindestens 33,80 Euro. Für die evtl. Zuteilung eines Wunschkennzeichens werden 10,20 Euro berechnet. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen
* COC = Certificate of Conformity / EG-Übereinstimmungserklärung
** nur die Fahrzeugklassen:
M = Fahrzeuge zur Personenbeförderung
N = Fahrzeuge zur Güterbeförderung
O = AnhängerErstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen
Suchergebnisse werden geladenKeine Leistungen gefunden.Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen
Suchergebnisse werden geladenKeine Leistungen gefunden.