Fahrzeugüberführung
Kurzzeitkennzeichen
Für die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten benötigen Sie folgende Unterlagen:
- eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) von Ihrer Versicherung
- gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei ausländischen Mitbürgern ist ein Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung erforderlich
- gültige Hauptuntersuchung, ggfs. eine gültige Sicherheitsprüfung
- Nachweis der Fahrzeugdaten und der Betriebserlaubnis
- Die Gebühr beträgt mindestens 12,80 Euro. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
- Falls der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in einem Land hat, das kein Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, muss zudem ein Empfangsbevollmächtigter im Landkreis Fulda benannt werden.
Die Dokumente für den Nachweis der Fahrzeugdaten und der Betriebserlaubnis können auch in Kopie vorgelegt werden. Als Nachweis hierfür gelten:
- Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein) oder
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Einzelbetriebserlaubnis/Einzelgenehmigung inkl. des Gutachtens nach § 21 StVZO bzw. § 13 EG-FGV
Bei Fahrzeugen ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur Fahrten (Hin- und Rückfahrten) zur nächsten Untersuchungsstelle innerhalb des Landkreises Fulda zulässig. Werden bei der Hauptuntersuchung erhebliche oder geringe Mängel festgestellt, sind Fahrten zur nächstgelegenen Werkstatt innerhalb des Landkreises Fulda und der angrenzenden Landkreise gestattet.
Bei Fahrzeugen ohne Betriebserlaubnis sind lediglich Fahrten zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle innerhalb des Landkreises Fulda und der angrenzenden Landkreise möglich.
Kurzzeitkennzeichen können nur am Hauptwohnort oder am Standort des Fahrzeuges ausgegeben werden.Ausfuhrkennzeichen
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