Technische Änderungen
Checkliste
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Gutachten eines/einer amtlich anerkannten Sachverständigen / Prüfingenieur/-in mit allen Anlagen
- falls vorhanden, die Teilegutachten oder Teilegenehmigungen
- Die Gebühr beträgt mindestens 11,70 Euro. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
- Wenn die Betriebserlaubnis aufgrund des Gutachtens erteilt werden muss, beträgt hierfür die Gebühr zusätzlich 39,80 Euro.
Bei Gutachten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen. Sie dürfen mit Ihrem Fahrzeug nur noch Fahrten durchführen, die im Zusammenhang mit der Wiedererteilung stehen!
Bei der Änderung der Fahrzeugart ist eine eVb-Nummer der Versicherung erforderlich.
Samstags ist keine Prüfung von technischen Gutachten möglich!
Einzelgenehmigung und Einzelbetriebserlaubnis
Gemäß § 30 der hessischen Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten ist ab 04.02.2026 Ihre örtliche Zulassungsbehörde auch zuständige Genehmigungsbehörde für Einzelgenehmigungen nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung.
Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Zulassungsbehörde vor Ort.
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