Aufsicht und Förderung von Hebammen
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Versorgung schwangerer Frauen, junger Mütter und Neugeborener. Um eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung im Landkreis Fulda zu gewährleisten, unterstützt der Landkreis Hebammen bei der Wahrnehmung ihrer Fortbildungspflicht durch die Teilerstattung von Fortbildungskosten.
Information für Hebammen: Meldung der Tätigkeit
Hebammen stehen unter der Aufsicht des Gesundheitsamts. Dieses kann Einblick in die Unterlagen, insbesondere Haftpflichtversicherung und Fortbildungsnachweise, nehmen und Hebammen und Entbindungspfleger in Berufsfragen beraten.
Selbstständig tätige Hebammen sind verpflichtet,
- dem Gesundheitsamt Beginn, Verlegung und Ende der selbstständigen Tätigkeit zu melden.
- die notwendigen Auskünfte zur eigenen Person zu erteilen und diesbezüglich Nachweise vorzulegen.
- die notwendigen Auskünfte zu erteilen und Einblick in fallbezogene Aufzeichnungen zu gewähren, wenn eine von Ihnen betreute Schwangere, Gebärende, Wöchnerin oder ein Neugeborenes verstorben oder eine Totgeburt erfolgt ist.
- dem Gesundheitsamt auf dessen Aufforderung anonymisiert Auskünfte für medizinische Zwecke zu erteilen.
Förderung durch den Landkreis Fulda
Sie suchen eine Hebamme?
Über die Plattform ammely.de haben Sie die Möglichkeit, eine Hebamme im Landkreis Fulda zu finden.
