Arbeit

Keine Leistungen gefunden.
  • Erwerbstätigkeit

    Eine Aufenthaltserlaubnis / eine Aufenthaltsgestattung / eine Duldung kann mit einer Auflage bzgl. einer Erwerbstätigkeit versehen sein.

    Bei der Ersterteilung oder Verlängerung  einer Aufenthaltserlaubnis / Aufenthaltsgestattung / Duldung, die zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigt, muss die Ausländerbehörde in diversen Fällen die Zustimmung der Agentur für Arbeit einholen.

    Eine Erwerbstätigkeit darf nur dann aufgenommen werden, wenn die Aufenthaltserlaubnis / die Aufenthaltsgestattung / die Duldung hierzu ausdrücklich berechtigt.

    Für das Zustimmungsverfahren bei der Agentur für Arbeit wird ein vollständig ausgefülltes Antragsformular benötigt.

    Das Formular kann per Post, per E-Mail oder Fax an die Ausländerbehörde übermittelt werden. Diese gibt die Daten zur Prüfung an die Agentur für Arbeit weiter und teilt dem Ausländer nach Erhalt die Entscheidung umgehend mit.


    Das Hessische Ministerium des Inneren für Sicherheit und Heimatschutz hat im Januar 2025 ein Informationsschreiben veröffentlicht, mit dem es Arbeitgeber und Betroffene über die Fiktionswirkung und Fiktionsbescheinigung informiert.


    Das Merkblatt können Sie auf dieser Seite herunterladen (Unter Downloads).

  • Ausbildung


Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

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  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

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    Verringern

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    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

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    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

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    command
    8

    Ansicht vergrößern

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    Ansicht verkleinern

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    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

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