Niederlassungserlaubnis
Unbefristete Aufenthaltstitel
Unbefristete Aufenthaltstitel sind die
- Niederlassungserlaubnis oder der
- Daueraufenthalt-EU.
Für die Niederlassungserlaubnis gibt es verschiedene Rechtsgrundlagen. Je nachdem, zu welchem Aufenthaltszweck Sie sich im Bundesgebiet aufhalten, können unterschiedliche Voraussetzungen maßgeblich sein.
Grundsätzlich ist die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erst ab dem 16. Lebensjahr möglich.
Bitte beachten Sie, dass für den Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis Bearbeitungsgebühren anfallen. Auch im Falle einer negativen Entscheidung über Ihren Antrag sind die Bearbeitungsgebühren zu zahlen.
Anträge auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis haben längere Bearbeitungszeiten. Wir bitten dies zu beachten und von Sachstandsanfragen abzusehen. Bei Antragstellung ist es wichtig, dass alle Unterlagen vollständig eingereicht werden. In Einzelfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Sie sind in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 19c AufenthG, § 19d AufenthG, § 30 AufenthG, § 31 AufenthG, § 36 AufenthG, § 36a AufenthG, § 37 AufenthG, § 38a AufenthG und möchten eine Niederlassungserlaubnis beantragen?
Für die Erteilung müssen folgende Voraussetzungen (§ 9 AufenthG) erfüllt sein:
- Identitätsklärung
- Passpflicht
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis von 5 Jahren
- Sicherung des Lebensunterhaltes
- 60 Monate Pflichtbeiträge in der Deutschen Rentenversicherung
- Kein Ausweisungsinteresse
- Sprachkenntnisse B1
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
- Ausreichender Wohnraum
Sofern Sie eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG beantragen möchten, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Antragsformular oder Online-Antrag
- Gültiger Pass
- Arbeitsvertrag, wenn möglich unbefristet
- Die letzten sechs Lohnabrechnungen
- Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Mietvertrag und aktuelle Mietbescheinigung
- Rentenversicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung
- B1-Sprachzertifikat im Original
- Test Leben in Deutschland, Einbürgerungstest, Zertifikat über den Integrationskurs, Schulabschluss (im Original)
Sie sind in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG, § 18b AufenthG, § 18d AufenthG und möchten eine Niederlassungserlaubnis beantragen?
Für die Erteilung müssen folgende Voraussetzungen (§ 18c Abs. 1 AufenthG) erfüllt sein:
- Identitätsklärung
- Passpflicht
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis von 3 Jahren bzw. bei inländischem Berufs-/Hochschulabschluss von 2 Jahren
- Arbeitsplatz im Sinne der beruflichen Qualifikation ist aktuell vorhanden
- Sicherung des Lebensunterhaltes
- 36 Monate Pflichtbeiträge in der Deutschen Rentenversicherung/Landesärztekammer bzw. bei inländischem Berufs-/Hochschulabschluss 24 Monate Pflichtbeiträge
- Kein Ausweisungsinteresse
- Sprachkenntnisse B1
- Erlaubnis zur Ausübung der Beschäftigung liegt vor – bei Ärzten ist z.B. die Approbation zwingende Voraussetzung für eine Niederlassungserlaubnis
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
- Ausreichender Wohnraum
Sofern Sie eine Niederlassungserlaubnis nach § 18c AufenthG beantragen möchten, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Antragsformular oder Online-Antrag
- Gültiger Pass
- Arbeitsvertrag, wenn möglich unbefristet
- Die letzten sechs Lohnabrechnungen
- Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Mietvertrag und aktuelle Mietbescheinigung
- Rentenversicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung oder Bescheinigung der Landesärztekammer
- B1-Sprachzertifikat im Original
- Test Leben in Deutschland, Einbürgerungstest, Zertifikat über den Integrationskurs, Schulabschluss, Urkunde über einen Berufsabschluss oder Hochschulabschluss (im Original)
- Bei Ärzten: Approbation
Sie sind in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18g AufenthG (Blue Card) und möchten eine Niederlassungserlaubnis beantragen?
Für die Erteilung müssen folgende Voraussetzungen (§ 18g Abs. 2 AufenthG) erfüllt sein:
- Identitätsklärung
- Passpflicht
- Inhaber einer Blue Card
- Beschäftigung von mindestens 27 Monaten einer der Blue Card angemessenen Beschäftigung bzw. bei B1 Sprachkenntnissen 21 Monate
- Sicherung des Lebensunterhaltes
- 27 Monate Pflichtbeiträge in der Deutschen Rentenversicherung/Landesärztekammer bzw. bei B1 Sprachkenntnissen 21 Monate
- Kein Ausweisungsinteresse
- Erlaubnis zur Ausübung der Beschäftigung liegt vor – bei Ärzten ist z.B. die Approbation zwingende Voraussetzung für eine Niederlassungserlaubnis
- Sprachkenntnisse A1 oder B1
- Ausreichender Wohnraum
Sofern Sie eine Niederlassungserlaubnis nach § 18g Abs. 2 AufenthG beantragen möchten, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Antragsformular oder Online-Antrag
- Gültiger Pass
- Arbeitsvertrag, wenn möglich unbefristet
- Die letzten sechs Lohnabrechnungen
- Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Mietvertrag und aktuelle Mietbescheinigung
- Rentenversicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung oder Bescheinigung der Landesärztekammer
- A1-Sprachzertifikat oder B1-Sprachzertifikat im Original
- Bei Ärzten: Approbation
Sie sind in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG und möchten eine Niederlassungserlaubnis beantragen?
Für die Erteilung müssen folgende Voraussetzungen (§ 28 Abs. 2 AufenthG) erfüllt sein:
- Identitätsklärung
- Passpflicht
- Besitz der Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG von 3 Jahren
- Sicherung des Lebensunterhaltes
- Kein Ausweisungsinteresse
- Fortbestehen der familiären Lebensgemeinschaft mit dem/der deutschen Ehegatten/ Ehegattin bzw. minderjährigen Kindern
- Sprachkenntnisse B1
Sofern Sie eine Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 AufenthG beantragen möchten, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Antragsformular oder Online-Antrag
- Gültiger Pass
- Arbeitsvertrag, wenn möglich unbefristet
- Arbeitsvertrag + Gehaltsnachweise des Ehegatten sofern Lebensunterhalt durch diesen gesichert wird
- Die letzten sechs Lohnabrechnungen
- Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Mietvertrag und aktuelle Mietbescheinigung
- B1-Sprachzertifikat im Original
Sie sind in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 32 AufenthG, § 34 AufenthG und möchten eine Niederlassungserlaubnis beantragen?
Für die Erteilung müssen folgende Voraussetzungen (§ 35 AufenthG) erfüllt sein:
- Identitätsklärung
- Passpflicht
- Sicherung des Lebensunterhaltes oder Sie befinden sich in einem anerkannten Ausbildungsverhältnis, welches zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss oder Hochschulabschluss führt
- Sie sind minderjährig und seit fünf Jahren in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 32 AufenthG oder Sie sind volljährig und seit fünf Jahren in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 32 AufenthG bzw. § 34 AufenthG, wobei die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis als Minderjähriger erfolgt ist
- Kein Ausweisungsinteresse
- Sprachkenntnisse B1 bei Volljährigen
Sofern Sie eine Niederlassungserlaubnis nach § 35 AufenthG beantragen möchten, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Antragsformular oder Online-Antrag
- Gültiger Pass
- Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag (inkl. aktueller Gehaltsabrechnungen), Immatrikulationsbescheinigung oder Arbeitsvertrag, wenn möglich unbefristet
- die letzten sechs Lohnabrechnungen;
- Mietbescheinigung und Mietvertrag
- Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- B1-Sprachzertifikat im Original oder Schulabschluss oder ein Nachweis eines Vierjährigen Schulbesuchs mit mindestens der Deutschnote 4
Sie sind in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 AufenthG (Asylberechtigung) oder § 25 Abs. 2 S. 1 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft) und möchten eine Niederlassungserlaubnis beantragen?
Für die Erteilung müssen folgende Voraussetzungen (§ 26 Abs. 3 AufenthG) erfüllt sein:
- Identitätsklärung
- Passpflicht (Reiseausweis für Flüchtlinge)
- Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling seit mindestens 3 Jahren
- Widerrufsprüfung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist abgeschlossen
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis von 3 Jahren, wenn C1 Sprachkenntnisse vorliegen bzw. von 5 Jahren, wenn A2 Sprachkenntnisse vorliegen
- Sicherung des Lebensunterhaltes
- Kein Ausweisungsinteresse
- Sprachkenntnisse C1 oder A2
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
- Ausreichender Wohnraum
Sofern Sie eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 AufenthG beantragen möchten, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Antragsformular oder Online-Antrag
- Gültiger Pass (Reiseausweis für Flüchtlinge)
- alle vorliegenden Identitätsdokumente im Original inkl. Übersetzung einreichen; sofern nicht vorhanden, sind Dokumente ggf. auch über einen Vertrauensanwalt zu beschaffen
- Arbeitsvertrag, wenn möglich unbefristet
- Die letzten sechs Lohnabrechnungen
- Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Mietvertrag und aktuelle Mietbescheinigung
- A2-Sprachzertifikat oder C1-Sprachzertifikat im Original
- Test Leben in Deutschland, Einbürgerungstest, Zertifikat über den Integrationskurs, Schulabschluss (im Original)
Sie sind in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG, § 23 AufenthG, § 23a AufenthG, § 24 AufenthG, § 25 Abs. 2 S. 2 AufenthG (subsidiär Schutzberechtigter), § 25 Abs. 3 AufenthG, § 25 Abs. 5 AufenthG, § 25a AufenthG oder § 25b AufenthG und möchten eine Niederlassungserlaubnis beantragen?
Für die Erteilung müssen folgende Voraussetzungen (§ 26 Abs. 4 AufenthG) erfüllt sein:
- Identitätsklärung
- Passpflicht
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren
- Sicherung des Lebensunterhaltes
- 60 Pflichtbeitragsmonate in der Deutschen Rentenversicherung
- Kein Ausweisungsinteresse
- Sprachkenntnisse B1
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
- Ausreichender Wohnraum
Sofern Sie eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthG beantragen möchten, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Antragsformular oder Online-Antrag
- Gültiger Pass
- Arbeitsvertrag, wenn möglich unbefristet
- Die letzten sechs Lohnabrechnungen
- Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Mietvertrag und aktuelle Mietbescheinigung
- B1-Sprachzertifikat im Original
- Test Leben in Deutschland, Einbürgerungstest, Zertifikat über den Integrationskurs, Schulabschluss (im Original)
- Rentenversicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung
Sie möchten einen Daueraufenthalt-EU beantragen?
Für die Erteilung müssen folgende Voraussetzungen (§ 9a AufenthG) erfüllt sein:
- Ausgenommen sind folgende Aufenthaltstitel:
- humanitäre Aufenthaltserlaubnisse außer § 23 Abs. 2 AufenthG, § 25 Abs. 1 AufenthG und § 25 Abs. 2 AufenthG
- Asylbewerber
- Aufenthaltserlaubnisse nach Abschnitt 3 (§§ 16 bis 17 AufenthG)
- Diplomaten
- Beschäftigungsaufenthalte mit befristeter Zustimmung der BA
- Au-Pair
- Saisonarbeiter
- Entsendete Arbeitnehmer
- Familiärer Aufenthaltstitel, wenn der Stammberechtigte nur vorübergehend im Bundesgebiet ist
- Identitätsklärung
- Passpflicht
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis von 5 Jahren
- Sicherung des Lebensunterhaltes
- Kein Ausweisungsinteresse
- Sprachkenntnisse B1
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
- Ausreichender Wohnraum
Sofern Sie einen Daueraufenthalt-EU nach § 9a AufenthG beantragen möchten, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Antragsformular oder Online-Antrag
- Gültiger Pass
- Arbeitsvertrag, wenn möglich unbefristet
- Die letzten sechs Lohnabrechnungen
- Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Mietvertrag und aktuelle Mietbescheinigung
- B1-Sprachzertifikat im Original
- Test Leben in Deutschland, Einbürgerungstest, Zertifikat über den Integrationskurs, Schulabschluss (im Original)
- Ausgenommen sind folgende Aufenthaltstitel: