Düngung
Klärschlamm/Bioabfälle
In der Landwirtschaft werden Klärschlamm und kompostierte Bioabfälle genutzt, um Nährstoffe zurück in den Boden zu bringen. Diese Stoffe enthalten viele wichtige Elemente, die Pflanzen zum Wachsen brauchen – zum Beispiel Stickstoff, Phosphor, Kalium und organische Substanz. Deshalb nennt man sie auch Sekundärrohstoffdünger.
Damit keine schädlichen Stoffe in den Boden gelangen, gibt es in Deutschland klare Vorschriften, die in der Klärschlammverordnung und der Bioabfallverordnung geregelt sind.
Dokumentationspflicht
Verwerter von Klärschlamm oder nicht gütegesichertem Bioabfall müssen bei der zuständigen Behörde:
- Vorankündigungen geplanter Ausbringungen zur Prüfung einreichen und
- Vollzugsmeldungen über die tatsächliche Ausbringung abgeben.
Die Meldungen mitsamt Deklaration müssen auch dem aufnehmenden Landwirt übergeben werden, damit die Düngung nach guter fachlicher Praxis berücksichtigt werden kann.
So kann jederzeit geprüft werden, dass alles korrekt und sicher abläuft.
Wirtschaftsdüngeverbringung
Wirtschaftsdünger – dazu zählen zum Beispiel Gülle, Mist oder Gärreste aus Biogasanlagen – wird in der Landwirtschaft als natürlicher Dünger eingesetzt. In der Wirtschaftsdünger-Verbringungsverordnung (WDüngV) ist geregelt, wie diese Stoffe abgegeben, transportiert und übernommen werden dürfen – sowohl innerhalb Deutschlands als auch bei Importen.
Alle Beteiligten sind verpflichtet:
- die Mengen und Inhaltsstoffe sowie Art des Düngers genau zu dokumentieren und
- Registrierungen und Meldungen abzugeben, damit alle Vorgänge nachvollziehbar bleiben.
So wird sichergestellt, dass Wirtschaftsdünger umweltgerecht nach guter fachlicher Praxis eingesetzt wird und Gewässer sowie Böden geschützt bleiben.
Weitere Informationen, Musterformulare und ausführliche Erklärungen finden Sie auf der Website des Regierungspräsidium Kassel.
Bodenproben
Bodenproben sind ein zentrales Werkzeug in der modernen Landwirtschaft. Sie zeigen, wie viele Nährstoffe im Boden vorhanden sind und helfen Landwirtinnen und Landwirten, den richtigen Düngebedarf zu ermitteln – das schützt die Umwelt, spart Kosten und sorgt für gesunde Ernten. Die Ergebnisse geben klare Hinweise darauf, welche Nährstoffe wie Phosphat, Kalium, Magnesium und welcher pH‑Wert im Boden vorliegen und wie der Boden gedüngt werden sollte.
Landwirtinnen und Landwirte im Landkreis Fulda können finanzielle Zuschüsse (z. B. De‑minimis‑Beihilfe) für Boden‑, Futter‑ oder Düngeruntersuchungen erhalten. Auch Hobbygärtner profitieren davon, da sie häufig zu viel oder zu wenig Dünger einsetzen – eine Analyse hilft Fehler zu erkennen und zu vermeiden.
Ablauf
- Entnahme der Probe:
Landwirtinnen und Landwirte entnehmen aus dem Feld Einzelproben Erde an mehreren Stellen, die zu einer Mischprobe vereint werden (aus 0-10 cm Tiefe beim Grünland, aus der Bearbeitungstiefe beim Ackerland). - Probentransport
Zum Versand werden meist Probekästchen oder -tüten und Begleitpapiere vom Untersuchungslabor zur Verfügung gestellt. Die Bodenproben können direkt zum Labor geschickt oder beim Bürgerservice abgegeben werden, wir leiten diese an das Hessische Landeslabor weiter. Die Beprobung kann auch über andere Dienstleister erfolgen, z.B. über den Kreisbauernverband. - Laboruntersuchung:
Im Labor werden standardmäßig der pH‑Wert und die Gehalte an Phosphat, Kalium und Magnesium analysiert. Weitere Untersuchungsparameter können gegen Aufpreis dazu geordert werden (z.B. Humusgehalt, Spurenelemente). - Düngeempfehlung:
Auf Grundlage der Ergebnisse erhalten Landwirte empfohlene Düngermengen für ihre Kulturen, abgestimmt auf Bodenart und Ertragserwartung.
Was untersucht wird
- pH‑Wert: gibt Auskunft über die Säure des Bodens und beeinflusst die Nährstoffaufnahme und die Bodenstruktur
- Phosphat (P2O5): wichtig für Wurzel‑ und Zellbildung
- Kalium (K2O): unterstützt Wasserhaushalt und Frostresistenz
- Magnesium (MgO): entscheidend für die Blattfarbe und Eiweißbildung
- Optional: Bei Bedarf werden auch der Humusgehalt (Corg) und/ oder Spurenelemente wie Bor oder Zink geprüft.
Rechtliche und praktische Aspekte
- Für Schläge ab 1 Hektar, die gedüngt werden, ist die Bodenuntersuchung auf Phosphat alle 6 Jahre durch die Düngeverordnung verpflichtend vorgeschrieben.
- Fachlich wird empfohlen, Bodenproben alle 3 Jahre im Rahmen der Fruchtfolge zu wiederholen, damit die Düngeplanung aktuell bleibt.
- Werden Schläge geteilt oder die Fruchtfolge geändert, sind zusätzliche Bodenuntersuchungen angezeigt.
- Entnahme der Probe:
Unterstützung für Landwirtinnen und Landwirte
Landwirtinnen und Landwirte im Landkreis Fulda können finanzielle Zuschüsse (z. B. De‑minimis‑Beihilfe) für Boden‑, Futter‑ oder Düngeruntersuchungen erhalten.
Der Zuschuss kann bis zum 31.03. des Folgejahres unter Vorlage der Rechnung mit dem Antrag auf Kreisbeihilfen beantragt werden (zu finden im Download-Bereich auf dieser Seite).
Amtliche Probenahmen
Damit Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel sicher verwendet werden können, werden sie regelmäßig amtlich kontrolliert. Die Kontrollen finden sowohl bei Herstellern als auch im Handel statt, zum Beispiel bei Landhandelsbetrieben und Gartencentern.
Ein Schwerpunkt der Kontrollen liegt auf der Überprüfung der Produktkennzeichnung. Dabei wird geprüft, ob alle Angaben auf der Verpackung vollständig und korrekt sind – nach dem Grundsatz: „Ist drin, was draufsteht?“
Zusätzlich werden Proben der Produkte entnommen. Im Hessischen Landeslabor wird anschließend analysiert, ob die Zusammensetzung und die enthaltenen Stoffe den Angaben auf dem Etikett entsprechen und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Durch diese Kontrollen wird sichergestellt, dass die Qualität der Produkte stimmt und Verbraucherinnen und Verbraucher sich auf die angebotenen Düngemittel verlassen können.
