Änderung der Halterdaten
Ob nach Umzug, Namensänderung oder anderen Eventualitäten: Jegliche Änderung Ihrer persönlichen Daten ist auch in den Zulassungsunterlagen zu ändern.
Adressänderung
Checkliste
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- gültiger Personalausweis (oder gültiger Reisepass mit Meldebestätigung)
- Bei ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung erforderlich (bei EG-Staatsangehörigen der "EG-Ausweis").
Die Gebühr für die Änderung der Adresse beträgt mindestens 10,80 Euro.
Anschriftenänderungen innerhalb des Landkreises Fulda können Sie auch vom Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung in den Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung
Teil I eintragen lassen.Sie können auch eine andere Person beauftragen. Diese Person muss sich ebenfalls ausweisen können und zusätzlich zu den o. g. Unterlagen eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Diese kann formlos sein.
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Namensänderung
Checkliste
- Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (ZB II und ZB I)
- gültiger, bereits geänderter Personalausweis (oder gültiger Reisepass mit Meldebestätigung)
- Bei ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung erforderlich (bei EG-Staatsangehörigen der "EG-Ausweis").
Die Gebühr für die Änderung des Namens beträgt mindestens 11,70 Euro. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
Wenn der Name nicht mehr aus dem neuen Personalausweis / Pass hervorgeht, ist auch eine Änderung des Führerscheines notwendig.