Kindergarten in Hofaschenbach. Foto: Sebastian Mannert

Dorfentwicklung im Landkreis Fulda

Der Landkreis Fulda trägt mit der Umsetzung des hessischen Förderprogramms „Dorfentwicklung“ zur Stärkung der ländlichen Entwicklung bei.

Dabei sollen die individuellen Charaktere der Dörfer gestärkt werden. Ein besonderes Augenmerk der Dorfentwicklung liegt auf der Bewahrung der historischen Ortskerne. Die Herausforderungen sind groß: In vielen Dörfern und Gemeinden führt der demografische Wandel zu einer Abwanderung der jungen und damit einhergehenden Überalterung der ländlichen Bevölkerung. Gleichzeitig ziehen sich die Versorgungseinrichtungen aus dem ländlichen Raum zurück. Die Entwicklung zukunftsfähiger Strukturen erfordert ein abgestimmtes Handeln und eine ganzheitliche kommunale Gesamtstrategie mit dem Ziel der gestalterischen und funktionalen Stärkung der Ortskerne.

Die Erarbeitung eines kommunalen Entwicklungskonzeptes bietet die Chance, sich mit den Kernthemen Innenentwicklung, örtliche Daseinsvorsorge und Grundversorgung sowie bürgerschaftlichem Engagement zu befassen und Lösungsvorschläge zu entwickeln. Es ist Grundlage für die Bewerbung als Förderschwerpunkt des Hessischen Dorfentwicklungsprogramms.

  • Ziele der Dorfentwicklung

    • Innenentwicklung stärken: Erhalt und Stärkung einer guten Wohn- und Lebensqualität
    • Aufbau sozialer und kultureller Netzwerke zur Förderung der Daseinsvorsorge
    • Erhalt der Vielfalt dörflicher Lebensformen
    • Zukunftspotenziale in wirtschaftlicher und sozialer Sicht nutzen und ausbauen
    • Lösungskonzepte entwickeln, um dem demografischen Wandel zu begegnen
    • Energetische Sanierung, Steigerung der Energieeffizienz
    • Leerständen entgegenwirken
    • Aktive Einbindung der Bürgerinnen und Bürger

    Die Dorfentwicklung ist ein Prozess – getragen von der aktiven Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger.

  • Ablauf und Verfahren

    Seit dem 01.01.2023 gilt die „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation“. Eine grundlegende Änderung hat das Verfahren der hessischen Dorfentwicklung für die Anerkennung und Konzeptentwicklung erfahren:

    Der Antrag auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm erfolgt auf Grundlage eines im Vorfeld durch die Kommune erarbeiteten Entwicklungskonzeptes, das formulierte Mindestanforderungen erfüllen muss.

    Innenentwicklung, örtliche Daseinsvorsorge und Grundversorgung sowie das bürgerschaftliche Engagement sind Kernthemen der hessischen Dorfentwicklung. Der fachliche Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ steht dabei besonders im Fokus. Entsprechend sind in der Bewerbung insbesondere Aspekte und Fragen der Innenentwicklung zu berücksichtigen.

    Bei der Konzepterstellung sind die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und zu beteiligen. Das kommunale Entwicklungskonzept kann bei Bedarf über das Förderprogramm Dorfmoderation gefördert werden. Dieses bietet den Kommunen die Flexibilität, sich über die Mindestanforderungen des kommunalen Entwicklungskonzeptes hinaus vertiefend mit Handlungsfeldern zu beschäftigen.

    Frist für die die Einreichung der Bewerbung beim Landkreis als Förderschwerpunkt ist jährlich der 01. Februar.

    Die Kommune bewirbt sich mit dem kommunalen Entwicklungskonzept als Förderschwerpunkt des Dorfentwicklungsprogramms; nach Anerkennung durch das zuständige Ministerium startet die sechseinhalb Jahre währende Förderphase.

  • Konkrete Fördermöglichkeiten

    Die Fördermöglichkeiten gliedern sich in die zwei Bereiche „Kommunale Förderung“ und „Private Förderung“. Förderungen sind in den Orten der anerkannten Kommunen möglich und erfolgen durch Zuschüsse. Beantragte Maßnahmen dürfen nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheides begonnen werden.

    Gefördert werden können im kommunalen Bereich z. B.:

    • Ausgaben für Konzepte und Machbarkeitsstudien, Objektplanungen, Moderations- und Beratungsleistungen, Schulungen und IT- und softwaregestützte Lösungen
    • Bürgerschaftliches Engagement
    • Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters mit seinem bau- und kulturgeschichtlichen Erbe
    • Örtliche Infrastruktureinrichtungen
    • Investitionen in einen städtebaulich verträglichen Rückbau von Gebäuden und Grundstücken in den Ortskernen
    • Innenentwicklung durch strategische Sanierungsbereiche

    Im Privatbereich ist Voraussetzung, dass das Wohnhaus, das Nebengebäude oder die Hof- und Gartenfläche im Fördergebiet eines Dorfentwicklungsschwerpunktes liegen. Die Eigentümer können sich beim Fachdienst Regionalentwicklung über Fördermöglichkeiten informieren. Planungen und Sanierungen oder Umbau von Gebäuden auf Grundlage ortstypischer Bauweise sind vom Grundsatz förderfähig, aber auch Neubauten, die sich in die charakteristische Baustruktur einfügen.

    Um bauliche und gestalterische Fragen zu klären, wird eine kostenlose Erstberatung durch ein jeweils zuständiges Planungsbüro angeboten.

  • Antragstellung auf private Förderung

    Vor einer Antragstellung nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachdienst Regionalentwicklung und dem Beratungsbüro auf. Zur ersten Orientierung finden Sie unter den weiterführenden Links weitere Informationsunterlagen.

    Die Antragstellung erfolgt seit 2023 digital über das hessische LaWiLe-Portal-Hessen. Für die Antragstellung erforderlich sind mindestens zwei Angebote für jedes Gewerk oder eine Kostenschätzung durch einen Architekten oder Bauingenieur. Des Weiteren ist die bau- oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung einzuholen sowie Umbaupläne und Fotos, die das Gebäude gut zeigen.

Das Projekt wird kofinanziert von der Europäischen Union mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.

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