Ländliche Regionalentwicklung nach LEADER-Grundsätzen

Der ländliche Raum im Landkreis Fulda soll auch angesichts der künftigen Bevölkerungsentwicklung weiterhin als attraktiver Lebensraum erhalten bleiben.
Hierzu leistet das EU-Förderprogramm LEADER einen entscheidenden Beitrag: Durch die Förderung strategischer und struktureller Investitionen werden regionale Märkte erschlossen, Arbeitsplätze gesichert und die Lebensqualität vor Ort nachhaltig gesteigert.
Innerhalb des Landkreises Fulda existieren zwei vom Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat anerkannte Lokale Aktionsgruppen (LAG): Regionalforum Fulda Südwest e.V. und Natur- und Lebensraum Rhön e.V.. Sie bilden mithilfe der Regionalen Entwicklungsstrategie (LES) die Grundlage für alle Förderungen im Rahmen der Regionalentwicklung und der LEADER-Prinzipien (siehe weiterführende Links).
Ziele von LEADER
- Schaffung gleicher Lebensverhältnisse in Stadt und Land
Erhöhung der Lebensqualität durch Stärkung der Infrastruktur und Steigerung der Attraktivität ländlicher Regionen als Wohn-, Arbeits- und Erholungsorte - Orientierung an Nachhaltigkeit
Ressourcenschutz, Bekämpfung des Klimawandels und Erhalt einer intakten Umwelt zum Schutz der Biodiversität
- Interkommunaler Kooperationsgedanke
Zusammenarbeit über Gemeindegrenzen hinweg und Einbindung verschiedener sozialer und wirtschaftlicher Gruppen zur Sicherung der Lebensqualität
Förderfähige Projekte
Informations- und Beratungsleistungen, Konzepte
Die Förderung unterstützt die nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung ländlicher Regionen durch die Schaffung strategisch-planerischer Grundlagen, die Entwicklung und Vermittlung innovativer und zeitgemäßer Lösungsansätze zur Bewältigung regionaler Herausforderungen sowie die Sensibilisierung und Vernetzung lokaler Akteurinnen und Akteure.
Ziele der geförderten Vorhaben sind insbesondere
- die Verbesserung der Daseinsvorsorge
- die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für alle Bevölkerungsgruppen
- die Entwicklung außerschulischer Bildungsangebote sowie klimafreundlicher Mobilitätslösungen
- die Förderung der regionalen Wirtschaftskraft und des ländlichen Tourismus
- die Sensibilisierung für ein nachhaltiges Konsumverhalten
- der Erhalt von Natur und Landschaft im Rahmen der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie.
Investitionen in ländliche Infrastruktureinrichtungen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
Das Förderangebot hat das Ziel, im Rahmen der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie das über die Angebote der Daseinsvorsorge hinausgehende ländliche Infrastrukturangebot zum Zwecke der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu erhalten, zu ergänzen und auszubauen.
Die geförderten Vorhaben sollen zudem zu einer Verbesserung der Generationengerechtigkeit in den Regionen beitragen, diese als zukunftsfähige Lebens-, Wohn- und Arbeitsorte entwickeln und einen Innovationscharakter aufweisen.
Im Fokus der Umsetzung stehen zudem klimafreundliche, die vorhandene Mobilitätsinfrastruktur ergänzende Angebote, außerschulische Bildungsinfrastrukturen sowie Infrastrukturvorhaben mit regionaler Wirksamkeit, die zu einer Anpassung an veränderte Wohn- und Arbeitsgewohnheiten der ländlichen Bevölkerung beitragen.
Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen und Vorhaben der Daseinsvorsorge
Das Angebot richtet sich an Vorhaben zur Verbesserung der Daseinsvorsorge sowie an Einrichtungen, die zum Zwecke der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung geschaffen werden. Unter „Grundversorgung“ wird die Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen sowie des unregelmäßigen, aber unter Umständen dringlich vor Ort zu erbringenden oder lebensnotwendigen Bedarfs verstanden.
Gefördert werden sollen insbesondere:
- Einrichtungen der gesundheitsbezogenen Dienstleistungen sowie der medizinischen Versorgung mit lokaler Wirksamkeit, deren Auswahl sich an Kapitel 4 SGB V orientiert (bspw. Vertragsärzte, Heil- und Hilfsmittelerbringer, Apotheken, pharmazeutische Unternehmen sowie sonstige Angebote wie häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfen, Hebammen).
- Einrichtungen der Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs und einer Verkaufsfläche von bis zu 400 qm.
- Kulturelle und bildungsorientierte Einrichtungen, Einrichtungen der Freizeit und Erholung sowie Einrichtungen zur Kinder-, Jugend-, Erwachsenen- und Seniorenarbeit mit lokaler und/oder regionaler Wirksamkeit.
Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen
Kleinstunternehmen sind ein wichtiger Bestandteil der ländlichen Wirtschaftskraft. Sie bieten wohnortnahe wirtschaftliche Entwicklung und stellen qualifizierte Arbeits- und Ausbildungsplätze bereit. Strukturelle Veränderungen, fehlende Gründungspotenziale und ungeklärte Betriebsnachfolgen behindern jedoch eine zeitgemäße Weiterentwicklung und hemmen wirtschaftliche Entwicklungspotenziale in den Regionen.
Ziel ist es, Anreize zur Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen in ländlichen Regionen auf Grundlage der lokalen Entwicklungsstrategie zu bieten. Dabei soll insbesondere Innovationspotenzialen Rechnung getragen und zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen beigetragen werden. Der Stärkung der Innenbereiche sowie der Erhöhung der regionalen Wertschöpfung durch die geförderten Vorhaben wird eine erhöhte Bedeutung beigemessen.
Gefördert werden Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von unter 2 Millionen Euro im Sinne der KMU-Definition.
Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
Kleinstunternehmen der Grundversorgung leisten in den ländlichen Regionen Hessens einen wichtigen Beitrag zur wohnortnahen Versorgung und stellen qualifizierte Arbeits- und Ausbildungsplätze zur Verfügung. Jedoch tragen strukturelle Veränderungen, der demografische Wandel und veränderte Lebensgewohnheiten dazu bei, dass der Bestand an Versorgungseinrichtungen gefährdet ist.
Ziel der Förderung ist bedarfsorientierte Gründungen und Entwicklungen solcher Kleinstunternehmen, die auf Grundlage der Lokalen Entwicklungsstrategie zur Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung beitragen. Zur Grundversorgung zählen Angebote zur Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen sowie des unregelmäßigen, aber unter Umständen dringlich vor Ort zu erbringenden oder lebensnotwendigen Bedarfs. Bei Gütern oder Dienstleistungen im vorgenannten Sinne, die ihrer Art nach überwiegend regional, das heißt innerhalb eines Radius von 50 km von der Gemeinde in der die Betriebsstätte liegt, angeboten oder erbracht werden, kann unterstellt werden, dass diese regelmäßig der Grundversorgung dienen.
Gefördert werden Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von unter 2 Mio. Euro im Sinne der KMU-Definition.
Gründung und Entwicklung von touristischen Kleinunternehmen und Kleinunternehmen des Gastgewerbes
Tourismus und Gastgewerbe sind aufgrund ihres Beitrags zur regionalen Wertschöpfung und zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse unverzichtbare Bestandteile der ländlichen Regionalentwicklung. Aktuell bedingen unter anderem strukturelle Veränderungen, ungeklärte Betriebsnachfolgen und fehlende Gründungspotenziale eine notwendige zeitgemäße Weiterentwicklung in der Branche und behindern mögliche Entwicklungspotenziale.
Ziel ist die bedarfsorientierte Gründung und Entwicklung von tourismusrelevanten und gastgewerblichen Kleinunternehmen auf Grundlage der Lokalen Entwicklungsstrategie. Das Angebot flankiert damit gezielt öffentliche Investitionsvorhaben durch unternehmerisches Engagement.
Die Förderung richtet sich insbesondere an Kleinst- und Kleinunternehmen, die die touristische Entwicklung ländlicher Räume unterstützen, zur Qualitätssteigerung beitragen und vorhandene Angebotsdefizite ausgleichen. Im Rahmen des Förderangebotes wird der Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, der Stärkung der Innenbereiche sowie der Erhöhung der regionalen Wertschöpfung eine besondere Bedeutung beigemessen.
Gefördert werden Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von unter 10 Mio. Euro im Sinne der KMU-Definition.
Vorhaben zur landtouristischen Entwicklung und Naherholung
Förderziel ist die landtouristische Entwicklung der Regionen und ihre Profilierung als Naherholungsregionen im Rahmen der Lokalen Entwicklungsstrategie, die Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Es werden Anreize geschaffen, die eine bedarfsorientierte Verbesserung der tourismusnahen Infrastruktur in ländlichen Gebieten unterstützen und zur Entwicklung von Erholungsräumen beitragen.
Mit begleitenden Prozessen der Projektentwicklung und -steuerung sowie des Marketings wird die Verstetigung der Vorhaben verbessert und eine wirksame Projektevaluierung gefördert. Die Qualität neuer und vorhandener Angebote wird gesteigert und ein Beitrag zur Bewusstseinsbildung geleistet.
Investive und nicht investive Vorhaben der Bioökonomie und des nachhaltigen Konsumverhaltens
Förderziel ist die Entwicklung und Stärkung von Maßnahmen, Prozessen und Produkten im Sinne eines nachhaltigen, ressourcenschonenden und zukunftsfähigen Wirtschaftssystems unter Berücksichtigung bioökonomischer Ansätze, Lösungen und Potenziale auf Grundlage der Lokalen Entwicklungsstrategie. Die geförderten Vorhaben sollen außerdem für ein nachhaltiges Konsumverhalten sensibilisieren, die Schaffung der dafür notwendigen Strukturen − wie regionale Wertschöpfungsketten und Vernetzungsstrukturen − fördern und zum Erhalt von Natur und Landschaft beitragen.
Regionalbudget
Ziel ist die Umsetzung der in der Lokalen Entwicklungsstrategie anerkannten Ziele durch die Schaffung eines niedrigschwelligen Förderangebots für lokale Akteurinnen und Akteure gemäß den Zielen des GAK-Rahmenplans. Das Regionalbudget unterstützt damit eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung und trägt zur Stärkung der regionalen Identität bei. Das Förderangebot ermöglicht die Durchführung von Kleinprojekten, die der Umsetzung einer Lokalen Entwicklungsstrategie dienen.
Investive und nicht investive Vorhaben zugunsten der Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel
Mit dem Förderprogramm sollen gezielt Vorhaben unterstützt werden, die die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel unter Einbeziehung von regionalen Lebensmitteln der landwirtschaftlichen Primärproduktion stärken. Ziel ist es, regionale Wertschöpfungsketten auszubauen, die Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln aus der Region zu sichern und die heimische Lebensmittelwirtschaft nachhaltig zu fördern.
Gefördert werden insbesondere praxisnahe Vorhaben, die einen konkreten Beitrag zur Verbesserung der regionalen Angebotsstruktur, zur dezentralen Verarbeitung und zur effizienteren Logistik leisten.
Darüber hinaus werden Vorhaben gefördert, die Verbraucherinnen und Verbraucher für die Herkunft und Qualität sowie die Bedeutung und Vorteile regional erzeugter Lebensmittel sensibilisieren und damit bewusste Kaufentscheidungen zugunsten der regionalen Landwirtschaft stärken.
Kommunikationsstrategien und -projekte der Absatzförderung können ausschließlich zugunsten von Lebensmitteln über dem gesetzlichen Standard gefördert werden, zum Beispiel Lebensmittel gemäß den Qualitätszeichen des Landes Hessen "Geprüfte Qualität Hessen" und "Bio aus Hessen".
Ablauf und Verfahren
1. Fördercheck des Vorhabens durch den Projektträger
Ausgehend von den dargestellten Fördermöglichkeiten kann geprüft werden, ob eine erste Einordnung des geplanten Vorhabens im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der ländlichen Regionalentwicklung (LEADER) und der Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel (siehe weiterführende Links) möglich ist.
2. Beratung und Abstimmung mit dem Regionalmanagement und der Bewilligungsstelle
Im Rahmen eines Erstgesprächs erhält der Projektträger eine gemeinsame Beratung durch die jeweils zuständige Lokale Aktionsgruppe – das Regionalforum Fulda Südwest e.V. oder den Natur- und Lebensraum Rhön e.V. – sowie durch die zuständige Bewilligungsstelle, den Landkreis Fulda (Fachdienst Regionalentwicklung).
Die Bewilligungsstelle Fulda koordiniert den gemeinsamen Beratungstermin mit dem Regionalmanagement und dem Projektträger.
In diesem Gespräch werden durch die Bewilligungsstelle Fragen zur Förderfähigkeit nach den geltenden Richtlinien geklärt. Gleichzeitig bewertet die Lokale Aktionsgruppe die Förderwürdigkeit des Vorhabens anhand der Inhalte der jeweiligen Lokalen Entwicklungsstrategie.
3. Beratung Auswahl durch das Entscheidungsgremium
Das LEADER-Entscheidungsgremium priorisiert die eingereichten Projektvorhaben anhand qualitativer Kriterien auf Grundlage des jeweils gültigen Projektauswahlkriterienkatalogs.
Eine Priorisierung erfahren ausschließlich diejenigen Vorhaben, die von der Bewilligungsstelle grundsätzlich als förderfähig eingestuft wurden.
4. Förderantrag im LaWiLe-Portal Hessen einreichen
Der Förderantrag ist durch den Projektträger im LaWiLe-Portal Hessen einzureichen (siehe weiterführende Links).
Die Bewilligungsstelle des Landkreises Fulda prüft den Antrag und erlässt bei positiver Entscheidung den Zuwendungsbescheid.
5. Umsetzung und Auszahlung
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides kann das Projekt entsprechend der dort festgelegten Vorgaben umgesetzt und die Auszahlung der Fördermittel schrittweise beantragt werden.
Hinweis: Vor Zugang des schriftlichen Zuwendungsbescheides dürfen keine Aufträge vergeben oder Investitionen ausgelöst werden.
Das Projekt wird kofinanziert von der Europäischen Union mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.




