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Radverkehrskonzept Landkreis Fulda

Hintergrund / Ziele

Der Landkreis Fulda möchte die Situation für Radfahrende verbessern und der gesteigerten Bedeutung des Radverkehrs Rechnung tragen. Die baulastträgerübergreifende Festlegung eines Zielnetzes für den Alltags- und Freizeitverkehr stellt dabei eine wesentliche Voraussetzung für eine systematische Verbesserung und Weiterentwicklung der Radverkehrsinfrastruktur dar. Vor diesem Hintergrund hat der Kreistag im Jahr 2018 die Erstellung eines kreisweiten und baulastträgerübergreifenden Radverkehrskonzeptes beschlossen. Die Erarbeitung des Konzeptes fand im Zeitraum von Januar 2019 bis März 2020 durch das Frankfurter Planungsbüro Radverkehr-Konzept (RV-K) statt. Der Landkreis hat dabei primär als zentrale Anlaufstelle für die Vernetzung und Koordinierung aller relevanten Akteure fungiert.

Dem Radverkehrskonzept, dass mit Mitteln der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nahmobilität gefördert wurde, lagen die folgenden beiden Projektziele zu Grunde:

  1. Entwicklung eines Radverkehrsnetzes, das alle Städte, Gemeinden sowie alle Orts- und Stadtteile im Landkreis Fulda mit mehr als 500 Einwohnern miteinander verbindet und die Netzplanungen der lokalen und überregionalen Ebene berücksichtigt.
  2. Erstellung eines priorisierten Maßnahmenprogramms mit überschlägiger Kostenschätzung als Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung zur Festlegung von Investitionsprogrammen.

Das Netz und die Maßnahmen wurden dabei unabhängig von der Baulastträgerschaft entwickelt. Als Grundlage für das Radverkehrskonzept wurde in enger Abstimmung mit den 23 kreisansgehörigen Kommunen ein rund 1.200 km langes Zielnetz Radverkehr, welches den Wunschzustand des Radverkehrsnetzes nach Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen darstellt, erarbeitet.

Den Abschlussbericht zum Radverkehrskonzept finden Sie HIER.
 

Das WebGIS zum Radverkehrskonzept finden Sie HIER (Erläuterungen dazu finden Sie HIER).
 

Der Landkreis Fulda möchte sich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, den Vertreterinnen und Vertretern der kreisangehörigen Kommunen sowie allen weiteren Akteuren, die über ein Jahr hinweg die Erstellung des Radverkehrskonzepts begleitet und unterstützt haben, bedanken.

Weiteres Vorgehen / Umsetzung

Das vorliegende Radverkehrskonzept stellt die Entscheidungsgrundlage für die kreisweite Radverkehrsplanung der nächsten Jahre dar und soll den Entscheidungsträgern aus Politik und Verwaltung künftig als Grundlage für weitere Planungen dienen. Ziel ist es, die aufgeführten Maßnahmen sukzessive umzusetzen. Die erarbeitete Priorisierung gibt dabei nicht zwingend die Reihenfolge der Umsetzung vor, sondern zeigt lediglich die Bedeutung der Maßnahme für den Radverkehr auf.

Den empfohlenen Maßnahmen muss das übliche Abstimmungs- und Genehmigungsverfahren vorausgehen und ihre Umsetzung verbleibt natürlich in der Zuständigkeit und der Entscheidungshoheit der einzelnen Straßenbaulastträger. Die Vereinbarkeit mit Landschafts-, Arten- und Wasserschutz sowie Fragen der Finanzierung und land- und forstwirtschaftliche Interessen sind dabei nur einige Aspekte, die im weiteren Planungsprozess berücksichtigt werden müssen. Diese können zu einer erheblichen Verzögerung und unter Umständen auch zum Ausschluss von Maßnahmen führen.

In einem ersten Schritt wird nun federführend durch den Landkreis zunächst für das Bestandsnetz (bereits befahrbares Radverkehrsnetz) ein einheitliches Beschilderungskonzept auf Grundlage des Handbuchs zur Radwegweisung in Hessen erarbeitet. Die Analyse des Bestandsnetzes hat nämlich offenbart, dass die Fahrradwegweisung erstens nicht mehr dem aktuellen Standard entspricht, zweitens partiell nicht durchgängig vorhanden / lückenhaft ist und drittens zum Teil Widersprüche in der Wegweisung existieren.

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