Die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist an den jeweiligen Aufenthaltszweck gebunden. Ändert sich der Aufenthaltszweck, muss geprüft werden, ob der Aufenthaltstitel weiter Bestand hat und verlängert werden kann oder ob ein anderer Aufenthaltstitel in Frage kommt und geändert werden muss.
Beispiel: Das Studium wurde erfolgreich beendet und man möchte nun einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder man ist auf Arbeitsplatzsuche.
Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antragsformular
- Gültiger Nationalpass
- Biometrietaugliches Passfoto
- Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
- Ausreichender Wohnraum (z.B. Mietvertrag, ggf. Mietbescheinigung, etc.)
- Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über den Aufenthaltszweck, z.B. Arbeitsvertrag, Immatrikulation etc.
Die Änderung ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie bei der Ausländerbehörde erfragen.
Für die Änderung benötigen Sie einen Termin bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter. Diesen können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontakt:
Landkreis Fulda
Ausländerwesen
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-1700
auslaenderbehoerde(at)landkreis-fulda.de
Um Wartezeiten zu vermeiden ...
und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird ab sofort um eine vorherige Terminvereinbarung in allen Angelegenheiten gebeten!
Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!
Öffnungszeiten:
(nach vorheriger Terminvereinbarung!)
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag, Donnerstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Verpflichtungserklärungen können nur nach vorheriger Terminvergabe ausgestellt werden.
E-Mail: buergerservice-bas(at)landkreis-fulda.de
Telefon: 0661 6006-1070
Die Ausstellung der Verpflichtungserklärungen wird beim Bürgerservice im Behördenhaus am Schlossgarten, Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9, 36037 Fulda vorgenommen!