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Möchten Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis, die nicht zur allgemeinen Erwerbstätigkeit berechtigt, einer Ausbildung nachgehen, ist regelmäßig die Zustimmung der Agentur für Arbeit einzuholen.

Für das Zustimmungsverfahren bei der Agentur für Arbeit wird ein vollständig ausgefülltes Antragsformular benötigt.
Der Antrag kann per Post, per E-Mail oder Fax an die Ausländerbehörde übermittelt werden. Diese gibt die Daten zur Prüfung an die Agentur für Arbeit weiter und teilt dem Ausländer nach Erhalt die Entscheidung umgehend mit.

Eine Ausbildung darf nur dann aufgenommen werden, wenn die die Aufenthaltserlaubnis hierzu ausdrücklich berechtigt.

Links:
https://www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland

 

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontakt:

Landkreis Fulda
Ausländerwesen
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-1700
auslaenderbehoerde(at)landkreis-fulda.de

 

Um Wartezeiten zu vermeiden ...

und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird ab sofort um eine vorherige Terminvereinbarung in allen Angelegenheiten gebeten!

Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!

Öffnungszeiten:
(nach vorheriger Terminvereinbarung!)
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag, Donnerstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Verpflichtungserklärungen können nur nach vorheriger Terminvergabe ausgestellt werden. 

E-Mail: buergerservice-bas(at)landkreis-fulda.de

Telefon: 0661 6006-1070

 

Die Ausstellung der Verpflichtungserklärungen wird beim Bürgerservice im Behördenhaus am Schlossgarten, Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9, 36037 Fulda vorgenommen!

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E-Mail: buergerservice(at)landkreis-fulda.de