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Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung, Beistandschaft

Beurkundung

Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, haben zunächst vor dem Gesetz keinen Vater, nur eine Mutter. Es bedarf daher der Vaterschaftsanerkennung. Weiterhin hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Wollen die Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben, so muss eine Sorgerechtserklärung abgegeben werden. Beides kann in dem Fachdienst Kinder und Jugendamt des Landkreises Fulda gebührenfrei beurkundet werden.

Zur Beschleunigung des Verfahrens können Sie das folgende Formular vollständig ausfüllen und per Email an unten stehende Kontaktdaten übermitteln. Ebenfalls werden zur Vorbereitung und Erstellung der Urkunden Ablichtungen der Identitätsnachweise benötigt. Bitte fügen Sie daher diese dem Angabeformular bei. Sofern möglich, reichen Sie uns bitte vorrangig Bundespersonalausweise ein. Die zuständige Sachbearbeitung wird sich schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Formular "Beurkundung"

 

Beistandschaft

Die Beistandschaft ist ein Hilfeangebot der Jugendämter bei der Feststellung der Vaterschaft und zur Geltendmachung des Kindesunterhalts.

Die Beistandschaft kann jeder Elternteil schriftlich beantragen, dem die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht oder "in dessen Obhut sich das Kind befindet", das heißt, bei dem das Kind lebt bzw. der das Kind überwiegend betreut.  Der Antrag kann auch von einem von den Eltern im Testament benannten Vormund gestellt werden.

Die Beistandschaft ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit eines Kindes, solange es minderjährig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des Antrag stellenden Elternteils. Die Beistandschaft kann bereits vor der Geburt des Kindes beantragt werden, wenn die werdende Mutter nicht verheiratet ist. Nach der Geburt kann sie jederzeit bis zur Volljährigkeit des Kindes beantragt werden.

Die freiwillige Beistandschaft kann  ohne Angabe von Gründen wieder aufgehoben werden. Sie schränkt die elterliche Sorge nicht ein. Ausnahme: Während eines laufenden Prozesses kann nur der Beistand das Kind vor Gericht vertreten.

 

Auskunft über Alleinsorge nach § 58 SGB VIII (Negativbescheinigung)

Sofern einem Elternteil die elterliche Sorge alleine zusteht, wird bei wichtigen Entscheidungen im Leben des Kindes hierüber ein Nachweis benötigt. Dies kann beispielsweise bei der Schulanmeldung, der Kontoeröffnung oder in medizinischen Angelegenheiten notwendig sein. Das Jugendamt des Landkreises Fulda erteilt Auskünfte über die Alleinsorge nach § 58 SGB VIII für alle Kinder die im Landkreis Fulda, aber nicht im Stadtgebiet geboren wurden (zum Beispiel in Hünfeld). Zur Erteilung einer Auskunft werden Daten des Kindes sowie des alleinsorgeberechtigten Elternteils benötigt. Diese können über das beigefügte Formular bequem per Mail mitgeteilt werden. Sofern keine weitere Daten notwendig sind, wird die Auskunft aus dem Sorgeregister zeitnah per Post erteilt.

Formular "Auskunft über die Alleinsorge / Negativbescheinigung"

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