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Bildung und Teilhabe

Wer kann die Leistungen erhalten?

Kinder und Jugendliche im Alter von 0-24 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, keine Ausbildungsvergütung erhalten und einen Anspruch auf

  • Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II)
  • Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • Wohngeld und/oder Kinderzuschlag
  • Leistungen nach dem AsylbLG

haben, können das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen.

Welche Leistungen gibt es?

  • Ausflüge mit der Schule oder der Kindertageseinrichtung
  • Klassenfahrten mit der Schule oder mehrtägige Freizeiten mit der Kindertageseinrichtung (bis zu 600 € bei Inlandsfahrten und bis zu 900 € bei Auslandsfahrten)
  • Schulbedarf (jeweils zum 01.08. und zum 01.02. eines Jahres, i. d. R. werden die Beträge am Jahresanfang erhöht)
  • Schülerbeförderung (möglich ab der 11. Klasse bzw. Einführungsphase G8, wenn die nächstgelegene Schule mehr als 3 km vom Wohnort entfernt ist und kein vorrangiger Leistungsträger vorhanden ist)
  • Lernförderung
  • Kostenübernahme der Mittagsverpflegung in der Schule und in der Kindertageseinrichtung
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (bis zu 15,00 Euro pauschal monatlich für Kinder und Jugendliche von 0-17 Jahren, z.B. für Vereinsangebote, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten)

 

Wie können Sie die Leistungen erhalten?

Für das Bildungs- und Teilhabepaket gibt es ein Beiblatt "Leistungen für Bildung und Teilhabe".

Für die Gewährung von Schülerbeförderung ist zusätzlich das Beiblatt "Schülerbeförderung" einzureichen.  

Für die Gewährung von Lernförderung sind zusätzlich das Beiblatt „Fragebogen zur angemessenen Lernförderung“ sowie das letzte Schulzeugnis einzureichen.

Diese Unterlagen erhalten Sie im Kommunalen Kreisjobcenter, dem Behördenhaus am Schlossgarten und in den Sozialämtern.
Bitte vergessen Sie nicht, die im Formular geforderten Unterlagen beizufügen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das

  • Kommunale Kreisjobcenter (SGB II-, Wohngeld- und Kinderzuschlagsbezieher)
  • örtlich zuständige Sozialamt (SGB XII-Bezieher und nicht erwerbsfähige Personen) oder
  • Zuwanderungsamt (Leistungsbezieher nach dem AsylbLG).

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontakt:

Landkreis Fulda
Kommunales Kreisjobcenter
Robert-Kircher-Straße 24
36037 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-8025
alg2-bildung-teilhabe(at)landkreis-fulda.de

 

Wir bieten Ihnen, ...

um unnötige Wartezeiten zu vermeiden die Möglichkeit, Termine bzw. telefonische Rückrufe über den Bürgerservice zu vereinbaren.

Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!

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Montag, Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag, Donnerstag 08:30 Uhr - 15:30 Uhr

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