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Wohngeld

Mietzuschuss und Lastenzuschuss

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Wohnhausbe­lastung bei Hauseigentümern (Lastenzuschuss).

Auf das Wohngeld haben Sie einen Rechtsanspruch, wenn die Leistungsvoraussetzungen nach dem Wohngeldge­setz erfüllt sind.

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von folgenden Faktoren ab:

  1. Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder

  2. Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder

  3. Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Für die Gewährung von Wohngeld ist ein Antrag erforderlich.

Sofern Sie allerdings eine Transferleistung (z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs­minderung nach dem SGB XII , Bürgergeld nach dem SGB II etc.) beziehen, bei der Kosten der Unterkunft be­rücksichtigt werden, sind Sie vom Wohngeldbezug ausgeschlossen.

Antragsformulare können Sie direkt bei der Wohngeldstelle des Landkreises Fulda (die Stadt Fulda hat eine gesonderte Wohngeldstelle, bitte an die Stadt Fulda wenden) anfordern oder hier herunterladen:

Online Antragstellung

You-Tube-Video Wohngeld

Umfassende Informationen über das Wohngeld sind auf den Internetseiten des zuständigen Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen  zu entnehmen.

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontakt:

Landkreis Fulda
Wohngeld
Heinrich-von-Bibra-Platz 5 - 9
36037 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-8705
E-Mail: wohngeldstelle(at)landkreis-fulda.de

 

Wir bieten Ihnen, ...

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Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!

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Nach Vereinbarung

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Telefax: (06 61) 60 06-10 99

E-Mail: buergerservice(at)landkreis-fulda.de