Schwimmbäder/ Badegewässer
Überwachung von Badegewässern
Badegewässer sind Abschnitte eines Oberflächengewässers, bei denen mit einer großen Anzahl von Badenden zu rechnen ist und für den kein dauerhaftes Badeverbot erlassen oder nicht dauerhaft vom Baden abgeraten wird, im Gegensatz zu Schwimm- und Badebecken, Gewässer wie Seen, Flüsse oder Küstenbereiche. Gemäß der Europäischen Richtlinie über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung (2006) sowie der Hessischen Verordnung über die Qualität und Bewirtschaftung der Badegewässer (2008) werden die Badegewässer regelmäßig durch das Sachgebiet Hygiene überwacht. Hierbei muss vor Beginn der Saison die Dauer der Badesaison und ein Überwachungszeitplan mit den entsprechenden Beprobungen festgelegt und an das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie übermittelt werden. Die Information der Öffentlichkeit über die aktuelle Badegewässerqualität erfolgt über die Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie in Wiesbaden. Evtl. Badeverbote sowie Abraten vom Baden werden durch das örtliche Gesundheitsamt ausgesprochen und vor Ort ausgehängt sowie im Internet über die o. g. Internetseite veröffentlicht.
Im Landkreis befindet sich ein offizielles EU-Badegewässer, der Guckaisee in Poppenhausen. Weitere Informationen zur Wasserqualität des Badegewässers finden Sie hier.
Überwachung von Schwimmbädern
Die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser muss gemäß § 37 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch keine Gesundheitsgefahr zu besorgen ist.
Die Einhaltung dieser Anforderungen hat der Betreiber durch regelmäßige Badewasseruntersuchungen nachzuweisen. Sie unterliegt somit ebenfalls der Überwachung durch das Sachgebiet Infektionsschutz, Hygiene und Umweltmedizin.
Da in Deutschland gegenwärtig keine Badebeckenwasserverordnung existiert, dienen als Maßgabe für die Überwachungsbehörden vornehmlich einschlägige DIN-Normen (vor allem die DIN 19643 Teil 1 bis 4 vom November 2012) sowie die Empfehlung des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2013 „Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung“.
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