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Afrikanische Schweinepest

Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

Aufgrund der aktuellen, schweren, hochansteckenden und unheilbaren Virusinfektion (Afrikanische Schweinepest – ASP), die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt und fast immer zum Tod der infizierten Schweine führt, möchten wir Ihnen hier eine zuverlässige und aktuelle Informationsseite des BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) aufzeigen:

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/asp.html

Um die afrikanische Schweinepest weitestgehend einzudämmen, ist es wichtig, Speisereste nur in verschließbaren Müllbehältern zu entsorgen.
In allen Schweinehaltungen (auch in Kleinst- und Hobbybetrieben) sollten zusätzlich zu den Vorgaben nach Schweinehaltungshygieneverordnung folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Vermeidung des direkten oder indirekten Kontakts zwischen den eigenen Schweinen und Wildschweinen und in anderen Betrieben gehaltenen Schweinen (Überprüfung der Abgrenzung auch im Verlade- und Eingangsbereich)
  • Umsetzung der Hygienemaßnahmen im Betriebe (Wechsel von Kleidung und Schuhe beim Betreten und Verlassen des Schweinestalls)
  • Wirksame Reinigung und Desinfektion von Schuhe (ausreichende Menge von DVG-gelisteten Desinfektionsmittel, regelmäßige Erneuerung der der Desinfektionslösung, Kontrolle des Haltbarkeitsdatums des eingesetzten Mittels)
  • Am Eingang des Stalls Möglichkeit zur Reinigung und Desinfektion der Hände (zusätzlich zur Reinigung und Desinfektion der Schuhe)
  • Wildschweinsichere Lagerung von Futter, Einstreu und Beschäftigungsmaterial (Stroh- oder Heuballen am Feld beispielsweise durch Elektrozaun sichern)
  • Verhinderung des Betretens des Stalls / Betriebes durch unbefugte Personen (jederzeit verschlossene Stalltüren)
  • Betriebseigene Schutzkleidung für betriebsfremde Personen, die den Stall unter Aufsicht betreten müssen
  • Führen von Aufzeichnungen über Personen und Transportmittel, die Zugang zum Betrieb haben
  • Information an landwirtschaftliche Hilfskräfte / Saisonarbeiter aus von ASP-betroffenen Ländern, dass kein Schweinefleisch/ rohe Produkte aus Schweinefleisch aus den Heimatländern mitgebracht werden
  • Lebensmittelreste in keinem Fall an die Schweine verfüttern
  • Vermeidung jeglichen Kontakts der gehaltenen Schweine mit Jagdtätigkeiten auf Schwarzwild (Jagdkleidung und -Gerätschaften in keinem Fall im Schweinestall einsetzen).


Nur die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen kann Ihren Hausschweinebestand vor der Infektion mit dem ASP-Virus schützen. Deshalb: Überprüfen Sie Ihre Betriebsabläufe in dieser Hinsicht und schließen Sie Sicherheitslücken!

Informationen des HMLU sind hier abrufbar:

https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest

 

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