Arbeitgeberservice des Kommunalen Kreisjobcenters
Der Arbeitgeberservice des Kommunalen Kreisjobcenters Fulda unterstützt Sie unkompliziert und kostenfrei bei der Besetzung offener Stellen. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihren Personalbedarf und schlagen gezielt passende Bewerberinnen und Bewerber vor. Teilen Sie uns gerne mit, welchen Arbeitsplatz Sie besetzen möchten. Das Kommunale Kreisjobcenter Fulda steht Ihnen für eine ausführliche individuelle Beratung zur Verfügung. Selbstverständlich kommen wir auch gerne in Ihren Betrieb.
Angebote im Überblick
- Bedarfsorientierte Vorauswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber entsprechend der individuellen Anforderungen
- Begleitung im weiteren Bewerberauswahlverfahren
- Vereinbarung betrieblicher Praxiserprobungen
- Individuelle Beratung zu Fördermöglichkeiten
- Maßgeschneiderte auf die Bedürfnisse der Betriebe abgestimmte individuelle Qualifizierungen
- Bewerbertage: Unser Arbeitgeberservice organisiert mit Arbeitgebern aus der Region Veranstaltungen, um Bewerber und Firmen zusammenzubringen. Hier werden die freien Stellen präsentiert und interessierte Kunden eingeladen. Wie genau die Bewerbertage gestaltet werden, kann individuell zwischen Arbeitgeberservice und Unternehmen abgestimmt werden.
Fördermöglichkeiten
Das Kommunale Kreisjobcenter Fulda bietet Betrieben verschiedene Fördermöglichkeiten.
Nachfolgend finden Sie allgemeine Informationen zu unseren Förderinstrumenten. Diese werden jeweils auf den Einzelfall abgestimmt, ein genereller Anspruch darauf besteht nicht. Art sowie Umfang der Förderung können je nach individuellen Voraussetzungen der betreuten Personen variieren.
Betriebliche Praxiserprobung
Im Rahmen einer betrieblichen Praxiserprobung erhalten Arbeitgeber die Möglichkeit, unbürokratisch die Eignung eines Bewerbers oder einer Bewerberin für eine vakante Position im Betrieb zu erproben, in dem der Bewerber oder die Bewerberin vor Abschluss des Arbeitsvertrages im Betrieb mitarbeitet.
Ziel der Förderung
Einmündung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.Wichtig ist
Die betriebliche Praxiserprobung muss VOR Beginn beim Kommunalen Kreisjobcenter Fulda beantragt und abgestimmt werden. Außerdem muss ein konkreter Personalbedarf im Praktikumsbetrieb für eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle bestehen.Weitere Informationen
Die Gewährung einer Praktikumsvergütung während der betrieblichen Praxiserprobung ist nicht zwingend notwendig, vielmehr hat der Bewerber oder die Bewerberin während dieser Zeit Anspruch auf Fortzahlung des Grundsicherungsgeldes.Die Unfallversicherung muss durch den Betrieb sichergestellt werden – das Kommunale Kreisjobcenter Fulda haftet NICHT für Personen- und Sachschäden. Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen müssen eingehalten werden. Mögliche Arbeits- und Wegeunfälle sind durch die Berufsgenossenschaft des Betriebes zu versichern.
Eingliederungszuschuss
Wenn Sie als Unternehmen Menschen einstellen möchten, die aktuell Grundsicherungsgeld beziehen und aufgrund persönlicher Umstände schwerer in Arbeit zu vermitteln sind, können wir Sie mit einem Eingliederungszuschuss (EGZ) unterstützen. Für die Beschäftigung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen kommt zusätzlich der Eingliederungszuschuss für Schwerbehinderte in Betracht.
Mit dem Zuschuss möchten wir Ihnen helfen, neue Mitarbeitende gut in Ihr Unternehmen zu integrieren und Ihnen gleichzeitig finanzielle Entlastung bieten.
Voraussetzungen
- Der Bewerber oder die Bewerberin hat Anspruch auf Grundsicherungsgeld und hat seinen Wohnsitz im Landkreis Fulda.
- Es wird ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (Vollzeit oder Teilzeit, mind. 15 Stunden/Woche) mit einer Vertragslaufzeit von i.d.R. mindestens 12 Monaten begründet.
- Die allgemeinen arbeits-, steuer- und versicherungsrechtlichen Bestimmungen werden eingehalten.
- Die Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn werden beachtet.
- Es wird ein tariflicher mindestens aber ortsüblicher Lohn gezahlt.
- Bei dem Bewerber oder der Bewerberin liegen Vermittlungserschwernisse vor, aus denen eine Minderleistung resultiert, die zu einem erhöhten Einarbeitungsaufwand führt.
- Der Bewerber oder die Bewerberin war in den letzten 4 Jahren vor der geplanten Einstellung noch nicht mehr als 3 Monate im Betrieb sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder hat dort eine Berufsausbildung absolviert.
Dauer/Höhe
Die Höhe und Dauer des Zuschusses richtet sich nach der Art und Schwere der Vermittlungserschwernisse und der sich daraus ergebenden Minderleistung der Bewerberin oder des Bewerbers für den zu besetzenden Arbeitsplatz und wird daher individuell festgelegt. An die Förderdauer schließt sich eine ebenso lange Nachbeschäftigungszeit an.Wichtig
Die Lohnkostenzuschüsse müssen vor Arbeitsbeginn beim Kommunalen Kreisjobcenter Fulda beantragt werden.Für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber sind zum Teil gesonderte Förderungen möglich.
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Mit der Einstiegsqualifizierung haben Sie als Arbeitgeber die Möglichkeit, junge Menschen praxisnah an eine Ausbildung heranzuführen und potenzielle Auszubildende frühzeitig kennenzulernen. Das Kommunale Kreisjobcenter Fulda unterstützt Sie dabei finanziell. So können Sie Fachkräftenachwuchs aufbauen und gleichzeitig jungen Menschen den Einstieg ins Berufsleben erleichtern.
Ihre Vorteile
- Kennenlernen zukünftiger Auszubildender unter realen Arbeitsbedingungen
- Reduzierung des Ausbildungsrisikos durch längere Praxisphase
- Finanzielle Unterstützung durch Zuschüsse zur Vergütung und Sozialversicherung
- Möglichkeit einer anschließenden Ausbildung – ggf. mit verkürzter Ausbildungszeit
Rahmen der Einstiegsqualifizierung
- Dauer: in der Regel 4 bis 12 Monate
- Durchführung in Vollzeit; im Ausnahmefall ist auch eine Durchführung in Teilzeit mit mindestens 20 Stunden pro Woche möglich
- Übergang in Ausbildung oder Beschäftigung jederzeit möglich
- Teilnehmende erhalten am Ende ein Zertifikat der IHK oder HWK, das den Übergang in eine spätere Ausbildung oder Berufstätigkeit erleichtert
Voraussetzungen:
- Der junge Mensch hat Anspruch auf Grundsicherungsgeld
- Der junge Mensch hat seinen Wohnsitz im Landkreis Fulda
- Der junge Mensch hat bis zum 30.9. des Jahres noch keinen Ausbildungsplatz gefunden
- Der junge Mensch hat noch keine abgeschlossene Erstausbildung.
Höhe der finanziellen Unterstützung
Sie können einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung bis zur gesetzlich vorgesehenen Höhe zzgl. einem pauschalierten Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag erhalten.
Der Zuschuss zur Vergütung sowie die Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung werden regelmäßig angepasst. Wir informieren Sie gerne, mit welchen Beträgen Sie derzeit rechnen können.Wichtig
Zuschüsse zu Einstiegsqualifizierungen müssen VOR Abschluss des Vertrages beim Kommunalen Kreisjobcenter Fulda beantragt werden.Ansprechpartnerin
Ute Böhm
Telefon: 0661 6006-8056
E-Mail: ute.boehm@landkreis-fulda.deFörderprogramm „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§16i SGB II)
Für Betriebe, die besonders leistungsgeminderte oder besonders schwer vermittelbare erwerbsfähige Leistungsberechtige nach dem SGB II in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis einstellen möchten, kann das Kommunale Kreisjobcenter Fulda unter bestimmten Voraussetzungen einen Lohnkostenzuschuss für bis zu 5 Jahre gewähren.
Förderfähiger Personenkreis
Gefördert werden Menschen, die mindestens 25 Jahre alt sind, in den letzten 7 Jahren mindestens 6 Jahre Leistungen nach dem SGB II bezogen haben und innerhalb dieser Frist nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig, geringfügig oder selbständig beschäftigt waren. Für Erziehende oder schwerbehinderte Menschen gilt eine Frist von 5 Jahren.Förderfähige Beschäftigungsverhältnisse
Förderfähig sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Voll- oder Teilzeit.Lohnkostenzuschuss
Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss zu den Lohnkosten von bis zu 5 Jahren.Dieser beträgt im
- 1. Jahr 100 %
- 2. Jahr 100 %
- 3. Jahr 90 %
- 4. Jahr 80 %
- 5. Jahr 70 %
Berechnungsgrundlage des Zuschusses ist der gesetzliche Mindestlohn oder bei Tarifbindung der Tariflohn. Einmalzahlungen sind nicht erstattungsfähig.
Weiterbildungskosten
Arbeitsplatzbezogene notwendige berufliche Weiterbildungen, die während der Beschäftigung durchgeführt werden, können nach vorheriger Prüfung bis zu einer Höhe von 3.000,00 Euro übernommen werden.Coaching für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin erhält bereits zwei Monate vor Arbeitsaufnahme sowie während der Beschäftigung eine individuelle Beratung zur Begleitung der Arbeitsaufnahme und Stabilisierung im Berufsleben.Wichtig
Die Lohnkostenzuschüsse gemäß § 16i SGB II müssen vor Arbeitsbeginn beim Kommunalen Kreisjobcenter Fulda beantragt werden.Ansprechpartnerinnen
Heike Tobler
Telefon: 0661 6006-8077
E-Mail: heike.tobler@landkreis-fulda.deEllen Brauner
Telefon: 0661 6006-8660
E-Mail: ellen.brauner@landkreis-fulda.deZuschüsse an Betriebe zur Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen
Im Rahmen seiner Ausbildungsplatzförderung bietet das Land Hessen Förderungsmöglichkeiten für Betriebe an, die benachteiligte oder förderungsnotwendige Bewerber, zum Beispiel für „Altbewerber“ (Jugendliche, die schon ein Jahr oder länger eine Ausbildungsstelle suchen) in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis einstellen möchten.
Für die Gewährung ist das Regierungspräsidium Kassel zuständig.
Dort erhalten Sie weitere Informationen über Zielgruppen sowie die Dauer und die Höhe der jeweiligen Förderung.
Qualifizierungen
Es besteht die Möglichkeit, individuelle Qualifizierungen von Bewerberinnen und Bewerbern speziell auf Ihren Betrieb abgestimmt zu initiieren. Sprechen Sie uns dazu gerne an.
Berufsbegleitend Deutsch lernen
Das Beherrschen der Sprache ist der Schlüssel zum beruflichen Erfolg und zur gesellschaftlichen Teilhabe.
Im Folgenden können Sie Informationen finden, um Ihre Mitarbeitenden beim Deutsch Lernen zu unterstützen: