Umzug

Eine Aufenthaltserlaubnis sowie eine Niederlassungserlaubnis sind grundsätzlich im gesamten Bundesgebiet gültig und es bestehen keine räumlichen Beschränkungen, außer der Aufenthaltstitel ist mit einer Wohnsitzauflage versehen.

Bei einem Umzug mit einer Aufenthaltserlaubnis ist zu beachten, dass der Aufenthaltszweck nicht angegriffen wird, d. h. auch in der neuen Stadt weitergeführt werden kann. Sollte sich dennoch der Aufenthaltszweck ändern, z. B. zur Arbeitsplatzsuche nach dem abgeschlossenen Studium, ist eine umgehende Vorsprache in der örtlich zuständigen Ausländerbehörde mit den entsprechenden Unterlagen notwendig.

Bleibt der Aufenthaltszweck unberührt, z. B. bei Familiennachzug oder bei Besitz einer Niederlassungserlaubnis ist vorerst keine Vorsprache bei der neuen Ausländerbehörde notwendig. Lediglich müssen Sie sich an das Einwohnermeldeamt wenden und sich dort mit Ihrer neuen Adresse anmelden. Die Aktenübergabe an die neue Ausländerbehörde erfolgt automatisch. Ist dennoch eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde aus diversen Gründen nötig, wird sich die Ausländerbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollte Ihr Aufenthaltstitel zeitnah nach dem Umzug ablaufen, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Ausländerbehörde bzgl. einer Terminvereinbarung zur Verlängerung des Aufenthaltstitels.

Umzug mit Wohnsitzauflage

Aufenthaltsgestattungen, Duldungen, Ankunftsnachweise oder humanitäre Aufenthaltserlaubnisse (z. B. für Flüchtlinge, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtige oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 22, 23 oder 25 Abs. 3 AufenthG) können mit einer Wohnsitzauflage versehen sein. Ist dies der Fall, ist die Wohnsitznahme auf das Bundesland oder den ausstellenden Landkreis beschränkt.

In besonderen Fällen kann eine Streichung der Wohnsitzauflage beantragt werden.

Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung haben einen Umverteilungsantrag zu stellen. Ausländer, die in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, haben den Antrag auf Streichung der Wohnsitzauflage zu stellen.

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antragsformular
  • Nachweise über den Grund Ihres Wohnsitzwechsels (z. B. Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise)
  • Ggf. Wohnsitznachweis von Familienangehörigen, zu denen der Umzug erfolgen soll

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    2. Farben umkehren

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