Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist ein wichtiger Baustein im Betreuungsangebot im Landkreis Fulda und in der Stadt Fulda. Sie bietet Eltern Flexibilität und Kindern unter drei Jahren eine familien- und wohnortnahe Betreuung. Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform.
Qualifizierte Kindertagespflegepersonen betreuen maximal fünf Kinder. So können Kinder Gruppenerfahrungen im kleinen und überschaubaren Rahmen machen. Das fördert soziales Lernen und ermöglicht eine individuelle Förderung.
Informationen für Eltern
Die Betreuung in Kindertagespflege bietet Ihrem Kind
- eine Betreuung durch eine feste Bezugsperson
- eine Betreuung in einer kleinen Gruppe
- eine individuelle Förderung
Die Betreuungszeiten werden flexibel vereinbart. Das ermöglicht, Kindererziehung und Erwerbstätigkeit miteinander zu vereinbaren.
Die Fachstellen Kindertagespflege von Landkreis Fulda und Stadt Fulda unterstützen Eltern bei der Suche nach einer geeigneten Betreuungsmöglichkeit. Sie informieren über freie Tagespflegestellen in der entsprechenden Gemeinde oder Stadt.
In einem persönlichen Gespräch erhalten Eltern Informationen über die individuellen Besonderheiten und pädagogischen Angebote der jeweiligen Tagespflegestellen. Die Fachstellen informieren zudem zu organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Fragen rund um die Kindertagespflege.
Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) werden
Kindertagespflegepersonen sind selbstständig tätig und kooperieren mit dem jeweiligen Jugendamt von Stadt bzw. Landkreis. Eine Tagesmutter bzw. ein Tagesvater betreut maximal fünf Kinder unter drei Jahren – vorrangig im eigenen Haushalt, alternativ in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern.
Die theoretische und praktische Qualifizierung erfolgt über kostenfreie Kurse im Umfang von insgesamt 300 Stunden. Etwa die Hälfte davon wird vor Aufnahme der Tätigkeit absolviert.
Sie können Kindertagespflegeperson werden,
- wenn Sie Freude am Umgang mit Kindern haben,
- wenn Ihnen die Entwicklung, Förderung und Bildung von Kindern am Herzen liegt,
- wenn Sie Kindern eine liebevolle, wertschätzende und familiäre Atmosphäre bieten können,
- wenn Sie Verantwortung übernehmen und Interesse an pädagogischen Themen haben,
- wenn Sie bereit sind, mit den Eltern und dem Jugendamt partnerschaftlich und offen zusammenzuarbeiten,
- wenn Sie Bereitschaft zeigen für Fortbildung und Austausch mit anderen Tageseltern.
Die Fachstelle Kindertagespflege
- berät Sie zur Thematik Kindertagespflege
- qualifiziert Sie nach dem „Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege“. Dabei werden pädagogische und entwicklungspsychologische Grundlagen sowie rechtliche Themen vermittelt.
- unterstützt die Vernetzung und den Austausch mit anderen Kindertagespflegepersonen.
Videodienste für die Dauer des Besuches erlaubenVideodienste erlaubenVideodienste nicht weiter zulassen Kosten
Öffentlich geförderte Kindertagespflegepersonen erhalten für ihre Tätigkeit festgelegte Geldleistungen vom Jugendamt. Die Kurse zur Qualifizierung als Tagesmutter oder Tagesvater sind kostenfrei.
Eltern zahlen analog zu Kindertageseinrichtungen einen Kostenbeitrag für die Betreuung in Kindertagespflege. Die Höhe des Kostenbeitrags ist von der wöchentlichen Betreuungszeit abhängig. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, eine Befreiung bzw. Ermäßigung des Kostenbeitrages bei dem Jugendamt zu beantragen.
Das Formular finden Sie im Download-Bereich.
