Kindertagespflege: Infos für Eltern
Die Betreuung in Kindertagespflege bietet Ihrem Kind
- eine Betreuung durch eine feste Bezugsperson
- eine Betreuung in einer kleinen Gruppe
- eine individuelle Förderung
Die Betreuungszeiten werden flexibel vereinbart. Das ermöglicht, Kindererziehung und Erwerbstätigkeit miteinander zu vereinbaren.
Die Fachstellen Kindertagespflege von Landkreis Fulda und Stadt Fulda unterstützen Eltern bei der Suche nach einer möglichst passgenauen Betreuungsmöglichkeit. Sie informieren über freie Tagespflegestellen in der entsprechenden Gemeinde oder Stadt.
In einem persönlichen Gespräch erhalten Eltern Informationen über die individuellen Besonderheiten und pädagogischen Angebote der jeweiligen Tagespflegestellen. Die Fachstellen informieren zudem zu organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Fragen rund um die Kindertagespflege.. Sie ist eine auf Dauer angelegte Betreuungsform.
Die Förderung in der Kindertagespflege wird nach folgenden Regelungen umgesetzt:
Kinder von 1 bis 3 Jahren |
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Kinder von 0 bis 1 und von 3 bis 14 Jahren |
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Beginn der Betreuung / Eingewöhnung
Die Betreuung im Rahmen der Kindertagespflege und damit die Zahlung des entsprechenden Kostenbeitrags beginnt am 1. Tag der Betreuung, wobei aus pädagogischen Gesichtspunkten eine Eingewöhnungszeit als Voraussetzung für ein gutes Ankommen Ihres Kindes bei der Kindertagespflegeperson gesehen wird. Entsprechende Vereinbarungen treffen Sie bitte mit Ihrer Kindertagespflegeperson. Der Beginn der Eingewöhnung ist gleichzusetzen mit dem Beginn der Betreuung.
Mit Beginn der Betreuung zahlen Sie den Kostenbeitrag, entsprechend den bewilligten Betreuungszeiten.
Gemäß unseren Satzungen zahlen Eltern einen monatlichen Kostenbeitrag an den öffentlichen Jugendhilfeträger. Die entsprechenden Beträge entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:
wöchentlicher Betreuungsumfang | monatlicher Kostenbeitrag |
| wöchentlicher Betreuungsumfang | monatlicher Kostenbeitrag |
1 - 5 Stunden | 33,00 Euro |
| 26 - 30 Stunden | 198,00 Euro |
6 - 10 Stunden | 66,00 Euro |
| 31 - 35 Stunden | 231,00 Euro |
11 - 15 Stunden | 99,00 Euro |
| 36 - 40 Stunden | 264,00 Euro |
16 - 20 Stunden | 132,00 Euro |
| 41 - 45 Stunden | 297,00 Euro |
21 - 25 Stunden | 165,00 Euro |
| 46 - 50 Stunden | 330,00 Euro |
Sollten Eltern aufgrund Ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sein, den Kostenbeitrag zu entrichten, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass bzw. Ermäßigung des Kostenbeitrages beim öffentlichen Jugendhilfeträger zu stellen. DAs Formular finden Sie im Download-Bereich.
Laufende Geldleistung
Die Kindertagespflegeperson erhält seit 01.08.2020 eine pauschalisierte laufende Geldleistung. Damit entfällt in der Regel der Betreuungszeitnachweis. In dieser Geldleistung ist ein Anspruch auf 24 Tage betreuungsfreie Zeit sowie maximal sechs Wochen krankheitsbedingter Ausfall ihrer Kindertagespflegeperson im Kalenderjahr enthalten.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Landkreis Fulda | Stadt Fulda | ||
Frau Zein | Tel. 0661 6006-9471 | Herr Jonas | Tel. 0661 102-1922 |