Kindertagespflege: Infos für Eltern

Die Betreuung in Kindertagespflege bietet Ihrem Kind 

  • eine Betreuung durch eine feste Bezugsperson
  • eine Betreuung in einer kleinen Gruppe
  • eine individuelle Förderung

Die Betreuungszeiten werden flexibel vereinbart. Das ermöglicht, Kindererziehung und Erwerbstätigkeit miteinander zu vereinbaren.

Die Fachstellen Kindertagespflege von Landkreis Fulda und Stadt Fulda unterstützen Eltern bei der Suche nach einer möglichst passgenauen Betreuungsmöglichkeit. Sie informieren über freie Tagespflegestellen in der entsprechenden Gemeinde oder Stadt.

In einem persönlichen Gespräch erhalten Eltern Informationen über die individuellen Besonderheiten und pädagogischen Angebote der jeweiligen Tagespflegestellen. Die Fachstellen informieren zudem zu organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Fragen rund um die Kindertagespflege.. Sie ist eine auf Dauer angelegte Betreuungsform.

Die Förderung in der Kindertagespflege wird nach folgenden Regelungen umgesetzt:   

Kinder von 1 bis 3 Jahren

  • Der Rechtsanspruch auf Betreuung ist im §24 SGB VIII geregelt.
  • Falls Sie eine Betreuung über dem gesetzlichen Anspruch benötigen oder das zu betreuende Kind jünger als ein Jahr oder älter als drei Jahre ist, ist dies zu begründen und zu belegen.

Kinder von 0 bis 1 und von 3 bis 14 Jahren

  • Der Betreuungsanspruch in der Kindertagespflege ist an den individuellen Anspruch der Eltern gebunden. Dieser Anspruch ist durch Bescheinigung/en über Ihre Tätigkeit/en nachzuweisen.
  • Ab dem dritten Geburtstag ist die Betreuung in einer Kindertagesstätte vorrangig, ab dem Schulbesuch die Nachmittagsbetreuung in der Schule.

Beginn der Betreuung / Eingewöhnung 

Die Betreuung im Rahmen der Kindertagespflege und damit die Zahlung des entsprechenden Kostenbeitrags beginnt am 1. Tag der Betreuung, wobei aus pädagogischen Gesichtspunkten eine Eingewöhnungszeit als Voraussetzung für ein gutes Ankommen Ihres Kindes bei der Kindertagespflegeperson gesehen wird. Entsprechende Vereinbarungen treffen Sie bitte mit Ihrer Kindertagespflegeperson. Der Beginn der Eingewöhnung ist gleichzusetzen mit dem Beginn der Betreuung.

Mit Beginn der Betreuung zahlen Sie den Kostenbeitrag, entsprechend den bewilligten Betreuungszeiten. 

Gemäß unseren Satzungen zahlen Eltern einen monatlichen Kostenbeitrag an den öffentlichen Jugendhilfeträger. Die entsprechenden Beträge entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle: 

wöchentlicher Betreuungsumfang

monatlicher Kostenbeitrag

 

wöchentlicher Betreuungsumfang

monatlicher Kostenbeitrag

1 - 5 Stunden

33,00 Euro

 

26 - 30 Stunden

198,00 Euro 

6 - 10 Stunden

66,00 Euro

 

31 - 35 Stunden

231,00 Euro

11 - 15 Stunden

99,00 Euro

 

36 - 40 Stunden

264,00 Euro

16 - 20 Stunden

132,00 Euro

 

41 - 45 Stunden

297,00 Euro

21 - 25 Stunden

165,00 Euro

 

46 - 50 Stunden

330,00 Euro

Sollten Eltern aufgrund Ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sein, den Kostenbeitrag zu entrichten, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass bzw. Ermäßigung des Kostenbeitrages beim öffentlichen Jugendhilfeträger zu stellen. DAs Formular finden Sie im Download-Bereich.

Laufende Geldleistung

Die Kindertagespflegeperson erhält seit 01.08.2020 eine pauschalisierte laufende Geldleistung. Damit entfällt in der Regel der Betreuungszeitnachweis. In dieser Geldleistung ist ein Anspruch auf 24 Tage betreuungsfreie Zeit sowie maximal sechs Wochen krankheitsbedingter Ausfall ihrer Kindertagespflegeperson im Kalenderjahr enthalten.

Ansprechpartnerinnen und  Ansprechpartner

Landkreis Fulda

Stadt Fulda

Frau Zein
Frau Jehn
Frau Winkow
Frau Pecks
Frau Jakob
Frau Schön
Frau Spies

Tel. 0661 6006-9471
Tel. 0661 6006-9425
Tel. 0661 6006-9524
Tel. 0661 6006-9523
Tel. 0661 6006-9521
Tel. 0661 6006-9552
Tel. 0661 6006-9553

Herr Jonas
Frau Maierhof




Tel. 0661 102-1922
Tel. 0661 102-1964




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    option
    command
    8
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    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern