Kindertagespflege: Infos für Kindertagespflegepersonen
Kindertagespflegepersonen sind selbstständig tätig und kooperieren mit dem jeweiligen Jugendamt von Stadt bzw. Landkreis. Eine Tagesmutter bzw. ein Tagesvater betreut maximal fünf Kinder unter drei Jahren – vorrangig im eigenen Haushalt, alternativ in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern.
Die theoretische und praktische Qualifizierung erfolgt über kostenfreie Kurse im Umfang von insgesamt 300 Stunden. Etwa die Hälfte davon wird vor Aufnahme der Tätigkeit absolviert.
Sie können Tagesmutter oder Tagesvater werden,
- wenn Sie Freude am Umgang mit Kindern haben,
- wenn Ihnen die Entwicklung, Förderung und Bildung von Kindern am Herzen liegt,
- wenn Sie Kindern eine liebevolle, wertschätzende und familiäre Atmosphäre bieten können,
- wenn Sie Verantwortung übernehmen und Interesse an pädagogischen Themen haben,
- wenn Sie bereit sind, mit den Eltern und dem Jugendamt partnerschaftlich und offen zusammenzuarbeiten,
- wenn Sie Bereitschaft zeigen für Fortbildung und Austausch mit anderen Tageseltern.
Die Fachstelle Kindertagespflege
- berät Sie zur Thematik Kindertagespflege
- qualifiziert Sie nach dem „Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege“. Dabei werden pädagogische und entwicklungspsychologische Grundlagen sowie rechtliche Themen vermittelt. Die Kurse zur Qualifizierung als Tagesmutter oder Tagesvater sind kostenfrei.
- unterstützt die Vernetzung und den Austausch mit anderen Kindertagespflegepersonen.
Vergütung
Öffentlich geförderte Kindertagespflegepersonen (KTPP) erhalten für ihre Tätigkeit nach den folgenden Qualifizierungsstufen festgelegte Geldleistungen vom Jugendamt:
KTPP mit dem Nachweis von mindestens 160 UE gemäß DJI-Curriculum. Dieser Betrag enthält die Landesförderung für Kindertagespflegepersonen. In diesem Fall ist eine zusätzliche privatrechtliche Entgeltvereinbarung mit den Eltern nicht möglich. | 6,13 Euro / Std. |
KTPP mit dem Nachweis von mind. 300 UE nach QHB (oder vor 2016 tätig) Dieser Betrag enthält die Landesförderung für Kindertagespflegepersonen. In diesem Fall ist eine zusätzliche privatrechtliche Entgeltvereinbarung mit den Eltern nicht möglich. | 6,33 Euro / Std. |
Zusätzliche Erhöhung bei Betreuungszeiten von 05.00 Uhr bis 07.00 Uhr | 1 Euro / Std. |
In der Nachtzeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr wird allein die Nachtpauschale gezahlt. | 15 Euro / Nacht |
Eine zusätzliche Erhöhung erfolgt ebenfalls für pädagogisch anerkannte Fachkräfte nach Fachkraftkatalog (0,20 Euro pro Stunde) sowie bei Fortbildung nach dem hessischen Bildungs- und Erziehungsplan (0,05 Euro pro Stunde).
Die Auszahlung der monatlichen Geldleistung erfolgt pauschal zum Ende eines Monats. Ein Beginn bzw. ein Ende wird auf den Tag genau mit dem Monatsfaktor 4,33 berechnet.
Für die Verpflegungskosten kann zwischen der Kindertagespflegeperson und den Eltern ein zusätzliches Entgelt vereinbart werden.
Ansprechpartnerinnen
Fachstelle Landkreis Fulda | Fachstelle Stadt Fulda | ||
Frau Correll | Tel. 0661 6006-9469 | Frau Höhl | Tel. 0661 102-1960 |