Übernahme der Kita-Beiträge

In Hessen sind für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres, bis zur Einschulung, bis zu den ersten sechs Betreuungsstunden pro Vormittag, in der Kindertagesstätte beitragsfrei. Für Kinder unter drei Jahren sowie für zusätzliche Betreuungszeiten können Eltern eine vollständige oder teilweise Übernahme der Kita-Gebühren beantragen, wenn ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. 

Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld/Lastenzuschuss erhalten, bekommen die Gebühren in der Regel vollständig erstattet. In allen anderen Fällen prüft das Jugendamt die persönlichen Einkommens- und Ausgabeverhältnisse, um festzustellen, ob eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme möglich ist.

Die Gebühren für die Mittagsverpflegung (Essensgeld) sind nicht Bestandteil dieses Antrages und müssen separat beantragt werden.



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