Versorgung zu Hause

Wohnen im Alter und Versorgung zu Hause

Die Lebenserwartung ist gestiegen: Viele Menschen erreichen das 90. Lebensjahr, und viele von ihnen sind agil. Entsprechend möchten immer mehr ältere Menschen so lange wie möglich selbstständig in ihrem Zuhause leben. Damit dieser Wunsch auch bei altersbedingten Beeinträchtigungen möglich bleibt, gibt es eine Fülle von Tipps und Hilfsangeboten.    

  • Leistungen der Pflegekasse

  • Betreuungsangebote

    Niedrigschwellige Betreuungsangebote sind Angebote, in denen Helfer und Helferinnen unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie pflegende Angehörige entlasten und beratend unterstützen. Betreuungsangebote können durch alle ambulanten Pflegedienste sowie durch gewerbliche Anbieter erbracht werden.

    Außerdem gibt es die Möglichkeit, dass Einzelpersonen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe Betreuungsleistungen gemäß § 45a SGB XI erbringen können. Eine Abrechnung dieser Leistungen sind unter bestimmten Voraussetzungen über den Entlastungsbetrag mit den Pflegekassen möglich. 


    Weitere gewerbliche Anbieter im Kreis Fulda
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  • Pflege-Wohngemeinschaften

    Bei der Gründung einer Pflege-WG mit zwei bis elf gleichaltrigen Personen kann jedem pflegebedürftigen Mitglied ein Wohngruppenzuschlag von pauschal 224 Euro monatlich gewährt werden. Zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfeldes in einer solchen Wohngruppe kann jeder/jede Pflegedürftige eine Anschubfinanzierung zur altersgerechten oder barrierefreien Umgestaltung  durch die Pflegekasse erhalten. Diese Förderung beträgt pro Antrag bis zu 4.180 Euro pro Person, aber maximal 16.720 Euro pro Wohngemeinschaft.

  • Wohnberatung

    Nicht immer ist ein Umzug notwendig, wenn man nicht mehr so mobil ist. Denn schon kleinere Veränderungen oder Umbauten können die Selbstständigkeit und Mobilität in der eigenen Wohnung erhalten oder auch eine Pflege zu Hause ermöglichen. Eine Beratung beim Pflegestützpunkt zur Wohnungsanpassung informiert über geeignete Maßnahmen und Zuschüsse. 

  • Wohnungsbauförderung

    Um sich in der eigenen Wohnung gefahrfrei bewegen zu können,  müssen meist bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Für Umbaumaßnahmen gibt es bei Einstufung in eine Pflegestufe Zuschüsse durch die Pflegekassen.   

    Fördermittel können auch bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.

    Über den Landkreis Fulda können beim Land Hessen Fördermittel für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum beantragt werden. 

  • Tagespflege

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  • Essen auf Rädern

    Das Angebot „Essen auf Rädern“ bietet eine gute Möglichkeit, täglich warm zu essen ohne selbst kochen zu müssen. Angeboten werden verschiedene frisch zubereitete Gerichte (täglich meist mehrere Auswahlmöglichkeiten) in verschiedenen Kostformen, z.B. gesunde und ausgewogene Vollkost, Diabetikergerichte und vegetarische Menüs etc. Diese werden entweder warm oder kalt ausgeliefert. Kaltessen heißt, dass das Essen schockgefrostet und tiefgefroren durch einen Fahrer an Sie ausgeliefert wird. Sie müssen dann das Essen in der Mikrowelle oder im Backofen selbstständig erhitzen. Ihr Vorteil: Die Mahlzeiten können zur gewünschten Tageszeit leicht aufbereitet werden. Warmessen bedeutet, das Essen wird direkt ins Haus warm und hygienisch verpackt in einer Wärmebox angeliefert und ist sofort verzehrbar. Die Box wird bei der nächsten Lieferung wieder vom Fahrer mitgenommen.

    Anbieter im Landkreis Fulda

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  • Haushaltshilfe

    Hauswirtschaftliche Hilfen sind für viele Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung(en) bei der häuslichen Arbeit eingeschränkt sind, aus eigener Kraft nicht mehr aus dem Haus gehen können oder sich soziale Kontakte (Gespräch und Austausch) wünschen, eine große Unterstützung.  So kann häufig ein Umzug ins Pflegeheim vermieden oder zumindest hinausgezögert werden.
    Wichtig: Sie sollten jemanden wählen, mit dem Sie sich verstehen und dem Sie vertrauen!
    Hauswirtschaftliche Hilfen können durch alle ambulanten Pflegedienste erbracht werden. Neben vielen ambulanten Pflegediensten gibt es auch gewerbliche Anbieter, die hauswirtschaftliche Hilfe anbieten. 

     
    Gewerbliche Anbieter für das Gebiet Landkreis Fulda

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  • Hausnotruf

    Hausnotrufsysteme können zu mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden beitragen. Sie ermöglichen älteren, behinderten oder kranken Menschen, in ihrer vertrauten Umgebung zu verbleiben. 365 Tage im Jahr steht eine Ansprechperson zur Verfügung, und im Notfall kann schnell und ohne Umwege Hilfe beschafft werden. Die Pflegekassen beteiligen sich an den Kosten für ein Hausnotrufsystem, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt.

    Anbieter

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  • Pflegezeit/Arbeitsbefreiung für Angehörige

    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht nach dem Pflegezeitgesetz, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um eine bedarfsgerechte Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu organisieren. Es besteht ein Anspruch auf Ausgleich des entgangenen Arbeitsentgeltes (Pflegeunterstützungsgeld).

    • Anspruch auf kurzzeitige Arbeitsverhinderung haben alle Beschäftigten.
    • Eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen und die Erforderlichkeit, eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder selbst sicherzustellen, ist vorzulegen.
    • Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts und darf 70 % der Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten.
    • Von dem Pflegeunterstützungsgeld sind Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Der Versicherte und die Pflegekasse zahlen die Beiträge jeweils zur Hälfte.

    Die Pflegezeit erlaubt es berufstätigen Personen, sich für eine bestimmte Zeit selbst um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern.

    Wer von der Möglichkeit Gebrauch macht, sechs Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf auszusteigen, um nahe Angehörige zu pflegen, hat einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen. Damit soll es für die Betroffenen leichter werden, ihren Lebensunterhalt in der Pflegephase zu bestreiten. Der Rechtsanspruch auf Freistellung besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit 15 oder weniger Beschäftigten.

    Einen Rechtsanspruch gibt es auch auf die 24-monatige Familienpflegezeit. Hier können pflegende Beschäftigte ihre Arbeitszeit bis auf eine Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden reduzieren. Den Einkommensausfall können Sie durch ein zinsloses Darlehen abfedern, das beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Angelegenheiten zu beantragen ist. Der Anspruch auf Pflegezeit besteht nur gegenüber Arbeitgebern mit regelmäßig mindestens 16 Beschäftigten.

    Die Freistellungsmöglichkeiten für die Pflege naher Angehöriger können miteinander kombiniert werden. Die Gesamtdauer beträgt maximal 24 Monate.

    Die Regelungen gelten auch für Eltern und Angehörige pflegebedürftiger Kinder, die nicht zu Hause, sondern in einer außerhäuslichen Einrichtung betreut werden. Auch für die Begleitung schwerstkranker Angehöriger in der letzten Lebensphase besteht für maximal drei Monate die Möglichkeit, die Arbeitszeit ganz oder teilweise zu reduzieren.

  • 24-Stunden-Betreuung

    Dienstleistungsunternehmen bieten ihre Unterstützung an, um Kontakte zu Betreuungskräften zu knüpfen. Hierbei werden beispielsweise Arbeitnehmer aus osteuropäischen EU-Beitrittsländern ins Ausland entsandt oder Selbständige vermittelt. Informieren Sie sich über die jeweiligen Vertragsbedingungen und achten Sie auf ein legales Beschäftigungsverhältnis. Informationen finden Sie zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale Hessen und dem Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege e. V. sowie bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in Bonn.

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