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Rebhuhnschutz im Landkreis Fulda

Wie kaum eine andere Art hat das Rebhuhn im wahrsten Sinne des Wortes an Boden verloren: Seit den 1980er Jahren sind seine Bestände in Europa um 94 Prozent zurückgegangen. Das soll sich ändern – dank gezielter Schutzmaßnahmen, wie sie seit 2021 im Landkreis Fulda umgesetzt werden. Zahlreiche Landwirtinnen und Landwirte beteiligen sich an dem Projekt, das dem Bodenbrüter langfristig Lebensräume und Nahrungsgrundlage sichern soll. Vom Schutz des Rebhuhns profitieren auch zahlreiche andere Arten wie zum Beispiel die Feldlerche.

  • Das Rebhuhn

    Das Rebhuhn war im Landkreis Fulda einst weit verbreitet. In den vergangenen Jahrzehnten hat es allerdings stark an Boden verloren – im wahrsten Sinne des Wortes. Die Entwicklungen in der Landwirtschaft haben die Erträge, zum Beispiel beim Getreide, zwar fast verdoppelt, jedoch geht damit ein drastischer Lebensraumverlust einher. Hinzu kommt die Flächenversiegelung: Seit den 1980er Jahren sind im Landkreis Fulda mehr als 6.000 ha landwirtschaftliche Fläche unter Siedlungs- und Verkehrsflächen verschwunden oder in Waldflächen umgewidmet worden. So war für die Rebhühner immer weniger Platz. Ein gleiches Schicksal teilen mit ihnen nahezu alle weiteren Vögel des Offenlandes wie zum Beispiel Feldlerche, Kiebitz und Wiesenpieper.

    Um dem Artenverlust auf vor allem ackerbaulich genutzten Flächen entgegenzuwirken, hat das Hessische Umweltministerium im Jahr 2018 das Sonderprogramm „Förderung von Leitarten der Feldflur“ gestartet, das in neun Gebieten umgesetzt wird. Stellvertretend für viele weitere Arten stehen insbesondere Feldhamster, Grauammer und Rebhuhn im Mittelpunkt.

  • Das Projekt

    Um dem Artenverlust auf vor allem ackerbaulich genutzten Flächen entgegenzuwirken, hat das Hessische Umweltministerium im Jahr 2018 das Sonderprogramm „Förderung von Leitarten der Feldflur“ gestartet, das in neun Gebieten umgesetzt wird. Stellvertretend für viele weitere Arten stehen insbesondere Feldhamster, Grauammer und Rebhuhn im Mittelpunkt.

    Seit 2021 beteiligt sich auch der Landkreis Fulda an dem Projekt. Wichtigste Partner sind die Landwirtinnen und Landwirte, die mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Fulda zusammenarbeiten und gezielte Maßnahmen zum Schutz des Feldflurbewohners umsetzen. Aktuell sind es 40 Betriebe, in 2026 schließen sich voraussichtlich noch mal neun weitere dem Projekt an.

    Aufgrund positiver Bestandentwicklungen hat sich das Rebhuhnschutzprojekt in den vergangenen Jahren als sehr erfolgreich erwiesen. Daher wurde das Schutzprojekt über den 31.12.2026 hinaus bis zum 31.12.2031 verlängert.

  • Die Maßnahmen

    Im Mittelpunkt steht das Thema „schöner Wohnen“. Es geht darum Lebensräume zu schaffen, in denen das Rebhuhn brüten, mit seinen Jungen auf Nahrungssuche gehen kann und genug Deckung findet.

    Landwirtinnen und Landwirte legen beispielsweise lichte, strukturreiche Rebhuhnschutz-Flächen mit einer speziellen Saatmischung (Göttinger Mischung) an, die mehrere Jahre als Rückzugsraum dienen. Sie lassen einen Teil der Getreideernte stehen, um Nahrungsangebot zu schaffen, oder sie säen Kulturen in weiter Reihe statt breitflächig, damit das Rebhuhn neben Deckung auch ausreichend offene Bodenstellen und Insekten findet.

    Die Landbewirtschafter werden für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen entschädigt. Die Beantragung der Maßnahmen ist nicht an die Antragsabgabefrist von HALM2 geknüpft und kann unabhängig hiervon erfolgen.

    Pflegemaßnahmen in der Kulturlandschaft, wie das Mähen und Mulchen von Wegrainen und Böschungen und die Pflege von Hecken können ebenfalls auf die Bedürfnisse des Rebhuhns abgestimmt werden.

    Landwirtinnen und Landwirte, die sich für die Anlage solcher Flächen entscheiden und ggf. zudem die Pflegemaßnahme in der Kulturlandschaft anpassen, leisten einen enormen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität im Landkreis Fulda.

  • So können Landwirtinnen und Landwirte helfen

    Interessierte Landwirtinnen und Landwirte, die sich dem Projekt anschließen und Maßnahmen zum Schutz des Rebhuhns umsetzen möchten, können sich an die Untere Naturschutzbehörde wenden. Die fünfjährigen Vereinbarungen werden über das HALM-2-Programm abgeschlossen.

  • So können Bürgerinnen und Bürger helfen

    Die Antwort ist einfach: Beim Wandern und Spazierengehen auf den Wegen bleiben! Zwischen dem 1. April und 15. August am besten sogar ausschließlich auf geschotterten oder geteerten Wegen, denn Wiesenwege sind ebenfalls wichtige Brut- und Lebensräume für alle Feldbewohner. Auch Hunde sollten auf den Wegen bleiben. Das Frühjahr ist die Zeit, in der Wildtiere ihre Jungen aufziehen.

    Generell sollte man sich in der Natur ruhig und besonnen verhalten. Krach, laute Musik oder hastige Bewegungen können Bodenbrüter wie Rebhuhn, Kiebitz oder Feldlerche – und grundsätzlich alle Wildtiere – verschrecken und in Panik versetzen. Wenn sie dann ihr Gelege verlassen, kühlen die Eier und Küken aus, werden geschwächt und verenden.

    Picknick? Kein Problem! An vielen Stellen findet man Bänke oder Sitzgarnituren. Müll und auch Reste von Nahrungsmitteln sollten jedoch auf jeden Fall wieder eingepackt werden

    Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich als Kartiererinnen und Kartierer im Proengagieren möchten, können sich an die Untere Naturschutzbehörde wenden. 

  • Saatgutzusammensetzung "Göttinger Mischung"

    % (Gewicht)NameWissenschaftlicher Name
    17LeinLinum usitatissimum
    15SonnenblumeHelianthus annuus
    14BuchweizenFagopyrum esculentum
    8WaldstaudenroggenSecale multicaule*
    7LuzerneMedicago sativa*
    7PhaceliaPhaceiia tanacetifolia
    7ÖlrettichRaphanus sativus
    5Kultur-MalveMaha sylvestris ssp. mauritiana*
    5HaferAvena sativa
    5Schmalblättrige LupineLupinus angustifolius*
    2Gelber SteinkleeMelilotus officinalis*
    2SommerwickeVicia sativa
    2KolbenhirseSetaria italica
    1GelbsenfSinapis alba
    1AlexandrinerkleeTrigonella foenum-graecum
    1AlexandrinerkleeTrifolium alexandrinum
    0,5MarkstammkohlBrassica oleracea*
    0,5RübsenBrassica rapa

    * mehr- bzw. zweijährig

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