Gebühren & Kosten
Gebühren
Entsorgungsgebühren
Entsorgungsgebühren im Landkreis Fulda
Folgende Gebühren gelten für die Direktanlieferung von Abfällen, die im Gebiet des Landkreises Fulda angefallen sind, auf dem Abfallwirtschafts- und Energiezentrum Kalbach:
Abfallarten | Gebühr seit 01.01.2020 |
---|---|
Hausmüll | 110,00 EUR/t |
Sperrmüll | 115,00 EUR/t |
Hausmüllähnliche Gewerbe-, Bau- und sonstige Abfälle | 115,00 EUR/t |
Rückstände aus Abfallbehandlung | 145,00 EUR/t |
Sandfangrückstände, Sieb- und Rechengut, Kanalreinigungsrückstände, Straßenkehrricht u.ä. Abfälle | 110,00 EUR/t |
unbelasteter Erdaushub | 13,00 EUR/t |
(Bei einem Schüttgewicht unter 200 kg pro cbm wird für alle vorgennannten Abfälle jeweils ein Aufschlag von 25 % pro Tonne erhoben!) | |
Gebührenzuschläge für Anlieferungen mit Wertstoffen Wertstoffanteil > 25 % (Gewicht oder Volumen) = 50 % Gebührenzuschlag | |
Benutzung Wertstoffhof / Anlieferung Kleinmengen - verwertbare mineralische Abfälle (Bauschutt) bis 50 l |
3,00 EUR
|
Zusatzaufwand für Abfälle, die besondere Vorkehrungen beim Einbau in den Deponiekörper erfordern - Personaleinsatz (je angefangene 15 min) | 8,00 EUR 11,50 EUR |
Grundstücksgebühren
1. Abfallgebühren für privat genutzte Grundstücke
Die Abfallgebühr für privat genutzte Grundstücke setzt sich aus folgenden zwei Bestandteilen zusammen:
1.1 Grundgebühr
Sie wird für jede auf dem Grundstück wohnende Person erhoben und beträgt seit 1. Januar 2012 monatlich 2,30 EUR.
Ausnahmen:
- Keine Veranlagung mehr für das dritte und jedes weitere Kind in einem Haushalt (auf Antrag bis zum 27. Lebensjahr für diese Kinder in Ausbildung, Studium).
- Keine Veranlagung von Personen, die keinen eigenen Haushalt bilden, sondern einem Haushalt als fünfte oder weitere Person angehören (auf Antrag).
1.2 Gefäßgebühr
Die Gefäßgebühr wird je nach Größe und Abfuhrrhythmus des Müllgefäßes erhoben.
Pro Person und Kalenderwoche müssen mindestens 7,5 l Gefäßraum bereit stehen.
Gefäßgröße | Abfuhrrhythmus | monatliche Gebühr(seit 1. Januar 2024) |
---|---|---|
120 l | 14-tägig | 6,16 EUR |
120 l | 4 wöchentlich | 3,08 EUR |
240 l | 14-tägig | 12,32 EUR |
240 l | 4 wöchentlich | 6,16 EUR |
360 l | 14-tägig | 18,48 EUR |
360 l | 4 wöchentlich | 9,24 EUR |
660 l | 14-tägig | 33,89 EUR |
660 l | 4 wöchentlich | 16,94 EUR |
1.100 l | 14-tägig | 56,48 EUR |
1.100 l | 4 wöchentlich | 28,24 EUR |
Müllsack | 2,50 EUR |
Anmerkung: In der Gebühr ist jeweils die 14-tägige Abfuhr der Bio-Tonne enthalten. Bei einer Befreiung von der Bio-Tonne kann das Volumen der Bio-Tonne gebührenfrei in Restmüllvolumen "umgetauscht" werden.
2. Abfallgebühren für gewerblich genutzte Grundstücke
Gewerblich oder sonstig genutzte Grundstücke werden mit einer "gewerblichen Müllgebühr" veranlagt, in der pauschale Grund- und Gefäßgebühren enthalten sind.
Die 4-wöchentliche Abfuhr gewerblicher Restmüllgefäße ist nicht möglich.
Gefäßgröße | monatliche Gebühr (seit 1. Januar 2024) |
---|---|
120 l - 14-tägig | 15,36 EUR |
240 l - 14-tägig | 28,42 EUR |
360 l - 14-tägig | 41,48 EUR |
660 l - 14-tägig | 77,59 EUR |
1.100 l - 14-tägig | 130,08 EUR |
1.100 l auf Abruf | 65,04 EUR |
Anmerkung: In der Gebühr ist jeweils die 14-tägige Abfuhr der Bio-Tonne enthalten. Bei einer Befreiung von der Bio-Tonne kann das Volumen der Bio-Tonne gebührenfrei in Restmüllvolumen "umgetauscht" werden.
Gebühren Wertstoffhöfe
Gebühren für die Benutzung der Wertstoffhöfe
Die Unterhaltung der Wertstoffhöfe ist mit erheblichen Kosten verbunden (rd. 450.000 EUR jährlich). Aus diesem Grunde müssen für einige Abfälle Gebühren erhoben werden.
Für die Benutzung der Wertstoffhöfe fallen folgende Gebühren an:
Menge | mineralischer Bauschutt | Altholz | unverwertbare Baurestabfälle | Altpapier (aus Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben) |
---|---|---|---|---|
Kleinstmengen (bis ca. 50 l) | 3,00 EUR | 4,00 EUR | 6,00 EUR | 6,00 EUR pro angefangene 0,5 cbm |
Kleinmengen (50 l bis 250 l) | 6,00 EUR | 8,00 EUR | 12,00 EUR | |
250 l bis 500 l | 9,00 EUR | 12,00 EUR | 18,00 EUR |
Alle anderen Abfälle und Wertstoffe werden jeweils gebührenfrei angenommen.
Hinweis: Durch eine entsprechende Vorsortierung Ihrer Abfälle vermeiden Sie nicht nur eine zeitraubende und aufwendige Nachsortierung bei der Abgabe am Wertstoffhof, sondern können auch Benutzungsgebühren sparen.
Kosten der Abfallentsorgung
Eine umweltgerechte Abfallentsorgung ist nicht zum Nulltarif möglich. Neben den reinen Entsorgungskosten und der Einsammlung von Haus- und Sperrmüll müssen auch die Kosten für die Sammlung und Entsorgung verwertbarer und schadstoffhaltiger Abfälle finanziert werden.
Auch für die noch viele Jahrzehnte dauernde Rekultivierung und Nachsorge von Entsorgungsanlagen müssen erhebliche Beträge aufgewendet werden. Hierfür wurden jedoch in der Vergangenheit bereits entsprechende Rückstellungen gebildet.
Um Ihnen einen Eindruck über die Höhe der anfallenden Kosten zu geben, haben wir nachfolgend die wichtigsten in 2020 entstandenen Kostenblöcke aufgeführt, die über die erhobenen Hausmüll- bzw. Abfallgebühren finanziert werden müssen.
Für die Folgejahre sind wegen der aktuellen Preisentwicklungen steigende Kosten für die Einsammlung und Entsorgung der Abfälle zu erwarten. Eine Anpassung der derzeit geltenden Gebühren ist jedoch in den nächsten Jahren voraussichtlich nicht erforderlich.
Kosten Zweckverband
1. Kosten des "Zweckverbands Abfallsammlung für den Landkreis Fulda" in 2020
Einsammlung Haus-, Bio-, Altpapier, Sperrmüll, Altholz | 3,4 Mio. EUR |
Entsorgung von Haus- und Sperrmüll | 2,9 Mio. EUR |
Verwertungskosten für getrennt gesammelte Abfälle | 2,4 Mio. EUR |
Betriebs- und Entsorgungskosten Wertstoffhöfe | 0,8 Mio. EUR |
sonstige System- und Verwaltungskosten | 1,4 Mio. EUR |
GESAMTKOSTEN | 10,9 Mio. EUR |
Finanzierung durch: |
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Kosten Landkreis
2. Kosten des Landkreises Fulda für die Abfallentsorgung in 2020
- Abfallentsorgung in Fremdanlagen (einschl. Transportkosten) - Umladung/Lagerung von Abfällen - Allgemeinkosten (Sonderabfälle, Verwaltungskosten u.ä.) - Aufbau Rücklagen | 5,1 Mio. EUR |
GESAMTKOSTEN | 6,5 Mio. EUR |
Finanzierung durch: | 5,4 Mio. EUR 0,3 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR 0,8 Mio. EUR |
Kosten Abfallwirtschafts- und Energiezentrum Kalbach: - Betrieb Lager und Umladestation - Rekultivierungs-/ Nachsorgekosten (davon Sickerwasserbehandlung 0,6 Mio. EUR) |
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GESAMTKOSTEN | 2,7 Mio. EUR |
Finanzierung durch:
|
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Kontakt:
Landkreis Fulda
Abfallwirtschaft
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-7870
E-Mail: abfallwirtschaft(at)landkreis-fulda.de
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