Landkreis Fulda App

Organisation

Viele verbinden mit dem Begriff Abfallentsorgung lediglich die Abfuhr der Mülltonnen. Tatsächlich umfasst sie aber viele einzelne Leistungen, wie z. B.:

  • Hausmüllabfuhr
  • Sperrmüllabfuhr
  • Wertstoffsammlungen, wie z.B.
    • Altpapiersammlung
    • Altholzsammlung
    • Bioabfallsammlung
    • Elektroaltgerätesammlung
    • Grünabfallsammlung und vieles mehr
  • Schadstoffsammlung
  • Betrieb von Entsorgungsanlagen und Wertstoffhöfen
  • Betrieb von Verwertungseinrichtungen

und vieles mehr.

Die einzelnen Aufgaben der Abfallwirtschaft sind durch Gesetze und Verordnungen unterschiedlichen Verantwortlichen zugewiesen.

Die Städte und Gemeinden

Die Städte und Gemeinden müssen Abfälle und Wertstoffe einsammeln. Damit nicht jede einzelne Kommune selbst die Einsammlung organisieren muss, arbeiten sie im Landkreis Fulda seit vielen Jahren eng zusammen.

Zum 1. Januar 1995 haben sie für die Wahrnehmung dieser Aufgaben eine neue Organisationsform gewählt und zusammen mit dem Landkreis Fulda den "ZWECKVERBAND ABFALLSAMMLUNG" gegründet.

Der Zweckverband Abfallsammlung

Ihm gehören 22 der 23 kreisangehörigen Städte und Gemeinden an. Er regelt und organisiert die Haus- und Sperrmüllabfuhr, Altholz-, Altpapier-, Bioabfall-, Elektroaltgeräte- und Grünabfallsammlungen sowie den Betrieb der Wertstoffhöfe und viele andere Sammelaktivitäten.

Alle anfallenden Kosten werden aus den Hausmüllgebühren finanziert, die die Städte und Gemeinden im Auftrag des Zweckverbands erheben.

Ausnahme: Die Stadt Fulda gehört nicht dem Zweckverband an, sondern nimmt ihre Aufgaben aufgrund ihrer Größe eigenverantwortlich wahr.

Der Landkreis Fulda

Der Landkreis ist verpflichtet, Abfälle aus Haushalten und Gewerbebetrieben zu entsorgen. Hierzu muss er entsprechende Entsorgungsanlagen vorhalten und nach dem heutigen Stand der Technik betreiben.

Zusätzlich obliegt dem Landkreis die Sammlung von gefährlichen Abfällen (sog. Sonderabfällen).

Duale Systeme

Für die Einsammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen sind eigene Systeme, sog. "Duale Systeme" verantwortlich. In Hessen gibt es derzeit zehn Betreiber von Verpackungsabfallsammelsystemen (die größten sind derzeit die "Belland Vision GmbH", die "Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH" und die "Reclay Systems GmbH"). Sie unterhalten die Sammelsysteme Gelber Sack/Gelbe Tonne und die Altglassammlung. Zudem übernehmen sie Kostenanteile für die Altpapiersammlung und -verwertung.

Die Dualen Systeme finanzieren sich über Lizenzentgelte. Alle Hersteller von Verpackungen müssen ein Lizenzentgelt zahlen, das je nach Größe, Gewicht und Material der Verpackung berechnet wird. Ein Beispiel für ein solches Lizenzzeichen ist der "Grüne Punkt".

Ausführliche Informationen über Duale Systeme und zur Verwertung von Verpackungsabfällen finden Sie auf der gemeinsamen Informationsseite der Dualen Systeme unter www.recycling-fuer-deutschland.de.

Gewerbliche Rücknahme- und Entsorgungssysteme

Ende 1996 trat mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ein völlig neues Abfallrecht in Kraft. So wurden erstmals die Erzeuger von Abfällen auch in die Verantwortung für die Entsorgung von Abfällen eingebunden. Ziel ist eine abfallarme Produktgestaltung und der Erhalt der eingesetzten Materialien in einem "Stoffkreislauf". Das Abfallrecht erwartet insbesondere freiwillige Selbstverpflichtungen von Herstellern und Vertreibern zur Rücknahme und Entsorgung von Altprodukten. Jedoch können Rücknahmepflichten auch durch gesetzliche Vorgaben geregelt werden. Erkundigen Sie sich deshalb beim Neukauf immer nach eventuellen Rückgabemöglichkeiten für Altprodukte.

Fast alle Apotheken bieten Ihren Kunden auch die Rücknahme von Altmedikamenten an (auch unabhängig von einem Medikamentenneukauf). Nutzen Sie diese Möglichkeiten.

Händler, die Neuöl verkaufen, sind gesetzlich zur Rücknahme einer entsprechenden Menge Altöls verpflichtet. Nutzen Sie diese Rückgabemöglichkeit, denn Sie haben beim Kauf des neuen Öls bereits für die Entsorgung Ihres Altöls bezahlt!

Schon seit 1998 müssen alle Händler, die Batterien und Akkus verkaufen, von Ihren Kunden unabhängig von einem evtl. Neukauf kostenlos alte Batterien und Akkus zurücknehmen. Eine Sonderregelung gilt lediglich für "Starterbatterien" (Auto-/Motorradbatterien). Hier erheben die Händler ein Pfand, das bei der Abgabe einer alten Batterie wieder erstattet wird.

Seit März 2006 gelten neue Regelungen für die Entsorgung elektrischer und elektronischer Altgeräte. So sind die Verbraucher zur getrennten Entsorgung solcher Geräte verpflichtet, die Städte und Gemeinden müssen hierfür Abgabestellen vorhalten und betreiben. Auch viele Händler bieten Ihren Kunden die Rücknahme alter Geräte an.

Inzwischen gilt für die meisten Einwegflaschen aus Glas und Kunststoff sowie für Getränkedosen die Pfandpflicht. Wie beim Mehrwegsystem gehören pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen künftig nicht mehr in die Glascontainer (Glasflaschen) oder in die Gelben Säcke/Gelben Tonnen (Kunststoffflaschen, Getränkedosen), sondern können dem Handel direkt zurückgegeben werden.

Zudem bieten viele Händler (vor allem im Bau- und Möbelgewerbe sowie bei Zubehörteilen und Verbrauchsmaterialien wie Druckerpatronen, CD´s, DVD´s u.ä.) auch die Rücknahme von Altprodukten an. Erkundigen Sie sich beim Kauf neuer Produkte auch nach solchen Rückgabemöglichkeiten.

Auch örtliche Entsorgungsunternehmen bieten für eine Vielzahl von Abfällen Entsorgungsmöglichkeiten an (z.B. Asbestzementplatten, Mineralwolle, Öltanks u.ä.).

Geteilte Produktverantwortung

Zur Entsorgung von Altmaterialien werden teilweise auch gemeinsame Entsorgungssysteme von gewerblicher Wirtschaft und öffentlichen Entsorgern vorgehalten.
So müssen beispielsweise die Hersteller elektrischer und elektronischer Geräte seit März 2006 auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung ein Rücknahmesystem für Altgeräte vorhalten und die Entsorgungskosten der Geräte tragen.
Die öffentlichen Entsorger (Städte und Gemeinden), die bisher allein für die Elektroaltgeräteentsorgung zuständig waren, müssen ab diesem Zeitpunkt lediglich noch die Einsammlung der Altgeräte und Übergabe an das Rücknahmesystem der Hersteller sicherstellen und finanzieren.

Gewerbliche und gemeinnützige Abfallsammlungen

Mit der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wurde Mitte 2012 ein neuer Rahmen für gewerbliche und gemeinnützige Abfallsammlungen geschaffen. Solche Sammlungen können stattfinden, wenn sie beim Regierungspräsidium Kassel angezeigt und von dort genehmigt wurden. Seither finden insbesondere für Altkleider und Altmetalle solche Sammlungen statt, da diese Abfälle gewinnbringend vermarktet werden können. Meist werden die Sammlungen kurzfristig per Flugblatt angekündigt und finden nur in wenigen Ortsteilen statt.

Wollen Sie gezielt gemeinnützige oder caritative Sammlungen unterstützen, prüfen Sie bitte genau, ob die Sammlung wirklich solchen Zwecken dient oder ob es sich letztlich nicht nur um eine Sammlung mit Gewinnerzielungsabsicht für den Sammler handelt. Die verwendeten Symbole und Bezeichnungen sind hier oft irreführend.

Für viele der gesammelten Abfallstoffe gibt es auch öffentliche örtliche Entsorgungsmöglichkeiten (z.B. Wertstofhof für Altmetalle). Die aus der Vermarktung der dort angenommenen Abfälle erzielten Erlöse werden ausnahmslos und vollständig zur Finanzierung der öffentlichen Sammelsysteme eingesetzt, um so Erhöhungen der Abfallgebühren zu vermeiden.

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Abfallwirtschaft
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Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-7870
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