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Bildungsurlaub für Ehrenamtliche

Bildungsurlaub dient der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung oder der Schulung (Qualifizierung und Fortbildung) für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes. (§1 Abs. 2 HBUG)

Somit können seit 2015 Ehrenamtliche im Land Hessen einen Antrag auf Bildungsurlaub stellen, mit dem Ziel, die erforderlichen Kenntnisse zur Ausübung ihres Ehrenamts zu erlangen sowie gesellschaftspolitische Zusammenhänge zu erkennen.
Antragsberechtigt sind Ehrenamtliche in den Tätigkeitsbereichen:

  • Jugend- und Altenhilfe, insbesondere Hospizarbeit und Telefonseelsorge,

  • Sozial- und Wohlfahrtswesen,

  • Hilfe für Flüchtlinge, Vertriebene und Aussiedler,

  • Sport, insbesondere die Tätigkeit als Übungsleiterin oder Übungsleiter, und

  • rechtliche Betreuung nach § 1897 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

 

Weitere Informationen zur Antragsstellung bei Ihrem Arbeitgeber finden Sie hier.

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