Örtliche Zuständigkeit
Für Anfragen, die das Stadtgebiet Fulda betreffen, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der Feuerwehr Fulda.
Vorbeugender Brandschutz / Brandschutzdienststelle
Informationen
Die Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes sollen der Entstehung von Bränden vorbeugen und im Falle eines Brandes der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen (Hessische Bauordnung, HBO).
In der Kreisverwaltung des Landkreises Fulda sind die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes auf zwei Fachdienste aufgeteilt:
- Gefahrenabwehr (Aufgaben der Brandschutzdienststelle nach HBKG)
- Bauen und Wohnen (Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde nach HBO)
Folgende Aufgaben werden vom Fachdienst Gefahrenabwehr wahrgenommen:
- Durchführung der Gefahrenverhütungsschau nach § 15 HBKG
- Abstimmung und Abnahme von brandschutztechnischen Anlagen
- Brandmeldeanlagen für die Aufschaltung zur Zentralen Leitstelle
- Objektfunkanlagen
- Löschanlagen
- Prüfung und Freigabe von Feuerwehrplänen für bauliche Anlagen
- Abstimmung von Brandschutzordnungen
- Koordination der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung
Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie unten im Download-Bereich.
Zu anderen Themen, insbesondere im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren und Bauleitplanung, wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Bauen und Wohnen.
Vorbeugender Brandschutz
Baugenehmigungsverfahren
Anlagentechnischer Brandschutz
- Brandmeldeanlagen
- Vordruck Brandmelde- und Alarmierungskonzept(BHE Link)
- Merkblatt Brandmeldeanlagen (früher: Technische Anschlussbedingungen), Stand 08.2022
- Laufkarten Ausführungsbeispiele, Stand 11.2020
- Aufschaltgenehmigung für Brandmeldeanlagen, Stand 08.2020
- Abnahmeprotokoll für Brandmeldeanlagen, Stand 04.2020
- Inbetriebnahmeprotokoll für Schlüsseldepots, Stand 07.2020
- Objektversorgungsanlagen für BOS-Digitalfunk
- Sonstiges
Organisatorischer Brandschutz
Brandschutzerziehung und -Aufklärung
Ausstattung
Die folgenden Geräte können im Rahmen der Brandschutzerziehung und -aufklärung kostenfrei genutzt werden. Daneben können sie je nach Verfügbarkeit zur Ausbildung der Kindergruppen, Jugendfeuerwehren und Einsatzabteilungen eingesetzt werden.
Gerätewagen Brandschutzerziehung
Der Gerätewagen Brandschutzerziehung verfügt über eine umfangreiche Beladung. Er kann von den Feuerwehren im Landkreis Fulda für die Brandschutzerziehung und -aufklärung genutzt werden.
Voraussetzung für die Nutzung ist eine bestehende Rahmenvereinbarung zwischen der jeweiligen Kommune und dem Landkreis sowie eine Einweisung der verantwortlichen Feuerwehrkräfte.
Rauchhäuser
Notruf-Telefonanlagen
Fettbrand-Simulationsanlage
Reservierung
Für die Nutzung der Geräte ist es in der Regel erforderlich, vorab einen Termin zu vereinbaren unter:
Telefon: 0661/6006-6110 oder Brandschutz(at)Landkreis-Fulda.de
Zum vereinbarten Termin kann die Ausstattung im
Landkreis Fulda, Fachdienst Gefahrenabwehr
Otfrid-von-Weißenburg-Str. 3, 36043 Fulda (Gesundheitsamt, 1.OG)
abgeholt werden.
Bei der erstmaligen Abholung sollte ausreichend Zeit für eine kurze Einweisung eingerechnet werden.
Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung
Bilder: Eigentum Landkreis Fulda
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontakt:
Landkreis Fulda
Gefahrenabwehr
Otfrid-von-Weißenburg-Str. 3
36043 Fulda
Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-6091
E-Mail: brandschutz(at)landkreis-fulda.de
Wir bieten Ihnen, ...
um unnötige Wartezeiten zu vermeiden die Möglichkeit, Termine bzw. telefonische Rückrufe über den Bürgerservice zu vereinbaren.
Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr