Asiatische Hornisse (Vespa velutina) bei der Jagd auf Honigbienen am Bienenstand. Foto: Lothar Lenz - stock.adobe.com

Asiatische Hornisse: Sichtungen melden

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) wurde vermutlich über Importwaren in den Südwesten Frankreichs eingeschleppt und breitet sich seit 2019 auch in Hessen aus. 

Da mögliche Auswirkungen auf ganze Bienenvölker oder auch die Europäische Hornisse bisher noch nicht erforscht sind, ist es wichtig, die Verbreitung der Asiatischen Hornisse im Auge zu behalten und über ihr Vorkommen informiert zu sein. So können im Falle einer Gefährdung seltener Arten entsprechende Schritte eingeleitet werden. 

  • So erkennen Sie die Art

    Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) ist etwas kleiner als unsere heimische Hornisse (Vespa crabro). Die Arbeiterinnen der Asiatischen Hornisse werden bis zu 2,4 cm groß, Königinnen können auch bis 3 cm groß werden. Zu erkennen ist die Asiatische Hornisse an ihrer charakteristischen schwarzen Grundfärbung: Die Brust ist schwarz, der Hinterleib dunkel mit wenigen gelben Binden. Die Beine sind schwarz-gelb gefärbt.

    Die Asiatische Hornisse baut zwei Nester. Das im Frühjahr von der Königin gebaute, etwa Handballen große Gründungsnest (Primärnest) hängt meist in Schuppen oder Sträuchern, teils aber auch in Bodennähe oder Hecken. Die Filialnester (Sekundärnest) werden im Sommer gebaut und befinden sich meist in mehr als zehn Metern Höhe freihängend in Bäumen. Das Einflugloch befindet sich seitlich am Nest. Die Nester können einer Höhe von 60 bis 100 cm einen Durchmesser von 50 bis 80 cm erreichen.

    
Vergleich Asiatische Hornisse und Europäische Hornisse
    Vergleich Asiatische Hornisse und Europäische Hornisse.
  • Nest gefunden – was tun?

    Seit dem Frühjahr 2025 gilt die Asiatischen Hornisse als etablierte invasive gebietsfremde Art. Damit ist für die Naturschutzbehörden die Verpflichtung entfallen, die Nester dieser Art zu entfernen. Bekämpfungsmaßnahmen erfolgen durch die Naturschutzbehörden nur noch unter dem Gesichtspunkt der Prüfung, ob die Naturschutzbelange gefährdet sind – also zum Beispiel wenn im Einzelfall hochwertige Lebensräume oder geschützte (seltene) Arten gefährdet werden bzw. wenn eine Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt vorliegt.

    Wird ein Nest der Asiatischen Hornisse an einem öffentlichen Ort festgestellt –  zum Beispiel im Bereich von Kindergärten oder Schulen –, ist das jeweilige Ordnungsamt als zuständige Behörde zur Gefahrenabwehr zu informieren.

    Finden Sie ein Nest in Ihrem persönlichen Umfeld – zum Beispiel im Garten, am Gebäude, unter dem Dach, am Balkon oder im Rollladenkasten –,  müssen Sie mögliche Nestentfernungen eigenständig beauftragen und somit auch die Kosten für Nestentfernungen übernehmen.

  • Sichtungen melden

    Meldungen der Asiatischen Hornisse erfolgen über das Online-Meldeportal des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG). Wichtig: Meldungen können nur mit Foto eingereicht werden. Meldungen ohne Foto sind nicht verifizierbar. Sichtmeldungen mit Foto gehen in eine Datenbank ein und dienen der Dokumentation der Verbreitung sowie dem Monitoring.

  • Wespen- und Hornissenberater des HLNUG  

    Reiner Jahn
    Mobil: 0172 6905819
    vespavelutina@reiners-honig.de

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