Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Personen beantragen, die die individuelle Altersgrenze erreicht haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Voraussetzung ist zudem der gewöhnliche Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland sowie eine bestehende finanzielle Bedürftigkeit. Der Anspruch gilt auch für Beschäftige in einer Werkstatt für behinderte Menschen.
Grundsicherung ist auf Antrag demjenigen zu gewähren, der seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften – vor allem aus seinem Einkommen und Vermögen – bestreiten kann. Sie ist somit abhängig von der Bedürftigkeit.
Der notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Mit den Regelsätzen ist pauschal der gesamte Bedarf für den notwendigen Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen abgedeckt. Etwaige Ausnahmen sind definiert.
Certain groups of people are granted additional benefits.
Mit der Grundsicherung soll die Altersarmut vermieden sowie die Situation von Schwer- und Schwerstbehinderten verbessert werden. Ein Unterhaltsrückgriff gegenüber Kindern und Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro findet nicht statt.
Altersgrenze
Die Altersgrenze erreichen Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze wie folgt angehoben:
| für den Geburtsjahrgang | erfolgt eine Anhebung um Monate | auf Vollendung eines Lebensalters von |
|---|---|---|
| 1947 | 1 | 65 Jahren und 1 Monat |
| 1948 | 2 | 65 Jahren und 2 Monaten |
| 1949 | 3 | 65 Jahren und 3 Monaten |
| 1950 | 4 | 65 Jahren und 4 Monaten |
| 1951 | 5 | 65 Jahren und 5 Monaten |
| 1952 | 6 | 65 Jahren und 6 Monaten |
| 1953 | 7 | 65 Jahren und 7 Monaten |
| 1954 | 8 | 65 Jahren und 8 Monaten |
| 1955 | 9 | 65 Jahren und 9 Monaten |
| 1956 | 10 | 65 Jahren und 10 Monaten |
| 1957 | 11 | 65 Jahren und 11 Monaten |
| 1958 | 12 | 66 Jahren |
| 1959 | 14 | 66 Jahren und 2 Monaten |
| 1960 | 16 | 66 Jahren und 4 Monaten |
| 1961 | 18 | 66 Jahren und 6 Monaten |
| 1962 | 20 | 66 Jahren und 8 Monaten |
| 1963 | 22 | 66 Jahren und 10 Monaten |
| ab 1964 | 24 | 67 Jahren |