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Eingliederungshilfe für Menschen mit (drohender) Behinderungen

Eingliederungshilfe unterstützt leistungsberechtigte Personen, um eine (drohende) Behinderung abzuwenden oder die Folgen einer Behinderung zu mildern. Die Eingliederungshilfe soll eine individuelle Lebensführung ermöglichen und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.

Ви можете отримувати допомогу з інтеграції, якщо

  • Sie von einer Behinderung betroffen sind oder
  • вам загрожує інвалідність і
  • Це суттєво обмежує їхнє повсякденне життя.

Sie können Eingliederungshilfe auch für Personen beantragen, die Sie im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung, Vormundschaft oder Sorgeberechtigte vertreten.

Bei welcher Stelle Sie Leistungen beantragen können, regelt das sogenannte Lebensabschnittsmodell. Von Geburt bis Schulaustritt (längstens bis Ende der Sekundarstufe II) sind die Anlaufstellen der Landkreis Fulda sowie − für Menschen mit Wohnort im Stadtgebiet − die Stadt Fulda. Nach dem Schulaustritt bis Lebensende ist der Landeswohlfahrtsverband Ihr Ansprechpartner.

Leistungen ab der Geburt

  • Allgemeine Frühförderung

    Frühförderung ist ein pädagogisch und medizinisch-therapeutisches Förder- und Unterstützungsangebot für Säuglinge, Kleinkinder und Kindergartenkinder. Das Angebot richtet sich an Familien, deren Kinder in ihrer Entwicklung auffällig, verzögert oder beeinträchtigt sind – von Geburt bis zur Einschulung.

    Dabei verfolgt Frühförderung die Absicht, bei (drohenden) Behinderungen und anderen Entwicklungsgefährdungen in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, Kinderärzten, Therapeuten, Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ), Beratungsstellen und Kindertageseinrichtungen, die Hilfen zu ermöglichen, die dazu beitragen, dass sich die Kinder möglichst gut entwickeln, ihre Kompetenzen entfalten, sich in ihrer Lebenswelt orientieren und integrieren können.

    Ziele der Frühförderung sind:

    • Förderung von Wahrnehmung, Bewegung, Interaktion, Kommunikation und Sprache
    • Vermittlung von Kompensationstechniken
    • Entwicklung lebenspraktischer Fähigkeiten
    • Entwicklung sozialer Fähigkeiten

    Die Leistungsgewährung erfolgt grundsätzlich ohne Kostenbeteiligung der Sorgeberechtigten. Weitere Informationen findet man direkt bei der allgemeinen Frühförderstelle von antonius: gemeinsam Mensch (siehe weiterführende Links).

  • Sinnesfrühförderung

    Die sinnesspezifische Frühförderung ist ein Unterstützungsangebot für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt, die blind, sehbehindert oder hörbehindert sind. Auch bei Kindern, bei denen ein entsprechender Förderbedarf vermutet wird, liegt die Zugangsvoraussetzung vor. Sie richtet sich außerdem an hörende Kinder hochgradig hörbehinderter Eltern sowie an Kinder hochgradig sehbehinderter oder blinder Eltern.

    Speziell qualifizierte Kräfte begleiten die Kinder individuell und alltagsnah – zuhause, in der Kindertageseinrichtung oder in geeigneten Frühförderstellen. Dabei werden auch Eltern und Bezugspersonen beraten und aktiv einbezogen.

    Ziele der Sinnesfrühförderung sind:

    • Stärkung von Wahrnehmung, Orientierung und Kommunikation
    • Förderung von Sprache, Lernen und Selbstständigkeit
    • Unterstützung der motorischen und sozialen Entwicklung
    • Beratung und Begleitung der Familie im Alltag

    Die Leistungsgewährung erfolgt grundsätzlich ohne Kostenbeteiligung der Sorgeberechtigten.

Leistungen vom Kindergarteneintritt bis zum Schuleintritt

  • Integrationsmaßnahmen

    Heilpädagogische Leistungen werden bei Bedarf an noch nicht eingeschulte Kinder erbracht. Sie sollen zur Entwicklung des Kindes und zur Entfaltung seiner Persönlichkeit beitragen.

    Jedes Kind soll in seiner Einzigartigkeit und Gleichwertigkeit wahrgenommen werden und in seiner individuellen und sozialen Entwicklung gefördert werden. Demnach ist es essenziell, Kinder nicht aufgrund ihrer besonderen Bedürfnisse oder Beeinträchtigungen auszugrenzen, sondern deren Stärken zu kennen, zu fördern und zu erweitern. Eine Form der Förderung stellen die Integrationsmaßnahmen in Kindertagesstätten dar.

    Integration sollte möglichst früh beginnen, um Berührungsängste zwischen Kindern mit und ohne Behinderung abzubauen. Ziel des Integrationsplatzes ist, den Kindern eine gleichberechtigte Teilhabe am Kindergartenalltag zu ermöglichen. Kinder mit (drohender) Behinderung haben bereits im Vorschulalter einen Anspruch auf Förderung in Form eines Integrationsplatzes in einer Tageseinrichtung:

    • ab dem 1. bis zum 3. Lebensjahr in einer Kinderkrippe oder bei einer Kindertagespflegeperson,
    • ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt im Kindergarten oder einer Kindertagesstätte

    Die zur Umsetzung der Integrationsmaßnahme gezahlte Maßnahmenpauschale ermöglicht der Kindertagesstätte unter anderem die Bereitstellung zusätzlicher Fachkraftstunden

    • i.d.R. mit 13 Stunden pro Woche für Kinder unter 3 Jahren
    • i.d.R. mit 15 Stunden pro Woche für Kinder über 3 Jahren.

    Neben der Förderung im Kindergarten sind weiterhin Therapieangebote wie logopädische, physiologische und ergotherapeutische Behandlungen sowie eine sensorische Förderung (bspw. bei hör- und/oder sehgeschädigten Kindern) elementar für die Entwicklung des Kindes.

  • Autismustherapie

    Kinder, bei denen eine Diagnose einer Störung aus dem Autismus-Spektrum vorliegt und deren Fähigkeit an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dadurch eingeschränkt ist, haben Anspruch auf Therapieleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach den Vorschriften des Teil 2 SGB IX für behinderte Menschen.

    Die therapeutische Behandlung erfolgt durch entsprechende Fachkräfte oder Institute, die aufgrund ihrer Qualifizierung und bestehender Rahmenvereinbarungen zur Durchführung entsprechender Therapien befähigt sind. Der Landkreis Fulda arbeitet aktuell eng mit dem Autismus Therapie- und Beratungszentrum (ATB) – Regionalstelle Osthessen zusammen. Die Autismustherapie umfasst bis zu 120 Einheiten (ca. drei Jahre). In begründeten Ausnahmefällen ist eine Bewilligung weiterer Einheiten möglich.

    Die autismusspezifische Förderung wird im Rahmen eines Beratungsgesprächs bei Ihrem zuständigen Träger beantragt. Zum Gespräch sind entsprechende ärztliche Unterlagen, welche die Diagnose beinhalten, mitzubringen.

Leistungen zur Teilhabe an Bildung (von Einschulung bis Schulaustritt)

  • Teilhabeassistenz während des Schulbesuchs

    Schülerinnen und Schüler mit körperlichen, geistigen oder einer Mehrfachbehinderung, die zum Besuch der Schule einer individuellen Unterstützung bedürfen, können – unabhängig von der Schulform – durch eine Assistenzkraft begleitet werden. Diese begleitet die Schüler durch den Schulalltag (ggf. einschließlich Schulweg), gehen kontinuierlich auf individuelle Bedürfnisse ein und unterstützen ihre Teilhabe am allgemeinen Schulsystem. Die konkreten Aufgaben der Schulbegleitung bestimmen sich nach den jeweiligen persönlichen Erfordernissen der Kinder und Jugendlichen und sind demnach sehr individuell.

  • Individuelle Beförderung

    Sofern aufgrund der Schwere einer Behinderung der Schulweg nicht mit dem Schulbus absolviert werden kann, kann eine Einzelbeförderung im Rahmen der Eingliederungshilfe finanziert werden.

  • Leistungen über Tag und Nacht (Internatsbeschulung)

    Im Einzelfall kann aufgrund der Beeinträchtigung ein Schulbesuch im Internat sinnvoll und erforderlich sein. Sollte eine Internatsbeschulung notwendig sein, können die Kosten hierfür im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen werden. Leistungen für die Unterbringung über Tag und Nacht sind einkommens- und vermögensabhängig.

  • Autismustherapie

    siehe oben

Послуги з соціальної інтеграції

Leistungen zur Sozialen Teilhabe sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie umfassen die nachfolgenden Leistungen.

  • Teilhabeassistenz während des Schulbesuchs

    Schülerinnen und Schüler mit körperlichen, geistigen oder einer Mehrfachbehinderung, die zum Besuch der Schule einer individuellen Unterstützung bedürfen, können – unabhängig von der Schulform – durch eine Assistenzkraft begleitet werden. Diese begleitet die Schülerin oder den Schüler durch den Schulalltag (ggf. einschließlich Schulweg), gehen kontinuierlich auf individuelle Bedürfnisse ein und unterstützen ihre Teilhabe am allgemeinen Schulsystem. Die konkreten Aufgaben der Schulbegleitung bestimmen sich nach den jeweiligen persönlichen Erfordernissen der Kinder und Jugendlichen und sind demnach sehr individuell.

  • Individuelle Beförderung

    Sofern aufgrund der Schwere einer Behinderung der Schulweg nicht mit dem Schulbus absolviert werden kann, kann eine Einzelbeförderung im Rahmen der Eingliederungshilfe finanziert werden.

  • Допоміжні засоби

    Hilfsmittel unterstützen Menschen mit Behinderungen dabei, ihren Alltag selbstständig und möglichst uneingeschränkt zu bewältigen. Sie gleichen Einschränkungen aus oder erleichtern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dazu zählen beispielsweise Mobilitäts-, Kommunikations- oder Alltagshilfen. Die Kostenübernahme für Hilfsmittel ist vorrangig bei der zuständigen Krankenkasse zu beantragen. Sofern dort kein oder kein ausreichender Anspruch besteht, prüfen wir weitere Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Eingliederungshilfe. Dazu beraten wir Sie gerne zu Voraussetzungen und zum Antragsverfahren.

  • Мобільність

    Leistungen zur Mobilität unterstützen Menschen mit Behinderungen dabei, Wege im Alltag selbstständig zurückzulegen und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Je nach individuellem Bedarf können beispielsweise Hilfen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Fahrdienste oder Zuschüsse zur behinderungsbedingten Anpassung eines Fahrzeugs in Betracht kommen. Die Unterstützung wird bedarfsgerecht geprüft und individuell gewährt.

  • Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten

    Um die leistungsberechtigte Person auf die Teilhabe am Arbeitsleben vorzubereiten, können Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten beantragt werden. Diese sollen den Jugendlichen zur Vornahme lebenspraktischer Handlungen einschließlich hauswirtschaftlicher Tätigkeiten befähigen, die Sprache und Kommunikation verbessern und dazu befähigen, sich ohne fremde Hilfe sicher im Verkehr zu bewegen. Die Leistungen umfassen auch die blindentechnische Grundausbildung.

  • Wohnraum

    Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Unterstützung, wenn sie aufgrund ihrer Beeinträchtigung besonderen Wohnraumbedarf haben. Ziel ist es, ein selbstbestimmtes, sicheres und barrierefreies Wohnen zu ermöglichen. Je nach individueller Situation können Leistungen zum Beispiel umfassen:

    • behinderungsgerechte Anpassung oder Ausstattung von Wohnraum
    • Unterstützung bei Umbaumaßnahmen (z. B. Rampen)
    • Hilfen zur Beschaffung oder Sicherung geeigneten Wohnraums

    Weiterführende Informationen sowie Beratungsmöglichkeiten erhalten Sie beim Pflegestützpunkt des Landkreises Fulda .

Leistungen beantragen

  • Які документи потрібні?

  • Welche Fristen gelten?

    Grundsätzlich müssen Sie bei der Antragstellung keine Fristen beachten. Fristen für darauffolgende Anträge ergeben sich aus den Schreiben, die Sie von der zuständigen Sachbearbeiterin erhalten. Sollten Sie nach Prüfung Ihres Antrages Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, wird Ihnen diese frühestens ab dem ersten des Monats der Antragstellung gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen.

  • Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrags hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Sachbearbeitung, die Ihnen zur Verfahrensdauer genauere Auskunft geben kann.

    Die Behörde, bei der Sie Ihren Antrag gestellt haben, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags feststellen, ob sie für Ihren Antrag zuständig ist. Sofern dies nicht der Fall ist, leitet sie Ihren Antrag unverzüglich an die zuständige Stelle weiter. Sie werden über die Weiterleitung informiert.

    Ist eine Weiterleitung nicht notwendig, durchläuft Ihr Antrag den verfahrensüblichen Prozess. Die Entscheidung erhalten Sie im Anschluss per Post.

  • Gibt es Gebühren?

    Zur Bearbeitung der Anträge fallen grundsätzlich keine Kosten an. Allerdings sind Leistungen zur Sozialen Teilhabe einkommens- und vermögensabhängig.

  • Апеляція

    Wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei einer anderen inländischen Behörde eingeht.

    Sie können Widerspruch auf drei Wege einreichen:

    • schriftlich: per unterschriebenem Brief an Kreisausschuss des Landkreises Fulda, Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9, 36037 Fulda
    • persönlich: während der Sprechzeiten zur Niederschrift vor Ort
    • elektronsich: als elektronisches Dokument mit qualifizierter Signatur per E-Mail oder über das besondere elektronische Behördenpostfach (wichtig: Eine einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur ist nicht ausreichend)


Довідка щодо доступності

  • Загальні відомості

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