Elterngeld
Das Elterngeld erhalten alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und deshalb nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind. Das Elterngeld kann innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes beansprucht werden. Vater und Mutter stehen gemeinsam zwölf Monatsbeträge zu, die sie untereinander aufteilen können. Ein Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate allein nehmen. Zwei weitere Monate stehen den Eltern zur Verfügung, wenn beide das Elterngeld nutzen und ihnen für mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfällt. Das heißt: Zwölf Monate Elterngeld gibt es immer, wenn sich Eltern Zeit für die Betreuung ihres Kindes nehmen.
Den Mindestbetrag des Elterngeldes von 300 Euro erhalten auch Eltern, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren, etwa Studierende, Hausfrauen und Hausmänner und Eltern, die bereits ältere Kinder betreuen.
Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten, haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Für Alleinerziehende entfällt der Elterngeldanspruch ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 250.000 Euro im Kalenderjahr vor der Geburt.
Weitere Informationen zum Thema Elterngeld gibt es hier.
Fragen? Wir helfen gerne weiter!
Kontakt:
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda
Washingtonallee 2
36041 Fulda
Telefon: 0661/6207-131
Fax: 0611/ 327 64 4922
Email: postmaster(at)havs-ful.hessen.de
https://rp-giessen.hessen.de/Elterngeld