Stationäre Pflege
Reichen die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, um die Heimpflegekosten zu decken und ist die pflegebedürftige Person nicht in Lage, aus eigenen Mitteln die noch offenen Kosten zu bestreiten, kommen ergänzende Sozialhilfeleistungen nach den Bestimmungen des SGB XII (Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch) in Betracht.
Bei der Sozialhilfeentscheidung können Rechtsbeziehungen des Heimbewohners gegenüber dritten Personen eine wesentliche Rolle spielen (z. B. Unterhaltspflicht von Kindern, Wohnrechtansprüche usw.). Deshalb empfiehlt es sich, mit dem zuständigen Sachbearbeiter für Hilfe zur Pflege in Einrichtungen nach dem SGB XII oder mit der Beratungs- und Koordinierungsstelle (BEKO) beim Landkreis Fulda im Vorfeld persönlich Kontakt aufzunehmen (Tel.: 06 61/60 06-0) . Dort erhält man Antragsunterlagen und zielgerichtete Informationen.
Bei der Sozialhilfe ist zunächst – anders wie bei der Pflegekasse – im zumutbaren Umfang eigenes Einkommen und Vermögen einzusetzen. Deshalb sind für die Sozialhilfeprüfung die nachfolgenden Unterlagen wichtig:
- vollständig ausgefüllter Antrag auf Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
- Einkommensnachweise (z. B. Rentenanpassungsmitteilungen)
- Vermögensnachweise (z. B. Kontoauszüge, Wertpapiere, Sparverträge, Grundbuchauszüge, Versicherungsverträge, usw.)
- Nachweise über Unterkunftskosten (z. B. Mietvertrag oder Abgabenbescheid bei Hauseigentümern)
- Kopien von Verträgen bei Übertragung von Haus- und Grundbesitz in der Vergangenheit
- Entscheidung der Pflegekasse (Einstufungsbescheid)
- Vollmachten (z. B. Betreuerausweis)
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontakt:
Landkreis Fulda
Hilfe zur Pflege
Heinrich-von-Bibra-Platz 5 - 9
36037 Fulda
Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-8705
E-Mail: pflege-team(at)landkreis-fulda.de
Wir bieten Ihnen, ...
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Öffnungszeiten:
Dienstag, Donnerstag 08:30 Uhr - 15:30 Uhr