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Informationen für Festveranstalter, Vereine- und Verbände

Feste und Veranstaltungen gehören zum Vereinsleben einfach dazu! Dennoch ist es wichtig, bei der Planung einer öffentlichen Veranstaltung einige Details zu beachten und insbesondere auch in Hinsicht des Jugendschutzes Verantwortung zu übernehmen!

Bedenken Sie bei der Planung einer öffentlichen Veranstaltung u.a. folgende Punkte:

1. Anträge bei dem Ordnungsamt

 Beim Ordnungsamt der jeweiligen Stadt/Gemeinde sind im Vorab folgende Anträge zu stellen:

  • Ausschankgenehmigung (=Erlaubnis zum Verkauf von alkoholischen Getränken)

  • Evtl. Sperrzeitverkürzung (für öffentliche Veranstaltungen über 24:00 Uhr hinaus)

 

2. GEMA Anmeldung

Eine geplante Musiknutzung muss im Vorfeld bei der GEMA angemeldet werden. Mit der anschließenden Bezahlung der Urhebervergütung besitzen Sie die Lizenz der GEMA zur legalen Musiknutzung. Hierzu stehen für die unterschiedlichen Arten der Musiknutzung verschiedene Tarife zur Verfügung. Gerne können Sie sich als Musiknutzer auf der Homepage der GEMA über die Tarife informieren und mit dem Tariffinder den passenden Tarif für Ihre Veranstaltung auswählen. - https://www.gema.de/musiknutzer/

 

3. Alarmkette

Geben Sie der örtlichen Feuerwehr, dem Rettungsdienst und der zuständigen Polizeidienststelle eine Vorabinformation zu Ihrer Veranstaltung, sodass im Notfall die Alarmkette gewahrt wird und die Gewährleistung der Ersten Hilfe möglich ist. Bei Bedarf können Sie sich dort auch z.B. bzgl. des Brandschutzes oder der Zufahrt für Einsatzfahrzeuge beraten lassen.

 

  • Polizeipräsidium Osthessen, Severingstr. 1-7, 36041 Fulda, Tel.: 0661 / 105 – 0

  • Polizeistation Hünfeld, Im Honigfeld 2, 36088 Hünfeld, Tel.: 06652 / 96580

  • Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Fulda e.V., St.-Laurentius-Straße 4, 36041 Fulda, Tel.:  0661 / 902910

  • Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Hünfeld e.V., Mackenzeller Str. 19, 36088 Hünfeld, Tel.:  06652 / 96700 

    Notfallnummern:
    Polizei: 110
    Rettungsdienst/Feuerwehr: 112

 

4. Jugendschutz

Bei der Organisation von Veranstaltungen trägt per Gesetz der Veranstalter Sorge dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzes auf der Veranstaltung umgesetzt werden – von der Planung bis zur Durchführung. Sollten Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz auffallen, wird der Veranstalter zur Verantwortung gezogen.

 

Daher: Nehmen Sie sich die Zeit, sich über Ihre Pflichten bzgl. des Jugendschutzes zu informieren und entsprechende Vorkehrungen auf Ihrer Veranstaltung zu treffen!

Das aktuelle Jugendschutzgesetz erhalten Sie hier.

Weitere Informationen zur Einhaltung des Jugendschutzes auf Veranstaltungen sowie verschiedene Kopiervorlagen zum Aushang finden Sie hier.

Bei allgemeinen Fragen rund um den präventiven Jugendschutz wenden Sie sich an das Sachgebiet Jugendförderung.
Bei Fragen zur Alkoholprävention können Sie sich direkt auf der Homepage der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS) http://www.hls-online.org/arbeitsbereiche/suchtpraevention/projekte/halt-in-hessen/ informieren.

 

5. Hygieneschutz

Werden auf einer Veranstaltung Lebensmittel verkauft und verzehrt (z.B. Würstchenbude, Kuchentheke, etc.), dann sind die Anforderungen zum Hygieneschutz zu beachten.

Hier können sie die Merkblätter des Kreisgesundheitsamtes einsehen:

www.landkreis-fulda.de/buergerservice/gesundheit/verbraucherschutz/lebensmittelkontrolle.html

 

Bitte beachten Sie die Auszeichnungspflicht von bestimmten Zusatzstoffen in Lebensmitteln und Getränken (z.B.: Geschmacksverstärker, Antioxidationsmittel, Konservierungsstoffe, Farbstoffe), insbesondere wenn die Lebensmittel selbst hergestellten werden (z.B. Kuchen/ Torten).

Wir empfehlen die Teilnahme an einer Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Kreisgesundheitsamt. Nähere Informationen und die kommenden Termine finden Sie hier.

 

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